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06.08.2025 12:12

Bahn: S21-Entscheidung wirkt sich nicht auf Ticketpreis aus

MANNHEIM/STUTTGART (dpa-AFX) - Die Deutsche Bahn bleibt nach einem Gerichtsurteil möglicherweise auf den milliardenschweren Mehrkosten für das Bahnhofs-Großprojekt Stuttgart 21 sitzen - für die Fahrgäste soll das nach Darstellung des bundeseigenen Konzerns aber keine unmittelbaren Auswirkungen haben. "Die DB hat die Kosten für die Fertigstellung des Projekts Stuttgart 21 aus kaufmännischer Vorsicht schon seit einiger Zeit als Eigenmittel in ihrer Planung abgebildet", teilte das Unternehmen mit. "Somit hat die Entscheidung keine direkten Auswirkungen auf die Ticketpreise sowie die aktuelle Finanzlage der Deutschen Bahn oder andere Projekte."

Die Bahn war am Vortag vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) mit einem Antrag auf Zulassung einer Berufung gescheitert. Dabei ging es um eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom Mai, wonach die Bahn keinen Anspruch darauf hat, dass sich die Partner des Projekts an den Mehrkosten beteiligen müssen. Entsprechende Klagen der Bahn gegen das Land Baden-Württemberg, die Stadt Stuttgart, den Verband Region Stuttgart und den Flughafen Stuttgart hatte das Gericht damals abgewiesen.

Es geht um 6,5 Milliarden Euro

Eine Berufung dagegen lehnte die nächste Instanz nun ab. Der Konzern, der offiziell Bauherr von Stuttgart 21 ist, beziffert die Gesamtkosten für das Projekt derzeit auf gut 11 Milliarden Euro und hat zusätzlich einen Puffer von 500 Millionen Euro einkalkuliert. In einem Finanzierungsvertrag aus dem Jahr 2009 ist jedoch nur die Verteilung von Kosten bis zu einer Höhe von gut 4,5 Milliarden Euro geregelt. Die Mehrkosten von derzeit mindestens 6,5 Milliarden Euro dürften nach der Entscheidung bei der Bahn hängen bleiben.

"Die Deutsche Bahn hat die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg zur Kenntnis genommen und prüft die rechtlichen Auswirkungen", teilte die Bahn dazu mit. Aufgrund der Entstehungsgeschichte des Projekts, der Finanzierungsverhandlungen sowie der vertraglichen Regelungen zu einer gemeinsamen Projektverantwortung sei die Bahn fest davon ausgegangen, dass auch eine gemeinsame Finanzierungsverantwortung bestehe, hieß es./maa/DP/jha



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