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30.12.2025 13:05

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APA ots news: FMA ist ab 1. Jänner 2026 die neue Aufsichtsbehörde zur Überwachung und Durchsetzung von Finanzsanktionen

Finanzmarktaufsicht wird One-Stop-Shop für sauberen  
Finanzmarkt: Verantwortlich für Banken, Versicherungen, 
Krypto-Firmen 

Wien (APA-ots) - Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) übernimmt  
mit 1. Jänner 
2026 die Zuständigkeit für die Überwachung und Durchsetzung von 
Finanzsanktionen im österreichischen Finanzsektor von der 
Oesterreichischen Nationalbank (OeNB). Damit ist der letzte Schritt 
der im Jahr 2024 beschlossenen Reform abgeschlossen. Die FMA wird zur 
zentralen Behörde für die Einhaltung von Finanzsanktionen und stärkt 
ihre Rolle als umfassende Aufsichtsinstanz im Bereich der Integrität 
des Finanzmarktes. 

"Österreich ist exponiert - als kleine, offene Volkswirtschaft, 
wegen der geografischen Lage und seiner Rolle als Tor zu Zentral- und 
Osteuropa", erklärt FMA-Vorständin Mariana Kühnel. "Wir können uns in 
Sachen Integrität des Finanzplatzes keine Blöße erlauben." 

"Finanzielle Integrität ist eine Grundlage für wirtschaftliche 
Freiheit und Wohlstand", so FMA-Vorstand Helmut Ettl. "Ein sauberer 
Finanzplatz ist eine Infrastruktur des Vertrauens, die Bürger:innen, 
Unternehmen und den Staat vor Missbrauch schützt." 

Es sind nunmehr alle Finanzmarktteilnehmer - Banken, 
Zahlungsinstitute, Kryptowerte-Dienstleister und 
Versicherungsunternehmen - vom Anwendungsbereich des 
Sanktionengesetzes umfasst und fallen in die Aufsichtszuständigkeit 
der FMA. Sie haben Strategien, Kontrollen und Verfahren zur Minderung 
des Risikos der Nichteinhaltung und Umgehung von Sanktionen 
einzurichten, des Weiteren sind Meldungen betreffend Sanktionen 
künftig an die FMA zu richten. 

Integration von Geldwäscheprävention und Sanktionen 

Die FMA kombiniert künftig die Aufsicht über Prävention von 
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CFT) sowie 
Finanzsanktionen, und ist dadurch in der Lage, noch besser zu einem 
sauberen Finanzplatz Österreich beizutragen. 

"Dieser integrierte Ansatz macht die FMA zu einem One-Stop-Shop 
für die Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und die 
Durchsetzung von Finanzsanktionen", so Ettl. Finanzsanktionen werden 
vollständig in das bestehende Aufsichtsinstrumentarium der FMA 
integriert - von Marktzugangsverfahren und Fit-&-Proper-Tests über 
Vor-Ort-Prüfungen und Analysen bis hin zu Maßnahmenverfahren und 
Verwaltungsstrafen. "Dafür wurden bestehende Systeme und Prozesse 
angepasst und weiterentwickelt, um eine effiziente und praxisnahe 
Umsetzung sicherzustellen." 

Neben klassischen Aufsichtsaktivitäten wird die FMA auch 
Freigabeverfahren für eingefrorene Vermögenswerte (derzeit rund 2,5 
Milliarden in Österreich) sowie Verwaltungsstrafverfahren 
durchführen. 

Synergien und Mehrwert für den Markt 

"Die Kombination von AML/CFT- und Sanktionsprüfungen hebt 
erhebliche Synergien und steigert die Effizienz und Effektivität in 
der Aufsicht", so Kühnel "Sie ermöglicht eine umfassendere Sicht auf 
Risiken und systemische Schwachstellen und reduziert Doppelprüfungen 
und Doppelmeldungen für beaufsichtigte Unternehmen." 

Auffälligkeiten im AML/CFT-Bereich können Defizite im 
Sanktionsbereich aufzeigen - besonders relevant bei komplexen 
Konzernstrukturen oder grenzüberschreitenden Transaktionen. Weiters 
werden Daten gebündelt erhoben, wodurch die Aufsicht effizienter und 
zielgerichteter wird. Finanzmarktteilnehmer haben damit ab 2026 nur 
noch eine zentrale Aufsichtsbehörde und damit einen Ansprechpartner 
für beide Bereiche - mit klaren Zuständigkeiten, harmonisierten 
Prozessen und abgestimmten Prüfzyklen. 

Vorbereitungen und Ausblick für 2026 

Die FMA hat sich im vergangenen Jahr im Rahmen des 
Kompetenzübergangs in enger Kooperation mit der OeNB abgestimmt, den 
Wissenstransfer sichergestellt sowie Ressourcen und Know-how 
aufgebaut. So wurden etwa erste Vor-Ort-Prüfungen im Namen der OeNB 
durchgeführt, Anträge zur Freigabe eingefrorenen Vermögens im Namen 
der OeNB bearbeitet, und Meldedaten ausgewertet. Weiters gab es 
mehrere Vorbereitungstermine mit der Wirtschaft, die die gegenseitige 
Erwartungshaltung und den fachlichen Austausch zum Gegenstand hatten. 
Darüber hinaus konnte die FMA durch die Nutzung bestehender AML/CFT- 
Daten Marktanalysen zu Umgehungsrisiken für Sanktionen durchführen 
und Schwachstellen gezielt adressieren. 

Für das kommende Jahr plant die FMA rund 30 kombinierte Vor-Ort- 
Prüfungen sowie 20 Vor-Ort-Einsichtnahmen in den Bereichen AML/CFT 
und Finanzsanktionen. Die bisherigen Erfahrungen zeigen bereits, dass 
kombinierte Maßnahmen eine deutlich größere Wirkung haben und 
effizienter sind als isolierte Prüfungen, da sie eine tiefere und 
gezieltere Analyse ermöglichen. 

Details zum Meldewesen und weitere Informationen sind auf der 
Website der FMA zu finden: 
https://www.fma.gv.at/querschnittsthemen/fmafinanzsanktionen/ 

Rückfragehinweis: 
   Finanzmarktaufsicht (FMA) 
   Boris Gröndahl 
   Telefon: +43 676 8824 9995 
   E-Mail: boris.groendahl@fma.gv.at 

Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/694/aom 

*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER 
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT *** 

OTS0054    2025-12-30/13:00


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