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12.12.2024 06:11

Habeck will Ladestromguthaben für E-Auto-Käufer

BERLIN (dpa-AFX) - Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) will mit Ladestromguthaben und Steueranreizen den Kauf von Elektro-Autos ankurbeln und so die deutsche Autobranche stützen. Vorgeschlagen wird, dass E-Autobesitzer beim Laden ihrer Fahrzeuge - zumindest für einen gewissen Zeitraum - finanziell unterstützt werden.

"Wir wollen als Anreiz zum Kauf von E-Autos (Neuwagen und Gebrauchte) ein Ladestromguthaben von 1.000 Euro (für das Laden an öffentlich zugänglichen Ladesäulen) staatlich finanzieren", heißt es in einem Konzept aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, aus dem die Zeitungen der Funke Mediengruppe zitieren.

Zudem wird für Kaufanreize plädiert. Für E-Auto-Käufer mit niedrigen und mittleren Einkommen soll eine steuerliche Förderung eingeführt führen. Ein bestimmter Anteil der Anschaffungskosten solle wie bei der Förderung der energetischen Gebäudesanierung von der Steuer abgesetzt werden können. Für Menschen mit niedrigen Einkommen hält das Ministerium mit Blick auf E-Autos auch Alternativen wie ein Social-Leasing-Modell für denkbar.

Auch Gebrauchtwagenmarkt im Blick

Neben dem Neukauf von E-Autos nimmt das Papier den Gebrauchtwagenmarkt in den Blick: "Um den Gebrauchtwagenmarkt anzukurbeln, wollen wir professionelle Batteriechecks mit 100 Euro bezuschussen", heißt es.

Gebrauchte, reine Elektrofahrzeuge, die ausschließlich mit einem Elektromotor ausgestattet sind (BEV), erleichterten insbesondere für preissensitive Kunden den Einstieg in die E-Mobilität, heißt es. Der potenzielle Käufer erhalte durch einen professionellen Batteriecheck Gewissheit über den Zustand der gebrauchten Fahrzeugbatterie und damit über den Restwert des Fahrzeugs.

In Deutschland haben Elektrofahrzeuge schon seit einiger Zeit mit Absatzschwierigkeiten zu kämpfen. Ende 2023 war wegen der Haushaltskrise der Umweltbonus für E-Pkw Ende 2023 vorzeitig eingestellt worden.

Strafzahlungen für Autobranche flexibel gestalten

In dem Papier schlägt das BMWK zudem vor, vor dem Hintergrund der aktuellen Absatzprobleme mögliche Strafzahlungen für die Autoindustrie aus Verstößen gegen die Flottengrenzwerte zu flexibilisieren und die Möglichkeit zu schaffen, Strafzahlungen aus dem Jahr 2025 durch eine Übererfüllung der Vorgaben für 2026 und 2027 zu vermeiden.

Der Spielraum der amtierenden rot-grünen Koalition für Entscheidungen ist allerdings begrenzt. Nach dem Bruch der Ampel-Koalition haben SPD und Grüne im Bundestag keine Mehrheit mehr./sl/hoe/DP/men



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