Märkte & Kurse

Übersicht
Suchanfrage
Produktinformation
 

Auf dieser Seite finden Sie alle Nachrichten zeitlich geordnet und zu unterschiedlichen Themen der letzten drei Tage aufgelistet. Wählen Sie aus der untenstehenden Tabelle die für Sie interessante Nachricht aus. Zusätzlich können Sie auch unsere Nachrichtensuche nutzen, um damit noch detaillierter nach bestimmten und weiter zurückliegenden Nachrichten zu suchen.

 

Ausgewählte Nachricht
25.07.2024 07:35

ROUNDUP: Warum Werbeblocker so umstritten sind

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Deutschlands größter Verlag, Axel Springer, versucht seit Jahren, den Werbeblocker Adblock Plus juristisch zu stoppen. Nach einer Schlappe vor dem Bundesgerichtshof (BGH) im Jahr 2018 landete jetzt der Fall erneut in Karlsruhe. Fragen und Antworten zu einem grundsätzlichen Konflikt im Internet:

Was ist der Gegenstand der Kontroverse?

In dem Fall vor dem BGH geht es um die Software Adblock Plus des Kölner Unternehmens Eyeo, die Werbung auf Webseiten blockiert. Der Adblocker erkennt und entfernt Werbeanzeigen, bevor sie auf dem Bildschirm der Anwenderinnen und Anwender angezeigt werden.

Wie funktioniert die Blockade im Detail?

Ein Adblocker analysiert den Quellcode der Webseite und identifiziert Elemente, die Werbung darstellen. Das können bestimmte Befehle ("Tags") der Webseiten-Beschreibungssprache HTML sein. Der Werbeblocker untersucht aber auch die Adressen ("URLs") von Webservern. Wird die Adresse dem Server eines Dienstleisters der Werbebranche zugeordnet, wird unter bestimmten Bedingungen verhindert, dass von dort Inhalte geladen und angezeigt werden.

Worum ging es beim ersten Fall vor dem BGH?

Im ersten Anlauf hatte Springer versucht, den Blocker Adblock Plus mit einer Wettbewerbsklage zu stoppen. Der BGH sah in seinem Urteil vom April 2018 in dem Eyeo-Angebot jedoch keinen unlauteren Wettbewerb und auch keine rechtswidrige aggressive Geschäftspraxis. Die Entscheidung über den Einsatz des Werbeblockers liege beim Nutzer der Internetseiten und nicht bei dem beklagten Unternehmen. (I ZR 154/16) Der BGH störte sich auch nicht daran, dass Eyeo Geld von Werbe-Unternehmen kassiert hatte, damit ihre Anzeigen von Adblock Plus nicht herausgefiltert, sondern als "akzeptable Werbung" durchgelassen werden.

Wie argumentiert Springer im zweiten Anlauf?

Springer stützt sich beim neuen Versuch auf das Urheberrecht, das der Verlag an den HTML-Codes besitze. HTML steht für HyperText Markup Language und ist die standardisierte Auszeichnungssprache, die verwendet wird, um Inhalte auf Webseiten zu erstellen und zu strukturieren. "Werbeblocker verändern die Programmiercodes von Webseiten und greifen damit - wir meinen: urheberrechtswidrig - direkt in das verfassungsrechtlich geschützte Angebot von Medienunternehmen ein", sagte ein Konzern-Sprecher der dpa. Werbeblocker beschädigten dadurch nicht nur eine zentrale Finanzierungsgrundlage von Journalismus, sondern gefährdeten langfristig auch den offenen Zugang zu meinungsbildenden Informationen im Internet.

Wie lautet die Antwort auf Eyeo auf die Vorwürfe?

Eyeo erklärte im Laufe der beiden Verfahren vor dem Landgericht und Oberlandesgericht in Hamburg, die von Springer geforderte Gleichsetzung des einer Webseite zugrundeliegenden HTML-Codes mit einem Computerprogramm hätte weitreichende Folgen. Sie bedeute nicht nur das Ende für ein barrierefreies und sicheres Internet. Internetnutzerinnen und -nutzer dürften außerdem nicht mehr selbst entscheiden, wie sie ihren Browser konfigurieren und das Internet sehen. App-Entwickler müssten damit jeden Webseitenbetreiber einzeln um Erlaubnis bitten, ob eine Anwendung auf deren Seite genutzt werden darf. Dies führe zu einer großen Rechtsunsicherheit.

Wie sehen die Gerichte bislang den neuen Fall?

Weder das Landgericht Hamburg noch das Hanseatische Oberlandesgericht wollten der Argumentation des Verlages folgen. Die Beeinflussung des Programmablaufs durch den Werbeblocker sei keine Umarbeitung des Programms. Es könne offenbleiben, ob die Dateien, die beim Webseitenaufruf an den Nutzer übermittelt würden, als Computerprogramm urheberrechtlich geschützt seien und der Verlag über die ausschließlichen Nutzungsrechte verfüge. (AZ: I ZR 131/23)/chd/DP/zb



Weitere Nachrichten
 
Weitere Nachrichten der letzten drei Tage 
Seiten:   16 17 18 19 20    Berechnete Anzahl Nachrichten: 1.322     
Datum Zeit Nachrichtenüberschrift
25.07.2024 09:14 ROUNDUP 2/Geisel-Familien: Netanjahus US-Rede ist politische...
25.07.2024 09:14 WDH: Astrazeneca übertrifft Erwartungen im zweiten Quartal ...
25.07.2024 09:13 NBA unterzeichnet Milliardendeal - Amazon ersetzt TNT
25.07.2024 09:11 KORREKTUR: Ersatzverkehr auf der Riedbahn gut angelaufen
25.07.2024 09:11 EQS-News: Vara Q2 2024 Consensus Estimates for Shell plc: (d...
25.07.2024 09:09 ROUNDUP: Flugverkehr in Frankfurt teilweise wieder aufgenomm...
25.07.2024 09:08 IRW-News: Giant Mining Corp.: Giant Mining Corp. begrüßt d...
25.07.2024 09:06 Unilever verdient mehr
25.07.2024 09:03 AKTIE IM FOKUS: Baywa auf Tradegate trotz kassierter Prognos...
25.07.2024 09:03 Ersatzverkehr auf der Riedbahn gut angelaufen
25.07.2024 09:01 AKTIE IM FOKUS: Deutsche Börse legen zu - Rekordhoch aber n...
25.07.2024 09:01 Original-Research: ZEAL Network SE (von NuWays AG): BUY
25.07.2024 09:00 Audi berappelt sich im zweiten Quartal
25.07.2024 09:00 Astrazeneca übetrifft Erwartungen im zweiten Quartal - Höh...
25.07.2024 08:58 Flughafen Frankfurt: 140 Flugannullierungen wegen Störaktion
25.07.2024 08:58 Vossloh: Auftragseingänge steigen auf Rekord bei weniger Um...
25.07.2024 08:57 Aktien Asien/Pazifik: Weitere Verluste - deutliches Minus in...
25.07.2024 08:55 Wissing: Klimaaktivisten wollen 'maximalen Schaden'
25.07.2024 08:54 Vodafone steigert Serviceumsatz stärker als erwartet
25.07.2024 08:53 Klage wegen Glyphosat-Risiken: Australisches Gericht entsche...
Suche
Durchsuchen Sie unser Nachrichtenangebot unter Angabe eines von Ihnen gesuchten Begriffs.




 
Weitere Nachrichten
Lesen Sie auch weitere interessante Nachrichten u.a. zu den Themen Aktien im Fokus, Hintergrundberichte, Börsentag auf einem Blick, Wochenausblick oder adhoc-Mitteilungen.
 
Börsenkalender
25.07.2024

NEW GLITNIR BANK HF
Geschäftsbericht

ÉLECTRICITÉ DE FRANCE SA
Geschäftsbericht

TRIVAGO NV
Geschäftsbericht

IFAST CORP. LTD.
Geschäftsbericht

Übersicht
 

FactSet
Implemented and powered by FactSet. Bereitstellung der Kurs- und Marktinformationen erfolgt durch FactSet.
Bitte beachten Sie die Risikohinweise und Quellenangaben der TARGOBANK, die für diese Seite gelten.
 

 

Produkte und Services