Märkte & Kurse

Übersicht
Suchanfrage
Produktinformation
 

Auf dieser Seite finden Sie alle Nachrichten zeitlich geordnet und zu unterschiedlichen Themen der letzten drei Tage aufgelistet. Wählen Sie aus der untenstehenden Tabelle die für Sie interessante Nachricht aus. Zusätzlich können Sie auch unsere Nachrichtensuche nutzen, um damit noch detaillierter nach bestimmten und weiter zurückliegenden Nachrichten zu suchen.

 

Ausgewählte Nachricht
09.07.2024 17:31

ROUNDUP 2/Prämiensparverträge: BGH bestätigt Maßstab zur Zinsanpassung

(neu: Aktualisiert mit Urteil.)

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Seit Jahren streiten Verbraucherschützer mit Sparkassen und Volksbanken vor Gericht über Nachzahlungen wegen unwirksamer Zinsklauseln bei Prämiensparverträgen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun in einem Urteil erstmals einen Referenzzins für die Nachberechnung der Zinsen bestätigt. Konkret ging es um zwei Entscheidungen der Oberlandesgerichte Naumburg und Dresden, die eine Zinsberechnung auf Grundlage der Umlaufrendite börsennotierter Bundesanleihen mit 8 bis 15 Jahren Restlaufzeit festgelegt hatten. Der Referenzzinssatz habe der Überprüfung des BGH standgehalten, so der Senat.

Bei Prämiensparverträgen erhalten Sparerinnen und Sparer zusätzlich zum variablen Zins eine meist nach Vertragslaufzeit gestaffelte Prämie. Je länger regelmäßige Sparbeiträge eingehen, umso höher fällt die Prämie aus. Solche Sparverträge wurden in den 1990er und Anfang der 2000er Jahre vertrieben - vor allem von Sparkassen ("Vorsorgesparen", "Vermögensplan"), aber auch von Volks- und Raiffeisenbanken ("Bonusplan", "VRZukunft").

Geld zurück - aber wie viel?

Viele dieser Verträge enthalten dabei Klauseln, die Geldhäusern einseitig das Recht einräumen, die zugesicherte Verzinsung nach Belieben zu ändern. Die Bank konnte den Zins so zum eigenen Vorteil anpassen, also verringern. Der BGH erklärte das bereits vor 20 Jahren für rechtswidrig. Wie die Zinsen für diese Produkte stattdessen zu berechnen sind, war bisher aber nicht höchstrichterlich geklärt.

Das wollten die Verbraucherzentralen ändern. Da der von den Oberlandesgerichten festgelegte Referenzzinssatz ihnen nicht ausreichte, legten sie gegen die entsprechenden Entscheidungen Revision ein. Sie wollten vom BGH stattdessen feststellen lassen, dass die Zinsen auf Basis der letzten zehn Jahre von Umlaufrenditen inländischer Hypothekenpfandbriefe mit einer garantierten Restlaufzeit von 10 Jahren berechnet werden. Sie forderten zudem gleitende Durchschnittswerte. Der BGH lehnte dies wie schon die Vorinstanzen am Dienstag ab.

Der Elfte Zivilsenat in Karlsruhe fand keinen Grund, den von den Oberlandesgerichten herangezogenen Referenzzinssatz zu beanstanden. Die Umlaufrendite börsennotierter Bundeswertpapiere mit 8 bis 15 Jahren Restlaufzeit als Grundlage entspreche den Anforderungen an Referenzzinssätze, erklärte der Vorsitzende Richter, Jürgen Ellenberger. Der Zinssatz begünstige weder Sparer noch die beklagten Sparkassen. Er spiegele zudem die jeweils aktuellen Zinsen am risikolosen Kapitalmarkt wider.

Verbraucherschützer appellieren an Sparkassen

Trotz der zurückgewiesenen Revision zeigten sich die Verbraucherverbände nach dem Urteil positiv gestimmt. Es sei ein guter Tag für geprellte Prämiensparer, kommentierte die Vorständin des Verbraucherzentrale-Bundesverbands, Ramona Pop. "Der Bundesgerichtshof hat einen Maßstab festgelegt, wie Sparkassen falsch berechnete Verträge neu berechnen müssen." Nun müssten die Sparkassen tätig werden und Entschädigungen in die Wege leiten.

Bindend ist das Urteil im juristischen Sinn nur für die beiden beklagten Sparkassen. Da es sich aber um Standardprodukte der Sparkassen handelt, könnten die Festlegungen des Gerichts aus Sicht der Verbraucherzentrale inhaltlich auch für Prämiensparverträge anderer Sparkassen gelten. Der Bundesgerichtshof ließ offen, ob auch andere Referenzzinssätze für die Zinsanpassungen infrage kämen./jml/DP/men



Weitere Nachrichten
Name Kurs Währung Datum Zeit Handelsplatz
COMMERZBANK AG 13,180 EUR 06.08.24 17:35 Xetra
DEUTSCHE BANK AG 12,838 EUR 06.08.24 17:35 Xetra
 
Weitere Nachrichten der letzten drei Tage 
Seiten:   24 25 26 27 28    Berechnete Anzahl Nachrichten: 841     
Datum Zeit Nachrichtenüberschrift
05.08.2024 14:29 Jefferies belässt Adesso auf 'Buy' - Ziel 145 Euro
05.08.2024 14:11 ROUNDUP: Nachfrage stockt - Elektroautos werden zu Ladenhüt...
05.08.2024 14:11 Lufthansa streicht weitere Flüge nach Nahost
05.08.2024 14:05 ROUNDUP 2: Schwache Nachfrage - Infineon streicht Stellen un...
05.08.2024 14:05 BGH urteilt zu geschätztem Wertverlust nach Verkehrsunfall
05.08.2024 14:05 ANALYSE-FLASH: UBS belässt RWE auf 'Buy' - Ziel 49 Euro
05.08.2024 14:01 Nachfrage stockt - Elektroautos werden zu Ladenhütern
05.08.2024 13:57 RBC belässt Hugo Boss auf 'Outperform' - Ziel 48 Euro
05.08.2024 13:57 Bundesregierung: Weitere Eskalation in Nahost ist vermeidbar
05.08.2024 13:57 App-Version Tiktok Lite wird es nicht mehr in der EU geben
05.08.2024 13:57 RBC belässt IAG auf 'Outperform' - Ziel 230 Pence
05.08.2024 13:56 DZ Bank senkt fairen Wert für Fuchs SE auf 43 Euro - 'Halte...
05.08.2024 13:56 Berenberg belässt Fuchs SE auf 'Buy' - Ziel 46 Euro
05.08.2024 13:55 JPMorgan belässt L'Oreal auf 'Neutral' - Ziel 410 Euro
05.08.2024 13:55 BGH urteilt zu geschätztem Wertverlust nach Verkehrsunfall
05.08.2024 13:55 Deutsche Bank Research belässt United Internet auf 'Buy'
05.08.2024 13:54 Jefferies belässt MTU auf 'Buy' - Ziel 320 Euro
05.08.2024 13:52 JPMorgan belässt Astrazeneca auf 'Overweight' - Ziel 14000 ...
05.08.2024 13:52 JPMorgan belässt Walmart auf 'Overweight' - Ziel 81 Dollar
05.08.2024 13:51 JPMorgan belässt Vonovia auf 'Overweight'
Suche
Durchsuchen Sie unser Nachrichtenangebot unter Angabe eines von Ihnen gesuchten Begriffs.




 
Weitere Nachrichten
Lesen Sie auch weitere interessante Nachrichten u.a. zu den Themen Aktien im Fokus, Hintergrundberichte, Börsentag auf einem Blick, Wochenausblick oder adhoc-Mitteilungen.
 
Börsenkalender
06.08.2024

CEMTAS CELIK MAK
Geschäftsbericht

MDF COMMERCE
Geschäftsbericht

KNEAT.COM
Geschäftsbericht

I-TAIL CORPORATION PCL
Geschäftsbericht

Übersicht
 

FactSet
Implemented and powered by FactSet. Bereitstellung der Kurs- und Marktinformationen erfolgt durch FactSet.
Bitte beachten Sie die Risikohinweise und Quellenangaben der TARGOBANK, die für diese Seite gelten.
 

 

Produkte und Services