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24.07.2024 06:08

Vorschlag für mehr Organspenden zu Lebzeiten

BERLIN (dpa-AFX) - Im Ringen um mehr lebensrettende Organspenden kommen weitere Vorschläge ins Gespräch. Die FDP-Rechtsexpertin Katrin Helling-Plahr regte eine Ausweitung der Möglichkeiten zu Lebzeiten von Spenderinnen und Spendern an. Sie begrüßte einen vom Bundeskabinett dazu auf den Weg gebrachten Gesetzentwurf. Teilweise Beschränkungen nur auf Nierenspenden seien aber nicht nachvollziehbar, sagte sie der Deutschen Presse-Agentur. "Denn das Transplantationsgesetz erlaubt schon jetzt etwa unter Verwandten auch die Übertragung anderer Organe wie von Teilen der Leber, der Lunge, des Darms oder der Bauchspeicheldrüse."

Den Gesetzesplänen zufolge sollen Nierenspenden künftig auch zwischen zwei unterschiedlichen Paaren erlaubt sein. Wenn dies unter Spendepaaren (Spender/Empfänger) medizinisch nicht möglich ist, soll die Niere dann nicht nur an die geplante nahestehende Person gehen dürfen, sondern "über Kreuz" an einen passenden Empfänger, der mit seinem vorgesehen nahestehenden Spender ebenfalls nicht kompatibel ist. Im Gegenzug geht die Spenderniere des anderen Paares dann an die Empfängerin oder den Empfänger des ersten Paares.

Helling-Plahr sagte: "Wieso Überkreuzspenden nun nur bei Nieren gesetzlich zugelassen werden sollten, erschließt sich nicht." Daher werde die Sinnhaftigkeit und Praktikabilität einer solchen Beschränkung in den Beratungen im Bundestag zu diskutieren sein. Die Abgeordnete begrüßte auch die vorgesehene Möglichkeit zu uneigennützigen Nierenspenden, ohne den Empfänger zu kennen. Die FDP-Fraktion fordere seit langem, das Potenzial der altruistischen Lebendspende besser zu nutzen, um Betroffenen, die dringend auf ein Organ warten, zu helfen.

Thema im Bundestag ist auch eine Reform der Regeln für Organspenden nach dem Tod. Eine Abgeordnetengruppe stellte dazu eine fraktionsübergreifende Initiative vor, die auf die gesetzliche Einführung einer Widerspruchsregelung zielt. Das heißt, dass zunächst alle als Spender gelten sollen - es sei denn, man widerspricht. Derzeit sind Organentnahmen nur mit ausdrücklicher Zustimmung erlaubt. Ein erster Anlauf für eine Widerspruchslösung war 2020 im Bundestag gescheitert./sam/DP/zb



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