Märkte & Kurse

Übersicht
Suchanfrage
Produktinformation
 

Auf dieser Seite finden Sie alle Nachrichten zeitlich geordnet und zu unterschiedlichen Themen der letzten drei Tage aufgelistet. Wählen Sie aus der untenstehenden Tabelle die für Sie interessante Nachricht aus. Zusätzlich können Sie auch unsere Nachrichtensuche nutzen, um damit noch detaillierter nach bestimmten und weiter zurückliegenden Nachrichten zu suchen.

 

Ausgewählte Nachricht
18.12.2025 06:17

Wie lange darf die Schufa Zahlungsprobleme speichern?

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Bei der Wohnungssuche, der Aufnahme eines Bankkredits oder einem Kauf auf Rechnung spielt der Schufa-Score oft eine entscheidende Rolle. Unternehmen sollen durch ihn besser einschätzen können, ob Kundinnen und Kunden ihre Rechnungen pünktlich bezahlen werden. Grundlage dafür sind auch Daten zu früheren Zahlungsausfällen. Aber wie lange dürfen Wirtschaftsauskunfteien wie die Schufa solche Informationen speichern?

Zu dieser Frage will der Bundesgerichtshof (BGH) heute in Karlsruhe eine Entscheidung verkünden. In dem Verfahren hatte ein Mann von der Schufa Schadenersatz verlangt, weil die Auskunftei an ihn gerichtete Forderungen noch über mehrere Jahre speicherte, nachdem er sie abbezahlt hatte. Ein Überblick über die bisherige Rechtslage und mögliche Folgen des Urteils:

Was ist eine Wirtschaftsauskunftei?

Auskunfteien sind privatwirtschaftliche Unternehmen. Sie sammeln Daten, um vorherzusagen, wie wahrscheinlich es ist, dass eine Person in Zukunft ihre Rechnungen pünktlich bezahlen wird. Das Ergebnis dieser sogenannten Bonitäts- oder Kreditwürdigkeitsprüfung geben sie dann meist in Form von Score-Werten an Händler, Banken oder Versicherungen weiter. Wer einen schlechten Score hat, bekommt womöglich keine günstigen Konditionen für einen Kredit oder darf online nicht in Raten oder auf Rechnung zahlen.

Die größte und wohl bekannteste Wirtschaftsauskunftei ist die Schufa. Nach eigenen Angaben verfügt der Marktführer aus Wiesbaden über Daten zu 68 Millionen natürlichen Personen und 6 Millionen Unternehmen.

Welche Speicherfristen gelten bislang?

Wie lange Wirtschaftsauskunfteien Daten über Verbraucherinnen und Verbraucher speichern dürfen, ist vom Gesetzgeber nicht klar vorgegeben. Die Auskunfteien in Deutschland haben sich aber ein eigenes Regelwerk auferlegt. Dieser "Code of Conduct" wurde zuletzt 2024 überarbeitet und vom hessischen Landesdatenschutzbeauftragten abgesegnet. Er sieht für erledigte Zahlungsstörungen grundsätzlich eine Speicherfrist von drei Jahren vor. In bestimmten Fällen endet die Speicherung schon nach 18 Monaten.

Wo liegt das Problem?

Am BGH geht es nun um die Frage, ob die Schufa diese Daten überhaupt weiter speichern darf, wenn die Forderungen ausgeglichen wurden - oder ob das gegen Datenschutzrecht verstößt. Letzteres hatte das Oberlandesgericht Köln im April bejaht und die Schufa zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt. Auskunfteien müssten demnach Informationen zu Zahlungsstörungen löschen, sobald die überfälligen Schulden beglichen wurden.

Was sagt die DSGVO?

Die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) schreibt vor, dass eine Verarbeitung personenbezogener Daten dann erlaubt ist, wenn sie zur Wahrung berechtigter Interessen dient. "Darauf können sich die Auskunfteien durchaus berufen", sagt Niko Härting, IT-Rechtsanwalt und Vorstandsmitglied beim Deutschen Anwaltverein. "Die Frage ist nur: Wie lange bestehen diese berechtigten Interessen?" Das sei der Kern des Verfahrens am BGH.

Können Betroffene auf Schadenersatz hoffen?

Dem OLG Köln zufolge: Ja. Das Gericht sprach dem Kläger im betroffenen Fall 500 Euro Schadenersatz zu. Grundsätzlich sieht die DSGVO bei Verstößen nämlich ein Recht der Betroffenen auf Entschädigung vor. Es komme dabei aber unter anderem darauf an, ob der Auskunftei ein eigenes Verschulden vorzuwerfen sei oder nicht, sagt Fachmann Härting. Auch darüber müsse womöglich der BGH entscheiden. Rechtlich spannend sei auch, wie in dem Fall die Höhe des zu ersetzenden Schadens berechnet würde.

Warum ist die Speicherung für die Schufa so wichtig?

Würde der BGH die Rechtsauffassung des Kölner Urteils bestätigen - und die Speicherung der Daten verbieten - enthielte die Bonitätsauskunft in Zukunft keine Informationen mehr dazu, ob es bei einer Person Zahlungsstörungen gab, sagt Schufa-Sprecherin Tanja Panhans. Dabei hätten Personen auch nach Begleichung offener und längst fälliger Schulden ein mindestens 10-fach höheres Risiko, erneut in Zahlungsschwierigkeiten zu geraten, verglichen mit Menschen, die ihren Zahlungsverpflichtungen zuverlässig nachkämen.

Welche Folgen könnte das für Verbraucher haben?

Unternehmen könnten das Risiko von Zahlungsausfällen ohne die Daten nicht mehr präzise einschätzen und würden das am Ende wohl in ihre Waren und Dienstleistungen einpreisen, sagt Panhans. Verivox-Geschäftsführer Oliver Maier warnte ebenfalls, der Wegfall dieser Daten würde die Risikokalkulation für Banken erschweren. "Dieses finanzielle Risiko dürften einige Kreditinstitute in Form höherer Zinsen auf ihre Kundinnen und Kunden umlegen".

Welche Nachteile hat der Schufa-Score für Betroffene?

Die Anwälte des Klägers betonten bei der BGH-Verhandlung im November die schweren Konsequenzen, die eine schlechte Bonität für Betroffene noch Jahre, nachdem sie ihre Schulden abbezahlt haben, mit sich bringen könnte. Der Score sei oft entscheidend dafür, ob man eine Wohnung, ein Auto oder einen Arbeitsvertrag bekomme. Die Fristen, die sich die Auskunfteien setzten, seien wiederum willkürlich gewählt, kritisierte Rechtsanwalt Veaceslav Ghendler.

Woher kommt die Drei-Jahres-Frist?

Die Schufa hält dagegen: Vor der DSGVO und dem daraufhin angefertigten "Code of Conduct" war bis 2018 die dreijährige Speicherfrist für erledigte Zahlungsstörungen im Bundesdatenschutzgesetz verankert, argumentiert die Auskunftei. In die letzte Genehmigung ihres Regelwerks 2024 seien sowohl Verbände der Kredit-gebenden Wirtschaft, als auch Verbraucherschützer wie der Bundesverband der Verbraucherzentralen und die Bundesarbeitsgemeinschaft der Schuldnerberatungen einbezogen worden.

Wie viele Menschen sind konkret betroffen?

Im Falle einer BGH-Entscheidung gegen die Schufa würden nach Angaben der Auskunftei rund 564.000 Personen profitieren. Bei ihnen müsste die Schufa dann bereits erledigte Zahlungsstörungen aus dem Datenbestand streichen. Sie hätten infolge keine erledigten Negativeinträge mehr in ihren Schufa-Daten und ihr Score würde sich entsprechend verbessern.

Ist das Thema mit einem BGH-Urteil geklärt?

Ja und Nein. Als oberstes Zivilgericht Deutschlands prägt der BGH die Rechtsprechung der Bundesrepublik. In Bezug auf die Speicherfristen für Zahlungsstörungen hat seine Entscheidung also durchaus Bedeutung. Allerdings seien auch in Bezug auf weitere Arten von Daten die Speicherfristen bisher nicht rechtssicher geklärt, sagt Schufa-Sprecherin Panhans. Damit diese Fragen nicht erst nach jahrelangen Verfahren durch mehrere Gerichtsinstanzen beantwortet werden, wünscht sich die Auskunftei auf gesetzlicher Ebene Klarheit und wirbt für eine Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes./jml/DP/stk



Weitere Nachrichten
 
Weitere Nachrichten der letzten drei Tage 
Seiten:   8 9 10 11 12    Berechnete Anzahl Nachrichten: 1.054     
Datum Zeit Nachrichtenüberschrift
18.12.2025 13:07 IRW-News: Graphite One Inc. : EXIM Bank stockt Absichtserkl?...
18.12.2025 13:02 ROUNDUP: Wie lange darf die Schufa Zahlungsprobleme speicher...
18.12.2025 13:00 EQS-Adhoc: Wolford AG: Wolford gibt Wirksamkeit einer Kapita...
18.12.2025 12:58 Nach Trump-Friedensdeal: schwere Kämpfe im Ostkongo
18.12.2025 12:54 Wie lange darf die Schufa Zahlungsprobleme speichern?
18.12.2025 12:53 Fall in Italien: Komplett-Leistungsentzug für Asylbewerber ...
18.12.2025 12:40 IRW-News: Nexus Uranium Corp. : Nexus Uranium gibt bekannt, ...
18.12.2025 12:36 Weltraum-Satelliten: Rheinmetall bekommt Milliardenauftrag
18.12.2025 12:31 OTS: KfW / Deutschlandfonds startet: Bundesregierung und KfW...
18.12.2025 12:31 Diskriminierung bei Wohnungssuche - BGH prüft Makler-Haftung
18.12.2025 12:30 EQS-News: HMS Bergbau AG: Kooperationsvereinbarung (MOU) mit...
18.12.2025 12:30 Berüchtigter Clan verliert Leverkusener Villa
18.12.2025 12:27 Mercosur: Macron bleibt trotz Zugeständnissen bei Nein
18.12.2025 12:27 EQS-DD: SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA (deutsch)
18.12.2025 12:25 Weltraum-Satelliten: Rheinmetall bekommt Milliardenauftrag
18.12.2025 12:23 EU-Gerichtshof: Frontex haftet für Grundrechtsverletzungen
18.12.2025 12:22 ROUNDUP: USA und Russland planen neue Gespräche - Treffen m...
18.12.2025 12:21 USA und Russland planen neue Gespräche - Treffen mit Ukraine
18.12.2025 12:19 Vergütung für Dax-Kontrolleure steigt auf 128 Millionen Euro
18.12.2025 12:18 Mercosur: Macron bleibt trotz Zugeständnissen bei Nein
Suche
Durchsuchen Sie unser Nachrichtenangebot unter Angabe eines von Ihnen gesuchten Begriffs.




 
Weitere Nachrichten
Lesen Sie auch weitere interessante Nachrichten u.a. zu den Themen Aktien im Fokus, Hintergrundberichte, Börsentag auf einem Blick, Wochenausblick oder adhoc-Mitteilungen.
 
Börsenkalender
18.12.2025

ABRDN DIVERSIFIED INCOME & GROWTH PLC
Geschäftsbericht

TUNGSTEN WEST LIMITED
Geschäftsbericht

BLUEROCK VENTURES CORP
Geschäftsbericht

ATHOL GOLD LTD.
Geschäftsbericht

Übersicht
 

FactSet
Implemented and powered by FactSet. Bereitstellung der Kurs- und Marktinformationen erfolgt durch FactSet.
Bitte beachten Sie die Risikohinweise und Quellenangaben der TARGOBANK, die für diese Seite gelten.
 

 

Produkte und Services