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08.10.2025 06:31

Bundesregierung will Regeln für E-Scooter ändern

BERLIN (dpa-AFX) - Für E-Scooter sollen Regeln geändert werden. Eine entsprechende Verordnung des Bundesverkehrsministeriums soll am Mittwoch Thema im Kabinett sein. So sollen neue E-Scooter ab dem Jahr 2027 verpflichtend mit Blinkern ausgerüstet sein. Städte und Gemeinden sollen Regeln zum Abstellen von E-Scootern festlegen können, die von Plattformen vermietet werden. Nach der Befassung im Kabinett soll die Novelle der Verordnung im nächsten Schritt im Bundesrat behandelt werden.

Angleichung an Regeln für Radverkehr

Regelungen für E-Scooter sollen an Vorschriften für den Radverkehr angeglichen werden. So sollen Nutzer von E-Scootern künftig wie Radfahrer bei einer roten Ampel den Grünpfeil nutzen dürfen. Fahrräder und E-Scooter sollen auf Gehwegen und in Fußgängerzonen geparkt werden dürfen, wenn dadurch andere nicht gefährdet oder behindert werden können.

Höhere Strafen

Das Verwarnungsgeld für das Befahren von Gehwegen soll an das für den Radverkehr angeglichen und dadurch laut Ministerium für den Regelfall von 15 Euro auf 25 Euro erhöht werden. Ebenfalls erhöht werden solle das Verwarnungsgeld für das Fahren mit mehreren Personen - von 5 Euro auf 25 Euro.

Zahl der Unfälle gestiegen

Seit 2019 sind E-Scooter erlaubt. Vorgesehen war, die dafür notwendige Verordnung hinsichtlich Wirksamkeit, Zielsetzung und Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit zu überprüfen. 2024 ist die Zahl der Unfälle von E-Scootern mit Verletzten oder Toten stark gestiegen.

Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) hatte im Juni dem "Tagesspiegel" gesagt, zwar seien E-Scooter im "Mobilitätsmix" der Städte kaum mehr wegzudenken. Seit deren Markteinführung im Jahr 2019 hätten sich die Gegebenheiten jedoch verändert. "Immer mehr Mietroller und Mietfahrräder erhitzen seitdem allerorts die Gemüter."

Das Bundesverkehrsministerium hatte einen Entwurf der Verordnung zur Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung vorgelegt. Länder und Verbände konnten dazu Stellung nehmen. Nach Änderungen erfolgte eine erforderliche sogenannte Notifizierung bei der EU-Kommission./hoe/DP/zb



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