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06.08.2024 09:07

OTS: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH / Strafanzeige gegen den ...

    Strafanzeige gegen den Vorstand der Lufthansa AG wegen des Verdachts
der Untreue
Lahr (ots) - Die Lufthansa AG fällt durch die verzögerten Rückzahlungen von
stornierten Flugtickets negativ bei den Verbrauchern auf. Auch für Aktionäre
kann diese Vorgehensweise negative Folgen haben. Da die Lufthansa-Kunden die
Rückzahlung der Ticketpreise erst einklagen müssen, entstehen dem Konzern
erhebliche Kosten, die den Gewinn und damit den Aktienkurs negativ beeinflussen
könnten. Dadurch können Aktionäre und Anleger direkt geschädigt werden. Die
Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hat aus diesem Grund am 25. Juli 2024 bei der
Staatsanwaltschaft Köln Strafanzeige gegen den gesamten Vorstand der Lufthansa
AG erstattet. Es besteht der Verdacht der Untreue gemäß § 266 StGB. Die Kanzlei
Dr. Stoll & Sauer gehört zu den führenden Kanzleien für Verbraucher-, Bank- und
Kapitalmarktrecht in Deutschland. Dr. Stoll & Sauer empfiehlt betroffenen die
anwaltliche Beratung im kostenlosen Online-Check
(https://www.dr-stoll-kollegen.de/klageweg-pruefen#paragraph--id--10979) .

Lufthansa zahlt Ticketpreis erst auf anwaltlichen Druck zurück

Mit der Deutschen Bahn zu reisen, ist seit Jahren ein Abenteuer. Verspätungen
und ausgefallene Züge sind Alltag. Doch auch bei Flugreisen tauchen für
Verbraucher Probleme auf. Die Lufthansa zahlt zum Beispiel nur widerwillig den
Ticketpreis für stornierte Flüge zurück. Das zeigt der vorliegende Fall, in dem
ein Verbraucher sein Geld erst nach Klageeinreichung zurückerhielt, obwohl die
Lufthansa den Flug ohne Nennung von Gründen storniert hatte. Die Kanzlei Dr.
Stoll & Sauer erklärt, warum es deshalb zur Strafanzeige gegen den
Lufthansa-Vorstand kam:

- Ein Verbraucher erwarb verschiedene Flüge bei der Lufthansa AG zum Gesamtpreis
  von knapp 27.000 Euro. Diese Flüge wurden ohne jegliche Begründung von der
  Lufthansa AG storniert.
- Auf der Homepage der Lufthansa AG wirbt das Unternehmen bei Stornierungen mit
  folgendem Angebot: "Wurde Ihr Flug geändert oder annulliert? Mit unserem Chat
  Assistant können Sie sich Ihr Ticket schnell und bequem zurückerstatten
  lassen."
- Nach der Stornierung erstattete die Lufthansa AG rund 6.000 Euro.
- Den Restbetrag von rund 21.000 Euro behielt das Unternehmen jedoch ein.
- Trotz zahlreicher Schreiben an die Lufthansa AG und Telefonaten mit dem
  zuständigen englischsprachigen Kundenzentrum in Indien rührte sich Lufthansa
  nicht.
- Daher reichte Dr. Stoll & Sauer Klage gegen die Lufthansa AG auf die restliche
  Rückerstattung der Ticketpreise ein.
- In der Klageerwiderung erkannte Lufthansa die Forderung an und überwies das
  restliche Geld.
- Ganz offensichtlich ist diese Vorgehensweise bei stornierten Flügen
  alltäglich.
- In einem anderen Fall wurde bei einem Verbraucher ein Downgrade vorgenommen
  und eine Rücküberweisung angekündigt. Lediglich eine kleine Zahlung kam beim
  Lufthansa-Kunden an. Tatsächlich musste erneut Klage gegen die Lufthansa AG
  erhoben werden, um die gesamte Rückforderung zu erhalten.
- Massenweise Forderungen von Verbrauchern werden auf diese Weise nicht erfüllt.
  Wird erfolgreich Klage erhoben, wie in dem vorliegenden Fall, muss die
  Lufthansa AG nicht nur den kompletten Ticketpreis rückerstatten, sondern auch
  noch 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz Zinsen an den Verbraucher sowie
  die Prozesskosten bezahlen.
- Aus Sicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer führt dies zu einer
  Vermögensschmälerung der Lufthansa AG. Dadurch sind die Aktionäre der
  Lufthansa AG direkt in ihrem Vermögen betroffen. Die Gewinne sinken und damit
  auch der Aktienkurs. Da es sich nach Informationen von Dr. Stoll & Sauer um
  ein typisches und massenhaftes Phänomen handelt, das dem Vorstand auch bekannt
  sein müsste und dieser dafür keine Abhilfe schafft, könnte dies eine Untreue
  gemäß § 266 StGB darstellen.
- Dr. Stoll & Sauer erstattete daher Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft
  Köln gegen den gesamten Lufthansa-Vorstand wegen des Verdachts der Untreue.
  Die Staatsanwaltschaft wird darum gebeten, Ermittlungen einzuleiten und den
  Sachverhalt aufzuklären.

Dr. Stoll & Sauer gehört zu den führenden Kanzleien

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich
um eine der führenden Kanzleien im Verbraucher- und Kapitalmarktrecht. Mit der
Expertise von 25 Anwälten und Fachanwälten steht die Kanzlei in allen wichtigen
Rechtsgebieten den Mandanten an den Standorten Lahr, Stuttgart und Ettenheim zur
Verfügung. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie
den Abgasskandal spezialisiert. Hinzu kommen die Themen Arbeits-, Verkehrs-,
IT-, Versicherungs- und Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und
Ralph Sauer führten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG und
handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Euro-Vergleich aus.
Aktuell führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die
Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG und haben das
Verfahren in erster Instanz gewonnen. Im JUVE-Handbuch 2019/2020 wird die
Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend
erwähnt.

Pressekontakt:

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 1/1
77933 Lahr
Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0
Fax: 07821 / 92 37 68 - 889
Mobil für Presseanfragen: 0160/5369307
mailto:kanzlei@dr-stoll-kollegen.de
mailto:christoph.rigling@dr-stoll-kollegen.de
https://www.dr-stoll-kollegen.de/

Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/105254/5837998
OTS:               Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH


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