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16.09.2024 09:20

Was man zur Wahl in Brandenburg wissen sollte

POTSDAM (dpa-AFX) - Vor fünf Jahren schaffte es die SPD von Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke auf den letzten Metern doch noch, die AfD zu übertrumpfen. Bislang stellte die SPD seit der Wiedervereinigung im Jahr 1990 durchgängig den Ministerpräsidenten. Würde die AfD nun stärkste Kraft, wäre dies das erste Mal in Brandenburg - und das zweite Mal bei einer Landtagswahl überhaupt, nach der Wahl in Thüringen am 1. September.

Am Sonntag sind rund 2,1 Millionen Brandenburgerinnen und Brandenburger zur Wahl aufgerufen. Rund 100.000 Erstwähler geben zum ersten Mal ihre Stimmen ab. Etwa 500 Bewerberinnen und Bewerber treten nach Angaben der Landeswahlleitung an. Es gibt 348 Direktkandidaten. Jeder Wahlberechtigte hat zwei Stimmen. Mit der Erststimme wird einer der 348 Direktkandidaten im Wahlkreis gewählt, mit der Zweitstimme wird die Landeslisten bestimmt - das sind zwölf Parteien, eine politische Vereinigung und eine Listenvereinigung. Manche Parteien haben nur Direktkandidaten, manche nur Landeslisten.

Wenn eine Partei oder Vereinigung bei den Zweitstimmen die Fünf-Prozent-Hürde nicht erreicht, heißt das nicht automatisch, dass sie nicht im Landtag vertreten ist. Bei mindestens einem Direktmandat gilt diese Hürde nicht - die Partei oder Vereinigung zieht dann in den Landtag ein, und zwar mit der Anzahl der Sitze nach ihrem Zweitstimmenergebnis.

Wann der neue Landtag zusammenkommt

Der neu gewählte Landtag tritt spätestens am 30. Tag nach der Wahl zusammen, das ist im aktuellen Fall der 22. Oktober. Dann endet die alte Wahlperiode. In der ersten Sitzung wählt der Landtag "aus seiner Mitte" eine Präsidentin oder einen Präsidenten und mindestens eine Vizepräsidentin oder einen Vizepräsidenten. Damit steht nicht automatisch fest, dass die stärkste Fraktion den Präsidenten oder die Präsidentin stellt.

Eine Vizepräsidentin oder ein Vizepräsident soll einer Oppositionsfraktion angehören, heißt es seit 2022 in der Verfassung. Bis dahin hatten die Fraktionen ein Vorschlagsrecht in der Reihenfolge ihrer Stärke. Die AfD hat in der zu Ende gehenden Wahlperiode den Vizepräsidenten gestellt, das sorgte zeitweise für heftige Kritik.

So viel Zeit haben die Parteien für die Regierungsbildung

Für die Regierungsbildung gibt es eine Deadline. In der Brandenburger Verfassung heißt es: Kommt die Wahl des Ministerpräsidenten innerhalb von drei Monaten nach der Konstituierung des Landtages nicht zustande, so gilt der Landtag als aufgelöst.

Nach der vorherigen Wahl am 1. September 2019 wurde Woidke am 20. November 2019 im Parlament als Regierungschef vereidigt - die Zeit reichte damals also. Er regiert bislang mit CDU und Grünen. Diesmal könnte die Bildung einer Regierung allerdings schwierig werden. Offen ist, wie stark die AfD wird, die der Verfassungsschutz als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstuft. Mit ihr will keine andere Partei zusammenarbeiten.

Dazu kommt mit dem Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) eine neue Partei, die eine wichtige Rolle bei der Bildung einer Regierung spielen könnte, aber als Gesprächspartner bisher unbekannt ist. Auch kommt es darauf an, wie viele Fraktionen im Landtag vertreten sind.

Studie: Mandatsverteilung könnte zum Problem werden

Die Verteilung der Mandate könnte diesmal einer Studie zufolge eine Hürde werden. Der Politikforscher Robert Vehrkamp von der Bertelsmann Stiftung skizziert den Fall, dass die AfD mit einem angenommenen Ergebnis von etwas mehr als einem Viertel der Zweitstimmen mehr als ein Drittel der Sitze im Landtag bekommen könnte. Das könnte der Fall sein, wenn die AfD deutlich mehr Direktmandate holt als ihr an Mandaten nach dem Zweitstimmenanteil zustehen würde und die anderen Parteien nicht genug Ausgleichsmandate erhalten - denn die Zahl der Sitze ist auf 110 gedeckelt, derzeit sind es 88.

Das würde in dem Szenario dazu führen, dass ohne die AfD die Landesverfassung unter diesen Umständen nicht mehr geändert werden könnte. Wenn die Partei die sogenannte Sperrminorität von mehr als einem Drittel der Mandate hätte, könnte sie also Verfassungsänderungen blockieren. Der Forscher warnt davor, dass der Fall Verfassungsklagen nach sich ziehen könnte, weil gegen die Gleichheit der Wahl und die Grundsätze der Verhältniswahl verstoßen würde. Landtagspräsidentin Ulrike Liedtke geht aber nicht davon aus, dass ein solches Szenario bei der Wahl eintritt./vr/DP/zb



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