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21.08.2025 05:35

Zweiter US-Richter lehnt Veröffentlichung von Epstein-Dokumenten ab

NEW YORK/WASHINGTON (dpa-AFX) - Ein weiterer US-Bundesrichter hat einen Antrag der US-Regierung auf Veröffentlichung von Unterlagen im Fall des verstorbenen Sexualstraftäters Jeffrey Epstein abgelehnt. Richter Richard Berman erklärte in New York, das Justizministerium habe keine ausreichenden Gründe genannt, die eine Aufhebung der Geheimhaltung rechtfertigten, wie mehrere US-Medien übereinstimmend berichteten.

Damit folgte Berman der Entscheidung eines Richters, der vergangene Woche mit ähnlicher Begründung Dokumente aus dem Verfahren gegen Epsteins Ex-Partnerin Ghislaine Maxwell ebenfalls nicht freigegeben hatte. Beobachter erwarten, dass dies den Druck auf US-Präsident Donald Trump erhöhen könnte, die Polizeiakten in dem Fall offenzulegen.

Trump unter Druck - Vorwurf des Ablenkungsmanövers

Hintergrund ist, dass Trump Mitte Juli angekündigt hatte, die Freigabe ausgewählter Gerichtsunterlagen in Verbindung mit Epstein zu beantragen. Dabei handelt es sich um Dokumente, die sogenannten Grand Jurys vorgelegt wurden. Diese Gremien entscheiden, ob in einem bestimmten Fall Anklage erhoben wird. In der Regel sehen und hören die Geschworenen nur Aussagen und Beweise, die für eine Anklage der beschuldigten Person - in diesem Fall Epstein selbst - notwendig sind, nicht jedoch Informationen zur möglichen Beteiligung weiterer Personen.

Viele Beobachter werten Trumps Vorstoß als Ablenkungsmanöver, um den Druck seiner Kernwählerschaft zu reduzieren, die seit Langem die vollständige Veröffentlichung der Epstein-Dokumente fordert. Trump und einige seiner heutigen Regierungsbeamten hatten vor der Wahl wiederholt angedeutet, dass bei der Verfolgung und dem Tod des bestens vernetzten Epstein brisante Informationen vertuscht worden seien - und damit zahlreiche Verschwörungstheorien befeuert.

Inzwischen will der Präsident von seinem ursprünglichen Versprechen, alle FBI-Unterlagen offenzulegen, nichts mehr wissen. Dies sorgt für Frust bei vielen Anhängern. Mehrere Medien berichteten, dass Trump in den Unterlagen selbst namentlich genannt werde. Trump und Epstein waren über Jahre eng befreundet.

Richter verweist auf FBI-Unterlagen

Richter Berman äußerte sich entsprechend direkt zur Anfrage der US-Regierung: Die etwa 70 Seiten umfassenden Protokolle enthielten vor allem die Aussage eines FBI-Agenten ohne unmittelbaren Bezug zum Fall sowie Beweismaterial und Anrufprotokolle. Die Relevanz dieser Inhalte sei begrenzt, schrieb er. Stattdessen verwies Berman dem TV-Sender ABC zufolge auf über 100.000 Seiten an Ermittlungsunterlagen, die sich bereits in den Händen der Regierung befinden und für die öffentliche Aufklärung deutlich bedeutsamer seien.

Die Entscheidung Bermans könnte die öffentliche Debatte über eine umfassendere Veröffentlichung der FBI-Akten weiter anfachen. Der Finanzier Epstein, der über viele Jahre systematisch Minderjährige missbraucht hatte, beging 2019 mit 66 Jahren in seiner Gefängniszelle nach offiziellen Angaben Suizid.

Epsteins Tod führte zu massiven Spekulationen, da er enge Kontakte in die amerikanische High Society gepflegt hatte. Prominente und Milliardäre gingen bei ihm ein und aus - auch Trump ist auf mehreren Partyvideos an der Seite Epsteins zu sehen. Viele Amerikaner fordern deshalb weiterhin eine umfassende und transparente Aufklärung, die Trump bislang nicht liefern wollte./scb/DP/zb



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