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21.05.2024 06:35

ROUNDUP/Mehr Verbraucherschutz: EU-Strommarktreform soll beschlossen werden

BRÜSSEL (dpa-AFX) - Die geplante Reform des europäischen Strommarktes soll an diesem Dienstag die letzte Hürde nehmen. Ende vergangenen Jahres haben sich die EU-Staaten mit dem Europaparlament auf die Reform geeinigt, mit der Verbraucherinnen und Verbraucher künftig besser vor ausufernden Strompreisen geschützt werden sollen. Neben stabileren Preisen soll mit den Neuerungen auch der Ausbau erneuerbarer Energien vorangetrieben werden. Bei einem Ministerrat in Brüssel soll die Reform final angenommen werden. Die wichtigsten Fragen und Antworten:

Warum wird der Strommarkt in der EU reformiert?

Wegen extrem gestiegener Strompreise 2022 waren Rufe nach einer Reform des europäischen Strommarktes laut geworden. Grund für die hohen Preise waren unter anderem explodierende Gaspreise wegen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine. Auch machte sich bemerkbar, dass zeitweise rund die Hälfte der französischen Atomkraftwerke wegen Defekten oder Wartungen ausfiel. Die Reform ziele darauf ab, den Strommarkt "stabiler, erschwinglicher und nachhaltiger" zu machen, hieß es vom Europäischen Parlament nach der Einigung im Dezember. Grundlage für die nun gefundene Einigung war ein Gesetzesvorschlag der EU-Kommission.

Wie funktioniert der Strommarkt in der EU?

Der Strommarkt in der EU funktioniert nach dem sogenannten Merit-Order-Prinzip, daran ändert sich auch durch die Reform nichts. Dies bezeichnet die Einsatzreihenfolge der an der Strombörse anbietenden Kraftwerke. Kraftwerke, die billig Strom produzieren können, werden zuerst herangezogen, um die Nachfrage zu decken. Das sind zum Beispiel Windkraftanlagen. Am Ende richtet sich der Preis aber nach dem zuletzt geschalteten, also teuersten Kraftwerk - oft Gaskraftwerke.

Der Verband kommunaler Unternehmen begrüßte, dass auch mit der Reform an den Grundmechanismen des Marktes festgehalten wird, forderte aber weitere Anstrengungen für mehr Flexibilität im Energiesystem.

Was gilt für Verbraucher und Verbraucherinnen?

Verbraucher sollen künftig sowohl ein Recht auf Festpreisverträge als auch auf Verträge mit dynamischen Preisen haben. So könnten Verbraucher sich sowohl für sichere, langfristige Preise als auch für Verträge mit sich verändernden Preisen entscheiden, wenn sie Preisschwankungen ausnutzen wollen - etwa um Strom zu nutzen, wenn er billiger ist für das Aufladen von Elektroautos oder für Wärmepumpen. Zudem sollen Verbraucher wichtige Informationen über die Optionen, die sie abschließen, erhalten. Weiterhin sollen Anbieter die Vertragsbedingungen nicht einseitig ändern dürfen. "Damit soll sichergestellt werden, dass alle Verbraucher und auch kleine Unternehmen von langfristigen, erschwinglichen und stabilen Preisen profitieren und die Auswirkungen plötzlicher Preisschocks gemildert werden", hieß es vom Parlament im Dezember.

Auch sollen die Länder den Versorgern verbieten, die Stromzufuhr für schutzbedürftige Kunden zu kappen - auch bei Streitigkeiten zwischen Versorgern und Kunden. Im Falle einer Strompreiskrise, die unter bestimmten Bedingungen von den EU-Ländern ausgerufen werden kann, sollen die Strompreise für schutzbedürftige und benachteiligte Kunden weiter gesenkt werden können.

Wie sollen erneuerbare Energien ausgebaut werden?

Im Mittelpunkt der Reform stehen neue langfristige Verträge zwischen Regierungen und Stromerzeugern, sogenannte Contracts for Difference (CfDs). Mit diesen Differenzverträgen garantieren die Staaten Stromerzeugern einen Mindestpreis für Strom, wenn sie neue Investitionen tätigen. Gelten soll dies für Investitionen in erneuerbare Energien wie Wind- und Solarkraft und in Kernkraft.

Fällt der Marktpreis unter einen vereinbarten Preis, springt der Staat ein und gleicht die Differenz aus. Liegt der Preis höher, geht der Überschuss an den Staat. Auf diese Weise sollen Anreize für die heimische Erzeugung von sauberem Strom geschaffen werden./rdz/DP/zb



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