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24.06.2024 19:20

EQS-Adhoc: BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG: Höhe der Barabfindung für verschmelzungsrechtlichen Squeeze-Out bei der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft auf EUR 14,96 je Aktie festgele (deutsch)

BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG: Höhe der Barabfindung für verschmelzungsrechtlichen Squeeze-Out bei der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft auf EUR 14,96 je Aktie festgele

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EQS-Ad-hoc: BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG / Schlagwort(e):
Squeeze-Out
BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG: Höhe der Barabfindung für
verschmelzungsrechtlichen Squeeze-Out bei der BBI Bürgerliches Brauhaus
Immobilien Aktiengesellschaft auf EUR 14,96 je Aktie festgele

24.06.2024 / 19:19 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group
AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014 (Marktmissbrauchsverordnung)

Höhe der Barabfindung für verschmelzungsrechtlichen Squeeze-Out bei der BBI
Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft auf EUR 14,96 je Aktie
festgelegt

BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft, Tilly-Park 1, 86633
Neuburg/Donau, 24. Juni 2024

Der Vorstand der VIB Vermögen AG, Neuburg an der Donau, ISIN DE000A2YPDD0,
("VIB") hat dem Vorstand der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien
Aktiengesellschaft, Ingolstadt, ISIN DE0005280002, ("BBI") heute ein
konkretisiertes Verlangen zur Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung
der BBI zur Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien sämtlicher
Minderheitsaktionäre der BBI auf die VIB gegen Gewährung einer angemessenen
Barabfindung gemäß § 62 Abs. 1 und Abs. 5 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG
(verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out) übermittelt.

Die VIB hält derzeit rund 94,88 % des Grundkapitals der BBI und ist damit
deren Hauptaktionärin im Sinne von § 62 Abs. 5 UmwG. Die VIB hat die
angemessene Barabfindung auf einen Betrag in Höhe von EUR 14,96 je Aktie der
BBI festgelegt. Die Höhe der Barabfindung wurde von der VIB auskunftsgemäß
auf der Grundlage einer durch einen neutralen Gutachter durchgeführten
Unternehmensbewertung der BBI festgelegt. Die Angemessenheit der
Barabfindung wird derzeit noch durch den gerichtlich ausgewählten und
bestellten sachverständigen Prüfer überprüft. Der gerichtlich bestellte
sachverständige Prüfer hat nach Auskunft der VIB aber bereits in Aussicht
gestellt, dass er nach derzeitigem Stand im Ergebnis die Angemessenheit der
festgelegten Barabfindung bestätigen wird.

Der Verschmelzungsvertrag zwischen der VIB als übernehmender Gesellschaft
und der BBI als übertragender Gesellschaft soll in Kürze abgeschlossen und
notariell beurkundet werden. Die ordentliche Hauptversammlung der BBI, die
einen Beschluss über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der
BBI auf die VIB gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung in Höhe von
EUR 14,96 je Aktie fassen soll ("Übertragungsbeschluss"), wird
voraussichtlich am 13. August 2024 stattfinden. Die ordentliche
Hauptversammlung der VIB, der der Verschmelzungsvertrag zur Zustimmung
vorgelegt werden soll ("Verschmelzungsbeschluss"), wird auskunftsgemäß am
14. August 2024 stattfinden.

Das Wirksamwerden des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-outs hängt noch von
der zustimmenden Beschlussfassung der ordentlichen Hauptversammlung der BBI
über den Übertragungsbeschluss, der zustimmenden Beschlussfassung der
ordentlichen Hauptversammlung der VIB über den Verschmelzungsbeschluss und
der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der BBI
und der Verschmelzung in das Handelsregister der BBI und VIB ab.

Der Vorstand der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft

Kontakt
BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft
Investor Relations:
Tilly-Park 1
86633 Neuburg/Donau
Tel.: + 49 (0)8431 9077-961
Fax: + 49 (0)8431 9077-1961
E-Mail: anja.landes-schell@vib-ag.de

Wichtiger Hinweis

Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine
Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar.

Soweit in dieser Veröffentlichung in die Zukunft gerichtete Aussagen
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"werden", "erwarten", "glauben", "schätzen", "beabsichtigen", "anstreben",
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bringen Absichten, Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen und Annahmen der
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die BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft und die mit ihr
gemeinsam handelnden Personen nach bestem Wissen vorgenommen haben, treffen
aber keine Aussage über ihre zukünftige Richtigkeit. Zukunftsgerichtete
Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, die meist nur schwer
vorherzusagen sind und gewöhnlich nicht im Einflussbereich der BBI
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gemeinsam handelnden Personen liegen. Es sollte berücksichtigt werden, dass
die tatsächlichen Ergebnisse oder Folgen erheblich von den in den
zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder enthaltenen abweichen können.
Die BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft übernimmt
keinerlei Verpflichtung, solche in die Zukunft gerichtete Aussagen
fortzuschreiben oder an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.


Ende der Insiderinformation

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24.06.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com

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   Sprache:        Deutsch
   Unternehmen:    BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG
                   Tilly-Park 1
                   86633 Neuburg an der Donau
                   Deutschland
   Telefon:        +49 (0) 8431 9077 0
   Fax:            +49 (0) 8431 9077 973
   E-Mail:         info@bbi-immobilien-ag.de
   Internet:       www.bbi-immobilien-ag.de
   ISIN:           DE0005280002
   WKN:            528000
   Börsen:         Regulierter Markt in München; Freiverkehr in Berlin,
                   Frankfurt (Basic Board)
   EQS News ID:    1931955



   Ende der Mitteilung    EQS News-Service
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1931955 24.06.2024 CET/CEST

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