Märkte & Kurse

Übersicht
Suchanfrage
Produktinformation
 

Auf dieser Seite finden Sie alle Nachrichten zeitlich geordnet und zu unterschiedlichen Themen der letzten drei Tage aufgelistet. Wählen Sie aus der untenstehenden Tabelle die für Sie interessante Nachricht aus. Zusätzlich können Sie auch unsere Nachrichtensuche nutzen, um damit noch detaillierter nach bestimmten und weiter zurückliegenden Nachrichten zu suchen.

 

Ausgewählte Nachricht
10.12.2025 09:50

ROUNDUP: Bundesfinanzhof lehnt Klagen gegen Grundsteuer-Reform ab

MÜNCHEN (dpa-AFX) - Die seit Anfang des Jahres geltende Grundsteuer-Reform des Bundes ist rechtens und verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Der Bundesfinanzhof in München (BFH) hat in zweiter Instanz die Klagen von Immobilieneigentümern aus Köln, Berlin und Sachsen gegen die Neuregelung zurückgewiesen. Diese sehen in dem Gesetz einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz, weil die Finanzämter die Grundsteuer aufgrund pauschaler Durchschnittswerte für Nettokaltmieten und Bodenwert festsetzen dürfen. Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen der Länder.

Pauschale Durchschnittswerte erlaubt

Deutschlands höchstes Finanzgericht sieht in der Verwendung dieser pauschalen Durchschnittswerte jedoch keinen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz. Das verkündete der 2. Senat des BFH unter Leitung seiner Vorsitzenden Franceska Werth. Pauschale Festsetzung bedeutet, dass die Finanzämter nicht Mieteinnahmen und Bodenwert für jede Wohnung einzeln ermitteln müssen, sondern sich mit Durchschnittswerten begnügen dürfen. Diese Pauschalierung sei "verfassungsrechtlich vertretbar", sagte Werth.

Millionenfacher Einspruch, mehr als zweitausend Klagen

Bundesweit hatten nach Angaben des Augsburger Rechtswissenschaftlers Gregor Kirchhof 2,8 Millionen Eigentümer Einspruch gegen die Grundsteuerwertbescheide ihrer Finanzämter eingelegt. Vor den 18 Finanzgerichten in der ersten Instanz geklagt hatten und haben bislang mehr als 2.000 Immobilieneigentümer. Viele dieser Klagen waren bereits abgewiesen.

Die Grundsteuer trifft quasi die gesamte Bevölkerung, obwohl nur Immobilieneigentümer die Steuer selbst zahlen müssen. Doch legen Vermieter die Kosten üblicherweise auf ihre Mieter um. Ein Hauptkritikpunkt des Eigentümerverbands Haus & Grund und vieler Kläger ist, dass die Finanzämter die Mieteinnahmen in vielen Fällen zu hoch angesetzt hätten.

Entscheidung gilt für elf Länder

In allen drei Verfahren ging es um das sogenannte Bundesmodell, das in elf Bundesländern gilt. Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen haben eigene Regelungen getroffen, doch auch gegen diese Ländergesetze wehren sich zahlreiche Eigentümer. Über die Revisionsklagen gegen die Ländergesetze will der Bundesfinanzhof im kommenden Jahr entscheiden.

Alte Regelung war verfassungswidrig

Notwendig geworden war die Reform der Grundsteuer, weil das Bundesverfassungsgericht die alte Regelung 2018 für verfassungswidrig erklärt hatte. Die zugrundeliegenden Grundstückswerte waren im Westen seit 1964 nicht mehr aktualisiert worden, im Osten seit 1935. Das hatte große Ungleichheiten bei der Besteuerung zur Folge. Um das neue Gesetz hatte es ein langes Hickhack gegeben, anschließend mussten 36 Millionen Grundstücke und Gebäude neu bewertet werden.

Reform soll keine Steuererhöhung sein

Die Reform soll insgesamt "aufkommensneutral" sein, also keine versteckte Grundsteuererhöhung mit sich bringen. Etliche Kritiker bezweifeln das. Im ersten Halbjahr 2024 hatten die 16 Länder noch nach der alten Regelung acht Milliarden Euro Grundsteuer eingenommen.

Ob die Reform wirklich aufkommensneutral war, wird erst feststehen, wenn die vollständigen Einnahmen der Jahre 2024 und 2025 veröffentlicht sind. Auch eine aufkommensneutrale Neuregelung bedeutet jedoch nicht, dass jeder einzelne Eigentümer ebenso viel oder wenig berappen müsste wie zuvor - manche zahlen weniger, andere mehr./cho/DP/mis



Weitere Nachrichten
 
Weitere Nachrichten der letzten drei Tage 
Seiten:   15 16 17 18 19    Berechnete Anzahl Nachrichten: 880     
Datum Zeit Nachrichtenüberschrift
13.03.2026 09:23 EQS-DD: SAP SE (deutsch)
13.03.2026 09:18 Aktien Frankfurt Eröffnung: Verluste vor dem Wochenende - ?...
13.03.2026 09:12 Aktien Asien: Weitere Verluste mit anhaltend hohen Ölpreisen
13.03.2026 09:10 EQS-News: J.S. Held führt den AI Disputes Monitor ein, um d...
13.03.2026 09:10 Rüstungszulieferer Vincorion ist bald an der Börse
13.03.2026 09:10 Spritpreis in Deutschland sinken zweiten Tag in Folge
13.03.2026 09:08 Goldman hebt Ziel für RWE auf 63 Euro - 'Buy'
13.03.2026 09:08 Ersatzverkehr Hamburg-Berlin wieder mit hochwertigen Bussen
13.03.2026 09:07 Iran-Krise: Reiche-Berater bringen heimisches Fracking ins S...
13.03.2026 09:00 Original-Research: Netfonds AG (von NuWays AG): SELL
13.03.2026 09:00 Original-Research: MLP SE (von NuWays AG): BUY
13.03.2026 09:00 Zahl der Insolvenzen steigt auf den höchsten Stand seit 2014
13.03.2026 08:59 ROUNDUP: Trotz Angriffen: Iran mobilisiert zu Al-Kuds-Protes...
13.03.2026 08:57 EQS-DD: Circus SE (deutsch)
13.03.2026 08:56 Bericht: Tote und Verletzte durch Drohne im Oman
13.03.2026 08:54 Die Erde wird langsamer - Der Brems-Effekt des Klimawandels
13.03.2026 08:44 Deutsche Anleihen: Kursverluste - Hoher Ölpreis belastet
13.03.2026 08:44 Eierproduktion hält mit Nachfrage nicht Schritt
13.03.2026 08:42 Warburg Research senkt Ziel für Daimler Truck auf 49 Euro -...
13.03.2026 08:39 Deutsche Bank Research hebt Qiagen auf 'Buy'
Suche
Durchsuchen Sie unser Nachrichtenangebot unter Angabe eines von Ihnen gesuchten Begriffs.




 
Weitere Nachrichten
Lesen Sie auch weitere interessante Nachrichten u.a. zu den Themen Aktien im Fokus, Hintergrundberichte, Börsentag auf einem Blick, Wochenausblick oder adhoc-Mitteilungen.
 
Börsenkalender
14.03.2026

WUXI CHIPOWN MICRO ELECTRONICS LTD
Geschäftsbericht

SICHUAN CHENGFEI INTEGRATION TECHNOLOGY CORP LTD
Geschäftsbericht

SHENZHEN KIWI INSTRUMENTS CO LTD
Geschäftsbericht

BAOSHENG SCIENCE&TECHNOLOGY INNOVAT
Geschäftsbericht

Übersicht
 

FactSet
Implemented and powered by FactSet. Bereitstellung der Kurs- und Marktinformationen erfolgt durch FactSet.
Bitte beachten Sie die Risikohinweise und Quellenangaben der TARGOBANK, die für diese Seite gelten.
 

 

Produkte und Services