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22.12.2025 05:32

Pflicht zur Offenlegung von Behandlungsfehlern gefordert

BERLIN (dpa-AFX) - Der Begutachtungsdienst der Krankenkassen fordert eine Verpflichtung für Ärzte und Gesundheitseinrichtungen, Behandlungsfehler aktiv offenzulegen. "Derzeit müssen Patientinnen und Patienten, bei denen die Behandlung anders als geplant gelaufen ist, nicht darüber informiert werden", sagte der Chef des Medizinischen Dienstes Bund (MD), Stefan Gronemeyer, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Das müsse anders werden: "Immer, wenn ein Fehler passiert oder ein Schaden aufgetreten ist, der nicht hätte sein sollen, müssen die Betroffenen unaufgefordert darüber in Kenntnis gesetzt werden."

Im vergangenen Jahr hat der Medizinische Dienst in rund 3.700 Fällen Behandlungsfehler festgestellt, wie aus dem Ende Oktober vorgestellten Jahresbericht 2024 hervorgeht. In rund 2.800 dieser Fälle (76 Prozent) erlitten Patientinnen und Patienten dadurch gesundheitliche Schäden. Ein Drittel davon bleibt dauerhaft.

Für sinnvoll hält Gronemeyer ein verpflichtendes Register für Ereignisse, die nie passieren dürften, also etwa eine Operation auf der falschen Seite oder das Vergessen von OP-Material im Körper. "Es geht hier nicht um irgendeine haftungs- oder strafrechtliche Verfolgung", sagte er. "So ein digitales Register erfordert nur wenig Aufwand, aber es erspart viel Leid."

Der Medizinische Dienst übernimmt im Auftrag der Krankenkassen die Begutachtung möglicher Behandlungsfehler. Gronemeyer sprach von "enormen Kosten" durch derartige Fehler. Internationale Studien gingen davon aus, dass die Behandlung von Schäden, die vermeidbar gewesen wären, bis zu 15 Prozent der Gesundheitsausgaben ausmachen könnten. Diese lagen im vergangenen Jahr in Deutschland bei 327 Milliarden Euro./gth/DP/zb



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