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30.12.2025 06:11

Neun von zehn Haushaltshilfen werden schwarz beschäftigt

BERLIN (dpa-AFX) - Neun von zehn Haushalten mit Haushaltshilfe beschäftigen diese schwarz. Das entspricht rund vier Millionen Haushalten in Deutschland. Die Zahlen gehen aus einem neuen Bericht des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW) hervor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Die Gründe für eine illegale Beschäftigung sind vielfältig: Laut einer Umfrage, die im Auftrag des IW Mitte des Jahres durchgeführt wurde, gab ein Viertel der Befragten an, die Haushaltshilfe wolle aus verschiedenen Gründen keine Anmeldung. Rund 15 Prozent beschäftigten ihre Haushaltshilfe schwarz, weil sie eine legale Beschäftigung für zu teuer hielten. 8 Prozent gaben an, eine legale Anmeldung scheitere an bürokratischen Hürden.

Umsatz in Milliardenhöhe

Der vorherrschende Grund, den fast 35 Prozent der Befragten angaben, ist demnach, dass die Haushaltshilfe nur Nachbarschaftshilfe leiste und daher nicht anmeldepflichtig sei. Laut IW werde der Begriff der Nachbarschaftshilfe aber überdehnt: Oft handele es sich bei den Tätigkeiten eben doch um anmeldepflichtige Arbeit.

Laut IW kostet eine Haushaltshilfe, die illegal oder auf Minijobbasis beschäftigt wird, je nach Region, Berufserfahrung und Zuverlässigkeit zwischen 15 Euro und 25 Euro pro Stunde. Unterm Strich ergab sich daraus für das Jahr 2023 ein Umsatz in Milliardenhöhe: 8,63 Milliarden Euro wurden für das regelmäßige oder gelegentliche Beschäftigen einer Hilfe bezahlt und nicht versteuert. Diese Summe dürfte laut IW bis zum Jahr 2025 noch gestiegen sein.

Befugnisse der Behörden nicht ausreichend

Im November hat der Bundestag ein Gesetz verabschiedet, das der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) im Kampf gegen illegale Beschäftigung mehr Befugnisse einräumt. Mittels Künstlicher Intelligenz und mehr Digitalisierung könnten etwa auffällige Betriebe schneller gefunden werden.

Laut IW fallen private Haushalte aber durchs Raster. Mehr Kontrollen im privaten Raum seien wegen der Unverletzlichkeit der Wohnung, die in Artikel 13 des Grundgesetzes geregelt ist, nicht möglich.

Dem Bericht zufolge werden Privathaushalte oftmals nicht als regulärer Arbeitsort betrachtet. Auch bei einer Langzeitbeschäftigung mit einem hohen Maß an Vertrauen würden die Beteiligten eine vertragliche Bindung meiden. Ebenso würden Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder im Urlaub als ungewöhnlich oder unerwünscht wahrgenommen./lfö/DP/stk



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