Märkte & Kurse

Übersicht
Suchanfrage
Produktinformation
 

Auf dieser Seite finden Sie alle Nachrichten zeitlich geordnet und zu unterschiedlichen Themen der letzten drei Tage aufgelistet. Wählen Sie aus der untenstehenden Tabelle die für Sie interessante Nachricht aus. Zusätzlich können Sie auch unsere Nachrichtensuche nutzen, um damit noch detaillierter nach bestimmten und weiter zurückliegenden Nachrichten zu suchen.

 

Ausgewählte Nachricht
31.07.2024 06:16

POLITIK: Beihilfe zu Massenmord? BGH prüft Urteil gegen KZ-Sekretärin

LEIPZIG (dpa-AFX) - Kann eine zivile Schreibkraft in einem Konzentrationslager Beihilfe zum NS-Massenmord in mehr als 10.000 Fällen geleistet haben? Über diese Frage verhandelt heute der Bundesgerichtshof (BGH). Der 5. Strafsenat in Leipzig muss entscheiden, ob ein Urteil gegen die inzwischen 99-jährige ehemalige KZ-Sekretärin Irmgard F. Bestand hat.

Das Landgericht hatte sie im Dezember 2022 wegen Beihilfe zum Mord in 10.505 Fällen sowie in fünf Fällen der Beihilfe zum versuchten Mord zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Ihre Verteidiger hatten dagegen Revision eingelegt.

Der Fall gilt als das womöglich letzte Strafverfahren zur Aufarbeitung der nationalsozialistischen Massenmorde. Irmgard F. war zwischen Juni 1943 bis April 1945 als Sekretärin im Geschäftszimmer des Kommandanten des KZ Stutthoff bei Danzig beschäftigt. Nach Überzeugung des Landgerichts Itzehoe hat sie durch ihre Arbeit den Verantwortlichen des Konzentrationslagers bei der systematischen Tötung von Inhaftierten Hilfe geleistet.

Verteidigung: Juristische Maßstäbe weiterentwickeln

Die Verteidiger der hochbetagten Frau, Wolf Molkentin und Niklas Weber, hatten die Revision damit begründet, dass wesentliche Rechtsfragen ungeklärt geblieben seien. Unter anderem habe das Landgericht nicht präzise dargelegt, wie vorsätzlich sich die Angeklagte an den Morden der SS beteiligt haben soll. Sie sei als zivile Schreibkraft in keine Befehlskette eingebunden gewesen.

"Das Landgericht hat zu Unrecht angenommen, dass sich der Fall bruchlos in die jüngere Rechtsprechung zu NS-Beihilfetaten einordnen lässt", erklärte Verteidiger Molkentin. Es sei nötig, die juristischen Maßstäbe weiterzuentwickeln.

Generalbundesanwalt sieht grundsätzliche Fragen

Der Generalbundesanwalt hat die mündliche Verhandlung in Leipzig beantragt. Demnach weist der Fall "grundsätzliche Fragen zur Strafbarkeit wegen Beihilfe zum Mord durch die Dienstverrichtung in einem Konzentrationslager" auf. Dabei sei auch von Bedeutung, dass das KZ Stutthoff kein reines Vernichtungslager gewesen sei. Über diese Konstellation habe der Bundesgerichtshof noch nicht entschieden.

Die angeklagte Irmgard F. wird nicht zur Verhandlung nach Leipzig kommen, wie ihr Anwalt Molkentin auf Anfrage mitteilte. Das muss sie auch nicht - anders als beim Landgericht, wo die Frau am ersten Verhandlungstag für Aufregung gesorgt hatte, weil sie frühmorgens aus ihrem Seniorenheim verschwunden war und von der Polizei gesucht wurde. Dem restlichen Prozess in Itzehoe hatte sie sich dann gestellt. In ihrem letzten Wort hatte sie Reue geäußert.

Entscheidung voraussichtlich erst im August

Der 5. Strafsenat wird ausführlich über die Revision beraten. Eine Entscheidung soll nicht mehr am Mittwoch fallen, sondern laut BGH entweder am 6. oder am 20. August verkündet werden./bz/DP/zb



Weitere Nachrichten
 
Weitere Nachrichten der letzten drei Tage 
Seiten:   1 2 3 4 5    Berechnete Anzahl Nachrichten: 917     
Datum Zeit Nachrichtenüberschrift
31.07.2024 09:00 Jefferies belässt Kion auf 'Buy' - Ziel 56 Euro
31.07.2024 08:54 Studie: Skepsis gegenüber medizinischen KI-Ratschlägen
31.07.2024 08:54 OTS: RWB PrivateCapital Emissionshaus AG / RWB sammelt über...
31.07.2024 08:52 AKTIE IM FOKUS: Teamviewer steigen kräftig - RBC: Ermutigen...
31.07.2024 08:51 Bergbaukonzern Rio Tinto steigert Gewinn trotz China-Schwäc...
31.07.2024 08:50 JPMorgan belässt Auto1 auf 'Neutral' - Ziel 7,10 Euro
31.07.2024 08:48 WDH/Microsoft enttäuscht Börse mit Cloud-Wachstum
31.07.2024 08:46 Israelischer Minister: Hanijas Tod macht die Welt besser
31.07.2024 08:44 Russland greift Kiew mit über 40 Kampfdrohnen an
31.07.2024 08:44 Hisbollah: Schicksal von Schukr nach Israels Angriff noch of...
31.07.2024 08:43 Spanische Großbank BBVA verdient deutlich mehr und buhlt we...
31.07.2024 08:43 JPMorgan belässt Fresenius SE auf 'Neutral' - Ziel 37,60 Eu...
31.07.2024 08:43 Luftverkehr brummt: Triebwerksbauer Safran auf Kurs zu Jahre...
31.07.2024 08:43 Amazon erhöht Einstiegslohn in der Logistik
31.07.2024 08:43 Statistik: Mehr Passagiere an deutschen Flughäfen
31.07.2024 08:38 Technologiekonzern Schneider Electric erhöht Ergebnisprogno...
31.07.2024 08:38 JPMorgan belässt Siemens Healthineers auf 'Overweight'
31.07.2024 08:37 JPMorgan belässt Danone auf 'Overweight' - Ziel 70 Euro
31.07.2024 08:36 JPMorgan hebt Intesa-Sanpaolo-Ziel auf 4,40 Euro - 'Overweig...
31.07.2024 08:30 Amazon erhöht Einstiegslohn in der Logistik
Suche
Durchsuchen Sie unser Nachrichtenangebot unter Angabe eines von Ihnen gesuchten Begriffs.




 
Weitere Nachrichten
Lesen Sie auch weitere interessante Nachrichten u.a. zu den Themen Aktien im Fokus, Hintergrundberichte, Börsentag auf einem Blick, Wochenausblick oder adhoc-Mitteilungen.
 
Börsenkalender
31.07.2024

VTV THERAPEUTICS
Geschäftsbericht

UNIQURE N.V.
Geschäftsbericht

I POWER SOLUTIONS INDIA LTD
Geschäftsbericht

YUTAKA FOODS
Geschäftsbericht

Übersicht
 

FactSet
Implemented and powered by FactSet. Bereitstellung der Kurs- und Marktinformationen erfolgt durch FactSet.
Bitte beachten Sie die Risikohinweise und Quellenangaben der TARGOBANK, die für diese Seite gelten.
 

 

Produkte und Services