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21.05.2025 11:07

Verbände verlangen Klarheit zum Heizungsgesetz

Energie

Berlin (dpa) - 14 Verbände aus der Energie- und Immobilienwirtschaft verlangen von der Bundesregierung rasch Klarheit zur Zukunft des sogenannten Heizungsgesetzes. «Um eine erfolgreiche Wärmewende sicherzustellen und das Vertrauen aller Beteiligten zu stärken, ist eine Präzisierung der Zielrichtungen und Maßnahmen dringend erforderlich», schreiben sie in einem gemeinsamen Appell. 

Neue Koalition will Heizungsgesetz ersetzen

Die neue schwarz-rote Koalition will das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abschaffen und durch einen Nachfolger ersetzen, der «technologieoffener, flexibler und einfacher» sein soll. Es müsse nun schnell geklärt werden, wie das zu verstehen sei, so die Unterzeichner des Papiers. Außerdem fordern sie eine langfristig verlässliche Förderung des Bundes. 

Deutschland will bis 2045 klimaneutral sein - also nicht mehr Treibhausgase ausstoßen, als wieder gespeichert werden können. Insbesondere der Gebäude- und der Verkehrssektor hinken aber hinterher. Es müsse auch künftig Anforderungen an den Einsatz erneuerbarer und klimaneutraler Energien in neuen Heizungsanlagen geben, so die Verbände.

Neue EU-Vorgaben, wonach ab 2030 alle Neubauten in der EU emissionsfrei sein müssen und der gesamte Gebäudebestand der EU ab 2050 ohne umweltschädliche Emissionen auskommen soll, sollten aus Sicht der Verbände hierzulande eins zu eins umgesetzt werden. 

Reiche spricht von «Zwang zur Wärmepumpe»

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hatte dem «Handelsblatt» vor Kurzem gesagt: «Es muss Schluss sein mit dem Zwang zur Wärmepumpe. Anstatt festzuschreiben, wo diese überall verbaut werden müssen, müssen wir CO2-Reduktionsziele festlegen und den Hausbesitzern überlassen, wie sie diese erreichen. Hybride Lösungen können sinnvoller sein als das Vorschreiben einer technologischen Lösung.» 

Einen solchen Zwang enthält allerdings auch das Anfang 2024 in Kraft getretene Heizungsgesetz nicht. Das Gesetz sieht generell vor, dass von 2024 an jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Das kann, muss aber keine Wärmepumpe sein. 

Die Regelungen griffen zunächst nur für Neubauten in einem Neubaugebiet. Funktionierende Heizungen können weiter betrieben werden.



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