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03.06.2024 09:22

OTS: Rheindorf Stiftungsmanagement gGmbH / Mergers & Acquisitions im ...

    Mergers & Acquisitions im Stiftungswesen: Stiftungsrechtsreform
eröffnet neue Perspektiven durch Zulegungen und Zusammenlegungen -
Rheindorf Stiftungsmanagement gGmbH berichtet (FOTO)
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      www.rhsm.de
      http://ots.de/r9rGnp
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Leverkusen (ots) - Mit der Stiftungsrechtsreform, die am 1. Juli 2023 in Kraft
trat, definiert, vereinheitlicht und erleichtert der Gesetzgeber die Zulegung
und Zusammenlegung von Stiftungen. M&A-Aktivitäten sind im Dritten Sektor bisher
eher ein Gedankenmodell. In der Unternehmenswelt zählen diese bereits seit
Jahrzehnten zu den strategischen Werkzeugen, um Wachstum und damit nachhaltige
Perspektiven zu erreichen. Die Rheindorf Stiftungsmanagement gGmbH bezieht sich
auf Erkenntnisse der Wirtschaftswissenschaften, um Chancen und Risiken für die
Stiftungslandschaft aufzuzeigen.

Ökonomisierungsdruck im Dritten Sektor

Michael Rheindorf, geschäftsführender Gesellschafter der Rheindorf
Stiftungsmanagement gGmbH, erläutert: "Die aktuellen Entwicklungen im Dritten
Sektor erfordern eine zunehmende Ausrichtung an Leistungs- und
Effizienzkriterien. Durch Herausforderungen wie die Niedrigzinsphase, steigende
Energiekosten und weitere unsichere Marktbedingungen steigt der
Ökonomisierungsdruck - insbesondere für Stiftungen." Über 80 Prozent der
Stiftungen in Deutschland werden mit weniger als einer Million Euro Kapital
errichtet, wie die Datenbank Deutscher Stiftungen des Bundesverbands Deutscher
Stiftungen im März 2021 festhielt.

"Angesichts der gesamtwirtschaftlichen Lage beobachten wir eine Tendenz zur
Verbrauchsstiftung: In diesem Fall wird das Stiftungskapital sukzessive zur
Erreichung des Stiftungszwecks verwendet bis dieses gänzlich aufgebraucht ist",
gibt der Stiftungsexperte zu bedenken. Damit wird die Organisation automatisch
aufgelöst, anstatt - wie in der Regel bei Stiftungen beabsichtigt - für die
Ewigkeit zu bestehen.

M&A-Aktivitäten als Lösungsansatz

Michael Rheindorf ergänzt: "Zulegungen oder Zusammenführungen bieten eine
zukunftsweisende Alternative: M&A-Aktivitäten können es ermöglichen, die
Effektivität von Stiftungen zu steigern und ihre Reichweite zu erhöhen, sodass
diese ihre Zwecke effizienter erfüllen."

Allerdings gehen damit auch Risiken und komplexe Herausforderungen einher, die
sorgfältig abgewogen werden müssen. Wichtig sei das Bewusstsein dafür, dass
nicht nur finanzielle und organisatorische Aspekte zu bedenken seien: Auch die
Effekte auf die Identität und die Werte der einzelnen Parteien gelte es zu
berücksichtigen, da diese die soziale und gemeinwohlfördernde Wirkung
beeinflussen. Michael Rheindorf empfiehlt, auf eine integrative,
werteorientierte und nachhaltige Entwicklung hinzuarbeiten.

Zulegungen und Zusammenlegungen im Stiftungswesen

Die Voraussetzung einer Verschmelzung ist, dass sich die Verhältnisse der
übertragenden Stiftung seit deren Gründung wesentlich verändert haben und dass
eine Satzungsänderung nicht zur Anpassung ausreicht. Die Verschmelzung erfolgt
durch einen Zulegungs- oder Zusammenlegungsvertrag, welcher die Interessen der
Beteiligten sowie etwaiger Begünstigter berücksichtigt. Mit der Genehmigung der
Stiftungsaufsicht wird die Verschmelzung wirksam.

Im Fall einer Zulegung überträgt eine notleidende Stiftung ihr Vermögen auf eine
übernehmende, fortbestehende Stiftung. Bei der Zusammenlegung werden zwei oder
mehrere Stiftungen durch eine Neugründung zusammengeführt, wodurch eine bisher
nicht existierende Stiftung entsteht.

Vorteile aus Sicht finanzkräftiger und notleidender Stiftungen

Für notleidende Stiftungen kann eine Form der Verschmelzung eine Möglichkeit
bieten, ihren Stiftungszweck nachhaltig zu erfüllen. Michael Rheindorf
berichtet: "Bei einer Zulegung kann diese ihre eigenen Aktivitäten in dem Wissen
einstellen, dass die Wirksamkeit des Vermögens weiterhin ganz im Sinne ihres
originären Stifterwillens sichergestellt ist. Lässt sich eine Zusammenlegung
erreichen, so eröffnet dies die Möglichkeit eines Neustarts durch die
Verschlankung von Ressourcen und Prozessen, insbesondere in der Verwaltung."

Finanzkräftigere Stiftungen können durch die Aufnahme des Vermögens einer
notleidenden Stiftung ihr Stiftungsvermögen erhöhen. Außerdem betont der
Stiftungsmanager: "Durch das Zusammenlegen lässt sich das Netzwerk potenzieller
Förderer und Partner ausweiten, wodurch die eigene Wirkkraft und Sichtbarkeit
gesteigert wird. Für gut aufgestellte Stiftungen bietet die Verschmelzung somit
eine interessante Ergänzung zu klassischen Fundraising-Strategien."

Kooperationen als M&A-Vorstufe

Kooperationen sind für den Dritten Sektor von hoher Praxisrelevanz. Laut einem
Onlinepanel des Bundesverbands Deutscher Stiftungen pflegten im Jahr 2019
bereits 43% der befragten Stiftungen Kooperationen. Michael Rheindorf gibt zu
bedenken: "Erkenntnisse der Wirtschaftswissenschaften zeigen, dass die
Kooperation von Unternehmen häufig eine strategische Vorstufe zur Fusion oder
Übernahme einzelner Geschäftsbereiche oder ganzer Organisationen darstellt. Die
Stiftungswelt sollte es wagen, auch den nächsten Schritt in Betracht zu ziehen -
die gesetzlichen Rahmenbedingungen liegen nun vor."

M&A-Aktivitäten als strategische Option im Stiftungswesen

Michael Rheindorf plädiert dafür, Zulegungen und Zusammenlegungen künftig als
strategische Option im Rahmen des Stiftungsmanagements abzuwägen. Er versteht
die Regelungen des neuen Stiftungsrechts als Chance, um den Stifterwillen
nachhaltig zu erfüllen und den Dritten Sektor zu stärken: "Gerade wenn die
äußeren Umstände dazu führen, dass der eigene Zweck nicht mehr allein
bewerkstelligt werden kann, sollten M&A-Aktivitäten als potenzielle
Lösungsansätze geprüft werden."

"Als gemeinnützige Rheindorf Stiftungsmanagement setzen wir uns dafür ein, die
Stiftungsbranche zukunftsweisend und bestmöglich zu unterstützen. Der Dritte
Sektor spielt eine entscheidende Rolle bei der Bewältigung sozialer Aufgaben und
Herausforderungen, indem er beispielsweise Dienstleistungen, Informationen und
Bildungsangebote bereitstellt. Er fördert das Sozial- und Gemeinwohl und agiert
als Partner des bürgerschaftlichen Engagements. Daher engagieren wir uns auf
diesem Gebiet auch wissenschaftlich, um neuste Erkenntnisse einzubringen", fasst
der Stiftungsexperte Michael Rheindorf zusammen.

Über die Rheindorf Stiftungsmanagement gGmbH

Die Rheindorf Stiftungsmanagement gGmbH unterstützt Privatpersonen bei der
Stiftungsgründung, beim Nachlassmanagement und der Testamentsvollstreckung. In
der Funktion des Treuhänders übernimmt die Gesellschaft die komplette Verwaltung
einer Stiftung. Non-Profit-Organisationen wie Stiftungen und Vereinen bietet sie
weitere, umfassende Beratungs- und Managementleistungen. Seit 2004 berät
Diplom-Kaufmann, Stiftungsmanager und Testamentsvollstrecker Michael Rheindorf
in der Non-Profit-Branche. 2015 gründete er sein Unternehmen, welches er 2018 in
eine nachhaltig gestaltete GmbH umwandelte. Anfang 2023 folgte die Anerkennung
der Gemeinnützigkeit. 2024 wurde das Stiftungshaus in Leverkusen als Sitz der
Gesellschaft sowie als Ort der Begegnung für Engagierte eröffnet.

Pressekontakt:

Rheindorf Stiftungsmanagement gGmbH
Michael Rheindorf, geschäftsführender Gesellschafter

Bergische Landstraße 22
51375 Leverkusen

Telefon: 0214 69 00 66 40
E-Mail: mailto:mail@rhsm.de

Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/165923/5792232
OTS:               Rheindorf Stiftungsmanagement gGmbH


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