Märkte & Kurse

Übersicht
Suchanfrage
Produktinformation
 

Auf dieser Seite finden Sie alle Nachrichten zeitlich geordnet und zu unterschiedlichen Themen der letzten drei Tage aufgelistet. Wählen Sie aus der untenstehenden Tabelle die für Sie interessante Nachricht aus. Zusätzlich können Sie auch unsere Nachrichtensuche nutzen, um damit noch detaillierter nach bestimmten und weiter zurückliegenden Nachrichten zu suchen.

 

Ausgewählte Nachricht
27.06.2024 11:43

BGH: Werbung muss erklären, was «klimaneutral» bedeutet

Verbraucher

Karlsruhe (dpa) - Mit steigendem Umweltbewusstsein ihrer Kundinnen und Kunden setzen einige Unternehmen in der Werbung auf die vermeintliche Klimaneutralität ihrer Produkte. Dabei bleibt aber oft unklar, wie genau diese Klimaneutralität tatsächlich erreicht wird. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat nun strenge Anforderungen an umweltbezogene Werbung festgelegt. Wer mit mehrdeutigen Begriffen wie «klimaneutral» werben will, muss demnach künftig schon in der Werbung selbst erklären, was genau dahintersteckt.

Im konkreten Fall hatte die Frankfurter Wettbewerbszentrale gegen den Lakritz- und Fruchtgummihersteller Katjes geklagt, weil das Unternehmen in einem Lebensmittel-Fachblatt damit geworben hatte, alle seine Produkte würden klimaneutral produziert. Der Herstellungsprozess selbst ist nicht emissionsfrei, das Unternehmen unterstützt zum Ausgleich aber über einen Umweltberater Klimaschutzprojekte. Nach Ansicht der Kläger war die Werbung irreführend. Dem Verbraucher seien wichtige Informationen - etwa über die Art und Weise, wie die Klimaneutralität hergestellt wird - vorenthalten worden.

Was heißt «klimaneutral»?

Zuvor hatte die Wettbewerbszentrale mit ihrer Klage keinen Erfolg gehabt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf argumentierte, Verbraucher verstünden den Begriff «klimaneutral» im Sinne einer ausgeglichenen CO₂-Bilanz. Sie wüssten, dass diese auch durch Kompensationsmaßnahmen erreicht werden könne. Entscheidend war, dass die Leser aus Sicht des Oberlandesgerichts online ausreichend darüber informiert wurden, wie die Klimaneutralität der Produkte erreicht werde. Über einen QR-Code in der Anzeige konnten sie auf der Webseite des Umweltberaters an mehr Informationen gelangen.

Der Wettbewerbszentrale reichte das nicht aus. Angaben darüber, wie die Klimaneutralität zustande kommt, hätten schon in der Werbung selbst auftauchen müssen, forderte etwa Geschäftsführer Reiner Münker - am besten aufgeteilt danach, was das Unternehmen selbst an Emissionen einspart und was kompensiert wird. Es müsse unterschieden werden können zwischen Unternehmen, die mit hohen Investitionen und technischen Weiterentwicklungen eine tatsächliche Reduzierung ihrer Emissionen erreichen, und solchen, die im eigenen Betrieb nichts ändern, aber Geld an Klimaprojekte zahlen.

Das höchste deutsche Zivilgericht gab den Klägern am Donnerstag recht und verurteilte Katjes unter anderem zur Unterlassung der Werbung. Die Leser der Fachzeitschrift hätten - nicht anders als Verbraucher - den Begriff «klimaneutral» sowohl als Reduktion als auch als Kompensation der Emissionen verstehen können. Die Werbung sei daher irreführend.

Bedeutung für den Wettbewerb

Das Oberlandesgericht habe in seiner Entscheidung nicht berücksichtigt, dass die Irreführungsgefahr bei umweltbezogener Werbung besonders groß ist, so der Karlsruher Senat. In diesem Bereich gebe es - wie auch bei gesundheitsbezogener Werbung - ein höheres Aufklärungsbedürfnis der Verbraucher. Erklärende Informationen außerhalb der Werbung, wie etwa auf der Internetseite des Unternehmens, reichen demnach nicht aus.

Eine Erklärung des Begriffs «klimaneutral» war nach Ansicht der Richterinnen und Richter vor allem deswegen notwendig, weil die Reduktion von CO2-Emissionen und die Kompensation dieser Emissionen keine gleichwertigen Maßnahmen zur Herstellung der Klimaneutralität seien. Für den Klimaschutz sei die Reduktion gegenüber der Kompensation vorrangig. Die Irreführung sei dabei auch wettbewerblich relevant, weil die vermeintliche Klimaneutralität für Kaufentscheidungen von Verbrauchern von erheblicher Bedeutung sei. 

«Unternehmen, die massiv investieren in die Umstellung der gesamten Logistik oder Produktion, der Energiebeschaffung, et cetera, die haben massive Investitionen und die fühlen sich natürlich im Wettbewerb benachteiligt, wenn jemand mit einem schillernden Begriff das Gleiche verspricht, obwohl er das nicht macht», erklärte Münker nach dem Urteil. «Deswegen war das für uns von Anfang an immer ein Wettbewerbsthema.»

Strengere Auflagen für grüne Werbung

Katjes hatte sich bereits vor dem Urteil auf strengere Vorschriften eingestellt. Der Süßwarenhersteller habe in der Vergangenheit den Begriff «klimaneutral» verwendet, weil man bestrebt sei, den Anteil der Emissionen bei der Produktion selbst zu reduzieren, aber auch weil das Unternehmen erhebliche Ausgleichszahlungen im siebenstelligen Bereich leiste, sagte Katjes-Sprecher Pascal Bua auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur noch vor der Verkündung. Nach damaliger Rechtsauffassung sei das erlaubt gewesen. «Mit Blick auf die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs könnte sich die Rechtslage jedoch ändern, worauf wir uns entsprechend einstellen müssen.»

Strengere Auflagen für grüne Werbeversprechen sind auch auf EU-Ebene in Arbeit. So einigten sich die Umweltministerinnen und -minister der EU-Staaten vergangene Woche etwa auf Regeln für freiwillige Aussagen von Unternehmen hinsichtlich der Umwelt- oder Klimafreundlichkeit von Produkten. Demnach sollen Unternehmen zur Untermauerung ihrer Angaben und Kennzeichnungen klare Kriterien und die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse verwenden. Es soll zudem klar erkennbar sein, worauf sich Umweltaussagen beziehen - etwa auf die Haltbarkeit oder Recyclingfähigkeit. Die Staaten müssen nun mit dem Europaparlament einen Kompromiss aushandeln. 

Die Verbraucherorganisation Foodwatch begrüßte die Entscheidung des BGH, forderte aber auch von der Politik klarere Regeln für Klimawerbung. «Die EU darf in ihren Verhandlungen keine Schlupflöcher für die Unternehmen zulassen», sagte ein Sprecher. «Slogans wie klimaneutral oder klimapositiv gehören verboten, wenn sie auf Kompensationsprojekten beruhen. Der Nachweis der Emissionsreduktion muss unabhängig und nach einheitlichen Standards erfolgen.»



Weitere Nachrichten
 
Weitere Nachrichten der letzten drei Tage 
Seiten:   8 9 10 11 12    Berechnete Anzahl Nachrichten: 308     
Datum Zeit Nachrichtenüberschrift
12.07.2024 10:46 EQS-Stimmrechte: DEUTZ AG (deutsch)
12.07.2024 10:43 ROUNDUP: Lindner sieht Aufgabe bei Leistungen für Kinder er...
12.07.2024 10:42 Gema-Chef: KI-Firmen für Musiknutzung zur Kasse bitten
12.07.2024 10:41 Warburg Research senkt Ziel für Daimler Truck auf 54 Euro -...
12.07.2024 10:40 Warburg Research hebt Südzucker auf 'Hold' - Ziel 12,50 Euro
12.07.2024 10:38 Veltins: Fußball-EM-Effekt ist für Brauereien verpufft
12.07.2024 10:35 OTS: Bundesgütegemeinschaft Instandsetzung von Betonbauwerk...
12.07.2024 10:33 Goldman belässt Ericsson auf 'Sell' - Ziel 40 Kronen
12.07.2024 10:32 JPMorgan belässt Ericsson auf 'Neutral' - Ziel 61 Kronen
12.07.2024 10:28 China: Ausschluss bei 5G schädigt Vertrauen
12.07.2024 10:25 DZ Bank hebt fairen Wert für Gea Group auf 40 Euro - 'Halte...
12.07.2024 10:25 Devisen: Euro legt leicht zu - Viel Bewegung beim Yen
12.07.2024 10:17 IRW-News: Patriot Battery Metals Inc.: Patriot reicht vorlä...
12.07.2024 10:15 AKTIEN IM FOKUS: Kasse machen bei Süss Microtec - Infineon ...
12.07.2024 10:09 Ölpreise legen erneut zu
12.07.2024 09:55 EQS-News: Neue Wachstumsperspektiven: VR Equitypartner betei...
12.07.2024 09:55 UBS belässt Ericsson auf 'Sell' - Ziel 51 Kronen
12.07.2024 09:54 ROUNDUP: Chinas Exporte steigen - schwache Nachfrage drückt...
12.07.2024 09:51 Deutsche Bank Research belässt Gerresheimer auf 'Buy'
12.07.2024 09:51 Deutsche Bank Research lässt Flatexdegiro auf 'Buy'; Ziel 1...
Suche
Durchsuchen Sie unser Nachrichtenangebot unter Angabe eines von Ihnen gesuchten Begriffs.




 
Weitere Nachrichten
Lesen Sie auch weitere interessante Nachrichten u.a. zu den Themen Aktien im Fokus, Hintergrundberichte, Börsentag auf einem Blick, Wochenausblick oder adhoc-Mitteilungen.
 
Börsenkalender
14.07.2024

TMT ACQUISITIONS PLC
Geschäftsbericht

VINSYS IT SERVICES INDIA LIMITED
Analysten-, Investoren- & Aktionärskonferenzen

China
Bruttoinlandsprodukt (GDP)

Übersicht
 

FactSet
Implemented and powered by FactSet. Bereitstellung der Kurs- und Marktinformationen erfolgt durch FactSet.
Bitte beachten Sie die Risikohinweise und Quellenangaben der TARGOBANK, die für diese Seite gelten.
 

 

Produkte und Services