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18.12.2025 12:54

Wie lange darf die Schufa Zahlungsprobleme speichern?

Bundesgerichtshof urteilt

Karlsruhe (dpa) - Bei der Wohnungssuche, der Aufnahme eines Bankkredits oder einem Kauf auf Rechnung spielt der Schufa-Score oft eine entscheidende Rolle. Unternehmen sollen durch ihn besser einschätzen können, ob Kundinnen und Kunden ihre Rechnungen pünktlich bezahlen werden. Grundlage dafür sind auch Daten zu früheren Zahlungsausfällen. Aber wie lange dürfen Wirtschaftsauskunfteien wie die Schufa solche Informationen speichern?

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Donnerstag entschieden, dass die Schufa Daten über Zahlungsstörungen von Verbraucherinnen und Verbrauchern zumindest nicht sofort löschen muss, sobald die betroffene Forderung bezahlt wurde. Es hob damit ein entsprechendes Urteil aus Köln auf. Ein Überblick über die Rechtslage und mögliche Folgen des Urteils:

Was ist eine Wirtschaftsauskunftei?

Auskunfteien sind privatwirtschaftliche Unternehmen. Sie sammeln Daten, um vorherzusagen, wie wahrscheinlich es ist, dass eine Person in Zukunft ihre Rechnungen pünktlich bezahlen wird. Das Ergebnis dieser sogenannten Bonitäts- oder Kreditwürdigkeitsprüfung geben sie dann meist in Form von Score-Werten an Händler, Banken oder Versicherungen weiter. Wer einen schlechten Score hat, bekommt womöglich keine günstigen Konditionen für einen Kredit oder darf online nicht in Raten oder auf Rechnung zahlen.

Die größte und wohl bekannteste Wirtschaftsauskunftei ist die Schufa. Nach eigenen Angaben verfügt der Marktführer aus Wiesbaden über Daten zu 68 Millionen natürlichen Personen und 6 Millionen Unternehmen.

Welche Speicherfristen gelten bislang?

Wie lange Wirtschaftsauskunfteien Daten über Verbraucherinnen und Verbraucher speichern dürfen, ist vom Gesetzgeber nicht klar vorgegeben. Die Auskunfteien in Deutschland haben sich aber ein eigenes Regelwerk auferlegt. Dieser «Code of Conduct» wurde zuletzt 2024 überarbeitet und vom hessischen Landesdatenschutzbeauftragten abgesegnet. Er sieht für erledigte Zahlungsstörungen grundsätzlich eine Speicherfrist von drei Jahren vor. In bestimmten Fällen endet die Speicherung schon nach 18 Monaten.

Wo liegt das Problem?

Am BGH ging es um die Frage, ob die Schufa diese Daten überhaupt weiter speichern darf, wenn die Forderungen ausgeglichen wurden - oder ob das gegen die Europäische Datenschutzgrundverordnung verstößt. Letzteres hatte das Oberlandesgericht Köln im April bejaht. Auskunfteien müssten demnach Informationen zu Zahlungsstörungen löschen, sobald die überfälligen Schulden beglichen wurden. Denn ab dann bestünde kein berechtigtes Interesse der Unternehmen mehr an den Daten, so das Argument.

Was sagt der BGH?

Der BGH hob das Urteil des OLG Köln am Donnerstag auf und verwies die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung zurück. Anders als vom Berufungsgericht angenommen, gelte für Daten, die private Auskunfteien von ihren Vertragspartnern bekämen, nicht dasselbe wie für Daten aus öffentlichen Registern wie dem Schuldnerverzeichnis, die bei Befriedigung des Gläubigers sofort gelöscht werden müssen, erklärte das Karlsruher Gericht.

Grundsätzlich nehme das Regelwerk der deutschen Auskunfteien einen angemessenen Interessenausgleich zwischen Schuldnern und Unternehmen vor. Dem Schuldner müsse es aber möglich sein, «besondere Umstände vorzubringen, die seinem Löschungsinteresse ein wesentlich überdurchschnittliches Gewicht verleihen», betonte der Senat. In diesem Fall könne ausnahmsweise eine kürzere Speicherungsfrist angemessen sein.

Warum ist die Speicherung für die Schufa so wichtig?

Laut Schufa haben Personen, die ihre Rechnungen zu spät bezahlen, ein mindestens 10-fach höheres Risiko, erneut in Zahlungsschwierigkeiten zu geraten, verglichen mit Menschen, die ihren Zahlungsverpflichtungen zuverlässig nachkämen. Unternehmen könnten das Risiko von Zahlungsausfällen ohne die Daten nicht präzise einschätzen und würden das am Ende wohl in ihre Waren und Dienstleistungen einpreisen, sagte Schufa-Sprecherin Tanja Panhans.

Welche Nachteile hat der Schufa-Score für Betroffene?

Die Anwälte des Klägers hatten bei der BGH-Verhandlung im November die schweren Konsequenzen betont, die eine schlechte Bonität für Betroffene noch Jahre, nachdem sie ihre Schulden abbezahlt haben, mit sich bringen könne. Der Score sei oft entscheidend dafür, ob man eine Wohnung, ein Auto oder einen Arbeitsvertrag bekomme. Die Fristen, die sich die Auskunfteien setzten, seien wiederum willkürlich gewählt, kritisierte Rechtsanwalt Veaceslav Ghendler.

Woher kommt die Drei-Jahres-Frist?

Die Schufa hält dagegen: Vor der DSGVO und dem daraufhin angefertigten «Code of Conduct» war bis 2018 die dreijährige Speicherfrist für erledigte Zahlungsstörungen im Bundesdatenschutzgesetz verankert, argumentiert die Auskunftei. In die letzte Genehmigung ihres Regelwerks 2024 seien sowohl Verbände der Kredit-gebenden Wirtschaft, als auch Verbraucherschützer wie der Bundesverband der Verbraucherzentralen und die Bundesarbeitsgemeinschaft der Schuldnerberatungen einbezogen worden.

Ist das Thema jetzt geklärt?

Wohl nicht ganz. In Bezug auf die Speicherfristen für Zahlungsstörungen hat die Entscheidung des BGH als letzte Instanz in Zivilverfahren durchaus Bedeutung. Allerdings seien auch in Bezug auf weitere Daten die Speicherfristen nicht rechtssicher geklärt, sagt Schufa-Sprecherin Panhans. Damit die Fragen nicht erst nach jahrelangen Verfahren durch mehrere Gerichtsinstanzen beantwortet werden, wünscht sich die Auskunftei auf gesetzlicher Ebene Klarheit und wirbt für eine Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes. Auch Kläger-Anwalt Ghendler warb nach dem Urteil für eine klare, gesetzliche Regelung.



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