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09.10.2024 13:40

Kontrollerlangung / Zielgesellschaft: Linus Digital Finance AG; Bieter: Linus Holding GmbH

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EQS-WpÜG: Linus Holding GmbH / Kontrollerlangung
Kontrollerlangung / Zielgesellschaft: Linus Digital Finance AG; Bieter:
Linus Holding GmbH

09.10.2024 / 13:40 CET/CEST
Veröffentlichung einer WpÜG-Mitteilung, übermittelt durch EQS News - ein
Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich.

---------------------------------------------------------------------------

Veröffentlichung der Kontrollerlangung über die Zielgesellschaft

nach § 35 Abs. 1 i.V.m. § 10 Abs. 3 des

Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

  1. Bieterin

Linus Holding GmbH

Luisenstraße 14

80333 München

Bundesrepublik Deutschland

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 290968.

  2. Zielgesellschaft

Linus Digital Finance AG

Alexanderstraße 7

10178 Berlin

Bundesrepublik Deutschland

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg (Berlin)
unter HRB 225909 B.

  3. Aktien der Zielgesellschaft

Auf den Inhaber lautende Stückaktien ohne Nennbetrag, ISIN DE000A2QRHL6, WKN
A2QRHL.

  4. Angaben zum Kontrollerwerb

Die Bieterin hat am 9. Oktober 2024 durch den Erwerb und die Zurechnung von
insgesamt 5.127.621 auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem auf die
einzelne Aktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00
die Kontrolle im Sinne von § 35 Abs. 1 i.V.m. § 29 Abs. 2 WpÜG über die
Zielgesellschaft erlangt; dies entspricht einem Stimmrechtsanteil an der
Zielgesellschaft von 71,42 %.

Die Bieterin hält nach entsprechendem Erwerb am 9. Oktober 2024 aktuell
unmittelbar 3.251.673 Stimmrechte von insgesamt 7.179.572 Stimmrechten der
Zielgesellschaft. Dies entspricht 45,29 % der Stimmrechte an der
Zielgesellschaft. Das Grundkapital der Zielgesellschaft von EUR 7.179.572,00
ist in insgesamt 7.179.572 auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt;
für die Berechnung des Stimmrechtsanteils der Bieterin sind die von der
Zielgesellschaft gehaltenen 408.742 eigenen Aktien mit einzubeziehen, d.h.
insoweit nicht unberücksichtigt zu lassen.

Zusätzlich zu dem oben genannten, von der Bieterin selbst gehaltenen
Stimmrechtsanteil werden der Bieterin 1.875.948 Stimmrechte aus 1.875.948
auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Zielgesellschaft, entsprechend
einem Stimmrechtsanteil von 26,13 %, gemäß § 30 Abs. 2 WpÜG zugerechnet; für
die Berechnung des der Bieterin gemäß § 30 Abs. 2 WpÜG zuzurechnenden
Stimmrechtsanteils sind die von der Zielgesellschaft gehaltenen 408.742
eigenen Aktien mit einzubeziehen, d.h. insoweit nicht unberücksichtigt zu
lassen.

Die der Bieterin gemäß § 30 Abs. 2 WpÜG zuzurechnenden 1.875.948
Stimmrechte, entsprechend einem Stimmrechtsanteil von 26,13 %, wurden am 9.
Oktober 2024 von der Commodus Real Estate GmbH mit Sitz in München,
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 208330,
erworben. Die Bieterin stimmt ihr Verhalten in Bezug auf die
Zielgesellschaft mit der Commodus Real Estate GmbH im Sinne des § 30 Abs. 2
Satz 1, 2 WpÜG ab. Der Bieterin werden daher die von der Commodus Real
Estate GmbH gehaltenen Stimmrechte in voller Höhe zugerechnet.

  5. Weitere Kontrollerwerber

Neben der Bieterin haben auch folgende Personen die Kontrolle im Sinne von §
35 Abs. 1 i.V.m. § 29 Abs. 2 WpÜG über die Zielgesellschaft erlangt (die
"Weiteren
Kontrollerwerber"):

Sunday5 GmbH

Von-Holte-Straße 99a

c/o Philipp Horsthemke

48167 Münster

Bundesrepublik Deutschland

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 256070;

Philipp Horsthemke

Von-Holte-Straße 99a

48167 Münster

Bundesrepublik Deutschland;

Commodus Real Estate GmbH

Luisenstraße 14

80333 München

Bundesrepublik Deutschland

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 208330;

Valluga Capital GmbH

Luisenstraße 14

80333 München

Bundesrepublik Deutschland

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 204025;

Dr. Matthias Mittermeier

c/o Commodus Real Estate GmbH

Luisenstraße 14

80333 München

Bundesrepublik Deutschland.

Herr Philipp Horsthemke hält 100 % der Geschäftsanteile an der Sunday5 GmbH,
welche wiederum 100 % der Geschäftsanteile an der Bieterin hält. Weder die
Sunday5 GmbH noch Herr Horsthemke halten unmittelbar Aktien an der
Zielgesellschaft. Herr Dr. Matthias Mittermeier hält 100 % der
Geschäftsanteile an der Valluga Capital GmbH, welche wiederum 100 % der
Geschäftsanteile an der Commodus Real Estate GmbH hält. Auch die Valluga
Capital GmbH oder Herr Dr. Mittermeier halten unmittelbar keine Aktien an
der Zielgesellschaft.

Den Weiteren Kontrollerwerbern werden die Stimmrechte aus insgesamt
5.127.621 Stückaktien der Zielgesellschaft, entsprechend einem
Stimmrechtsanteil von 71,42 %, nach § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 3, Abs. 2
WpÜG jeweils in voller Höhe zugerechnet. Die Zurechnung folgt aus dem
Umstand, dass die Bieterin und die Commodus Real Estate GmbH ihr Verhalten
in Bezug auf die Zielgesellschaft im Sinne des § 30 Abs. 2 Satz 1, 2 WpÜG
abstimmen. Die Zurechnung der Stimmrechte an die Sunday5 GmbH und an Herrn
Philipp Horsthemke folgt aus dem Umstand, dass Herr Horsthemke alleiniger
Gesellschafter der Sunday5 GmbH und diese wiederum alleinige
Gesellschafterin der Bieterin ist (§ 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpÜG), die mit
der Commodus Real Estate GmbH ihr Verhalten in Bezug auf die
Zielgesellschaft abstimmt. Die Zurechnung der Stimmrechte an die Valluga
Capital GmbH und an Herrn Dr. Matthias Mittermeier folgt aus dem Umstand,
dass Herr Dr. Mittermeier alleiniger Gesellschafter der Valluga Capital GmbH
und diese wiederum alleinige Gesellschafterin der Commodus Real Estate GmbH
ist (§ 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpÜG), die mit der Bieterin ihr Verhalten in
Bezug auf die Zielgesellschaft abstimmt.

Diese Veröffentlichung gemäß § 35 Abs. 1 i.V.m. § 10 Abs. 3 WpÜG erfolgt
daher auch im Namen von Herrn Philipp Horsthemke und der Sunday5 GmbH sowie
von Herrn Dr. Matthias Mittermeier, der Valluga Capital GmbH und der
Commodus Real Estate GmbH, jeweils vertreten durch die Bieterin.

  6. Veröffentlichung der Angebotsunterlage

Die Bieterin wird nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage
durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin")
gegenüber allen Aktionären der Zielgesellschaft gemäß § 35 Abs. 2 WpÜG ein
Pflichtangebot zum Erwerb sämtlicher Aktien der Zielgesellschaft abgeben.
Die Bieterin beabsichtigt, das Pflichtangebot zugleich als
Delisting-Erwerbsangebot zur Ermöglichung des Widerrufs der Zulassung der
Aktien der Zielgesellschaft zum Handel im regulierten Markt an der
Frankfurter Wertpapierbörse gemäß § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 Börsengesetz
(BörsG) zu unterbreiten.

Das Pflichtangebot und Delisting-Erwerbsangebot (nachfolgend zusammen das
"Pflichtangebot")
erfolgt zu den in der Angebotsunterlage festgelegten Bestimmungen.

Die Angebotsunterlage, welche die detaillierten Bestimmungen des Angebots
sowie weitere damit in Zusammenhang stehende Informationen enthält, wird von
der Bieterin gemäß § 35 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 14 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 WpÜG
im Internet unter der Adresse

www.linus-angebot.de

veröffentlicht.

Zudem wird gemäß § 35 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 14 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 WpÜG ein
Hinweis darauf im Bundesanzeiger bekannt gemacht, bei welcher geeigneten
Stelle im Inland die Angebotsunterlage zur kostenlosen Ausgabe
bereitgehalten wird.

Die Bieterin wird mit der Durchführung des Pflichtangebots auch die aus § 35
WpÜG und § 39 BörsG resultierenden Verpflichtungen der Weiteren
Kontrollerwerber erfüllen. Diese werden daher kein gesondertes
Pflichtangebot zum Erwerb der Aktien der Zielgesellschaft veröffentlichen.

  7. Wichtige Informationen

Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung
zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Zielgesellschaft.
Inhabern von Aktien der Zielgesellschaft wird dringend empfohlen, die
Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot
stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da
sie wichtige Informationen enthalten werden.

Das Pflichtangebot wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland, insbesondere nach dem WpÜG und der Verordnung über den Inhalt
der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und
Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur
Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots (WpÜG-Angebotsverordnung,
WpÜG-AngVO) durchgeführt.

München, den 9. Oktober 2024

Linus Holding GmbH

Der Geschäftsführer


Ende der WpÜG-Mitteilung

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09.10.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com

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   Sprache:    Deutsch
   Börsen:     Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard);
               Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, München, Stuttgart.



   Ende der Mitteilung    EQS News-Service
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2004535 09.10.2024 CET/CEST

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