Märkte & Kurse

Übersicht
Suchanfrage
Produktinformation
 

Auf dieser Seite finden Sie alle Nachrichten zeitlich geordnet und zu unterschiedlichen Themen der letzten drei Tage aufgelistet. Wählen Sie aus der untenstehenden Tabelle die für Sie interessante Nachricht aus. Zusätzlich können Sie auch unsere Nachrichtensuche nutzen, um damit noch detaillierter nach bestimmten und weiter zurückliegenden Nachrichten zu suchen.

 

Ausgewählte Nachricht
18.10.2024 13:33

BGH prüft Kostenverteilung zwischen Wohnungseigentümern

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft, ob und wann die Verteilung von Kosten in einer Wohnungseigentümergemeinschaft auch zulasten einzelner Eigentümer geändert werden darf. Konkret beschäftigt sich der fünfte Zivilsenat mit zwei Klagen, mit denen sich Eigentümerinnen gegen ihnen auferlegte Kosten wehren. Es gehe um die Frage, ob die Mehrheit zulasten der Minderheit Kosten umverteilen dürfe, sagte die Vorsitzende Richterin, Bettina Brückner, in der mündlichen Verhandlung - und: unter welchen Voraussetzungen? Zunächst ging es um die Klage einer Wohnungseigentümerin, die Kosten für die Sanierung eines Garagendachs mittragen sollte - obwohl ihr in der zur Anlage gehörenden Garage gar kein Stellplatz zusteht. Die Gemeinschaft hatte beschlossen, die Kosten auf sämtliche Wohnungseigentümer im Verhältnis ihrer Eigentumsanteile umzulegen. (Az. V ZR 236/23) In den Vorinstanzen hatte die Frau mit ihrer Klage Erfolg. Nach Ansicht des Landgerichts Braunschweig hatte die Gemeinschaft gar nicht das Recht, die Kosten neu zu verteilen - ihr fehle die sogenannte Beschlusskompetenz. Der BGH sieht zumindest diesen Aspekt aber anders. Grundsätzlich könne der Kreis der Kostenträger nach dem 2020 reformierten Wohnungseigentümerrecht per Mehrheitsbeschluss erweitert werden, sagte Brückner. Aber auch zum Nachteil Einzelner? Benachteiligung Einzelner erfordert wohl spezielle Gründe Wenn, dann bräuchte es dafür womöglich besondere Gründe, lautete die Überlegung des Karlsruher Senats. Wie die aussehen könnten, gilt es nun unter anderem zu klären. Das Landgericht hatte sich damit in seinem Urteil nicht näher beschäftigt. Der BGH könnte das Urteil auch aufheben und den Fall zur neuen Verhandlung und Entscheidung nach Braunschweig zurückverweisen. Im zweiten Fall hatten sich drei Eigentümerinnen von Gewerbeeinheiten ans Gericht gewandt. Ihre Eigentümergemeinschaft hatte beschlossen, Kosten, die bislang nach Miteigentumsanteilen umgelegt wurden, künftig nach beheizbarer Wohnfläche zu verteilen - wodurch die Klägerinnen erheblich mehr zahlen müssten. (Az. V ZR 128/23) Anders als im ersten Fall scheiterten die Frauen hier am Berufungsgericht. Das Landgericht Düsseldorf sah die Beschlusskompetenz der Gemeinschaft gegeben. Die Klägerinnen seien zudem nicht unbillig benachteiligt worden. Es habe keinen "sachlichen Grund" dafür gegeben, dass sie nur zu etwa einem Viertel an einem großen Teil der Kosten beteiligt wurden, wie es nach altem Kostenschlüssel der Fall war. Der BGH hatte die Revision der Frauen wegen "grundsätzlicher Bedeutung" zugelassen. Entscheidung im nächsten Jahr Seine Entscheidung will der BGH zu beiden Fällen am 14. Februar verkünden. Es ist bei weitem nicht das erste Mal, dass das Gericht zu Regelungen des Wohnungseigentumsgesetzes urteilt, die 2020 die Große Koalition aus Union und SPD reformierte. Auch in der nun vorliegenden Thematik lasse der Gesetzestext vieles offen, so Brückner./jml/DP/ngu


Weitere Nachrichten
 
Weitere Nachrichten der letzten drei Tage 
Seiten:   10 11 12 13 14    Berechnete Anzahl Nachrichten: 285     
Datum Zeit Nachrichtenüberschrift
23.12.2024 06:00 Börsen-Ausblick 2025: Europa erwartet keine großen Sprünge
23.12.2024 05:50 Eurostaaten wollen weniger neue Münzen herstellen
23.12.2024 05:50 INDEX-MONITOR: Evotec und Auto1 im MDax - Befesa und Stabilu...
23.12.2024 05:50 INDEX-MONITOR: Moderna fliegt aus Nasdaq 100 - Palantir darf...
23.12.2024 05:50 Habeck besucht insolvente Windhorst-Werft
23.12.2024 05:50 WOCHENAUSBLICK: Rund um Weihnachten drohen Turbulenzen
23.12.2024 05:45 Hannawald über Frauen-Tour: «Hat nichts mit Tournee zu tun»
23.12.2024 05:35 Pressestimme: 'Rhein-Zeitung' zu Magdeburg
23.12.2024 05:35 Pressestimme: 'Lausitzer Rundschau' zu Volker Wissing/Flugti...
23.12.2024 05:35 Pressestimme: 'Märkische Oderzeitung' zu der Einigung bei VW
23.12.2024 05:35 Pressestimme: 'Nürnberger Nachrichten' zu Reaktionen zum An...
23.12.2024 05:00 Weniger Dividende für Dax-Aktionäre
23.12.2024 04:50 dpa-AFX KUNDEN-INFO: Impressum
23.12.2024 04:50 dpa-AFX KUNDEN-INFO: Finanzanalysen in den dpa-AFX Diensten
23.12.2024 04:00 Zeit für Investorensuche läuft bei E-Flugzeugbauer Lilium ab
22.12.2024 23:36 GNW-News: Lumi Global erwirbt Assembly Voting, um seine Füh...
22.12.2024 20:35 dpa-AFX-Überblick: UNTERNEHMEN - Die wichtigsten Meldungen ...
22.12.2024 19:51 «Schmeckt sehr gut»: Dortmund verhindert Weihnachts-Krise
22.12.2024 19:50 VW-Chef: Abbau entspricht Kapazität von zwei bis drei Werken
22.12.2024 19:43 VW-Chef: Abbau entspricht Kapazität von zwei bis drei Werken
Suche
Durchsuchen Sie unser Nachrichtenangebot unter Angabe eines von Ihnen gesuchten Begriffs.




 
Weitere Nachrichten
Lesen Sie auch weitere interessante Nachrichten u.a. zu den Themen Aktien im Fokus, Hintergrundberichte, Börsentag auf einem Blick, Wochenausblick oder adhoc-Mitteilungen.
 
Börsenkalender
24.12.2024

TEMONA INC
Analysten-, Investoren- & Aktionärskonferenzen

TAKASHIMAYA
Geschäftsbericht

HAWKEYE GOLD & DIAMOND INC
Analysten-, Investoren- & Aktionärskonferenzen

ZUIKO
Geschäftsbericht

Übersicht
 

FactSet
Implemented and powered by FactSet. Bereitstellung der Kurs- und Marktinformationen erfolgt durch FactSet.
Bitte beachten Sie die Risikohinweise und Quellenangaben der TARGOBANK, die für diese Seite gelten.
 

 

Produkte und Services

Wechselprämie 5.000€ Prämie für Ihren Depot-Übertrag

Zur Aktion

Top-Tagesgeldzinsen Attraktive Tagesgeldzinsen für Depot-Neukunden

Zur Aktion

Klassik-Depot Damit Ihr Handel mit Wertpapieren auf einer soliden Basis startet

Zum Klassik-Depot