Märkte & Kurse

Übersicht
Suchanfrage
Produktinformation
 

Auf dieser Seite finden Sie alle Nachrichten zeitlich geordnet und zu unterschiedlichen Themen der letzten drei Tage aufgelistet. Wählen Sie aus der untenstehenden Tabelle die für Sie interessante Nachricht aus. Zusätzlich können Sie auch unsere Nachrichtensuche nutzen, um damit noch detaillierter nach bestimmten und weiter zurückliegenden Nachrichten zu suchen.

 

Ausgewählte Nachricht
18.04.2024 16:11

Gericht: Väter bei Erziehungszeiten für Rente nicht benachteiligt

KASSEL (dpa-AFX) - Väter werden bei der Zuordnung von Kindererziehungszeiten für die Rente nicht diskriminiert. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel am Donnerstag entschieden (Aktenzeichen B 5 R 10/23 R). Es liege keine verfassungswidrige Benachteiligung von Männern darin, dass Kindererziehungszeiten und Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung in der gesetzlichen Rentenversicherung im Zweifel bei der Mutter anerkannt werden, teilte das BSG mit.

Nach der geltenden Regelung können Eltern, die gemeinsam ein Kind erziehen, eine übereinstimmende Erklärung gegenüber dem Rentenversicherungsträger abgeben, welchem Elternteil die Kinderziehungszeiten zugeordnet werden sollen. Fehlt eine solche Erklärung, werden die Erziehungszeiten dem Elternteil zugeordnet, der das Kind überwiegend erzogen hat. Lässt sich auch das nicht zuordnen, werden die Erziehungszeiten der Mutter zugeordnet. So geschehen im aktuellen Fall.

Der Kläger - ein Vater aus Hessen - und die Kindsmutter lebten nach Angaben des Bundessozialgerichts zunächst mit der 2001 geborenen Tochter in einem gemeinsamen Haushalt. Die Eltern gaben keine übereinstimmende Erklärung zur Zuordnung der Erziehungszeit ab. Der Mann war nach der Geburt der Tochter weiterhin in Vollzeit beschäftigt. Die Mutter nahm erst kurz vor dem sechsten Geburtstag der Tochter wieder eine geringfügige Beschäftigung auf. Im November 2008 zog sie aus der gemeinsamen Wohnung aus. Vater und Mutter lebten seitdem dauerhaft getrennt. Inzwischen ist der Aufenthalt der Mutter laut BSG unbekannt. Das Ruhen ihrer elterlichen Sorge sei vom Familiengericht festgestellt worden.

Der beklagte Rentenversicherungsträger merkte die Zeit ab dem Auszug der Mutter beim Vater als Berücksichtigungszeit wegen Kindererziehung vor. Für die Zeit zuvor lehnte er die Vormerkung von rentenrechtlichen Zeiten wegen Kindererziehung ab. Da keine übereinstimmende Erklärung zur Zuordnung der Erziehungszeit abgegeben worden sei und sich eine überwiegende Erziehung durch den Kläger erst ab November 2008 habe nachweisen lassen, erfolge eine Zuordnung bei der Kindsmutter.

Der Vater machte dagegen verfassungsrechtliche Einwände geltend. Er werde aufgrund seines Geschlechts benachteiligt, wenn bei gemeinsamer Erziehung durch die Eltern, bei der sich eine überwiegende Erziehung durch einen Elternteil nicht nachweisen lasse, die Kindererziehungszeit der Mutter zugeordnet werde. Das dahinter stehende Rollen- und Familienbild entspreche auch nicht mehr der gesellschaftlichen Realität.

Wie bereits die beiden Vorinstanzen hat das Bundessozialgericht keine verfassungsrechtlichen Bedenken dagegen, dass die Erziehungszeit der Mutter zugeordnet wird, wenn die Eltern keine übereinstimmende Erklärung zu ihrer Zuordnung abgegeben haben und eine überwiegende Erziehung durch einen Elternteil nicht vorliegt. Zwar führe die Anwendung der Auffangregelung zu einer unmittelbaren Benachteiligung des Kindsvaters. "Die Ungleichbehandlung ist aber zur Verwirklichung des Gleichstellungsgebots ausnahmsweise gerechtfertigt", begründeten die Kasseler Richter ihre Entscheidung.

"Indem die Erziehungszeit im Zweifel der Mutter zuordnet wird, werden faktische Nachteile ausgeglichen, die infolge der Erziehungsleistung beim Erwerb von Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung bestehen und die Frauen weiterhin deutlich häufiger betreffen als Männer", führten sie aus. Obwohl die Erwerbstätigenquote und teilweise auch der zeitliche Umfang der Erwerbstätigkeit von Müttern mit Kindern unter drei Jahren und auch darüber hinaus gestiegen sei, bleibe sie immer noch deutlich hinter denjenigen der Väter zurück. "Diese, die Mütter bevorzugende Auffangregelung ist auch verhältnismäßig." Die übrigen Zuordnungsregelungen ließen genügend Raum für eine Zuordnung der Erziehungszeit an einen männlichen Elternteil./nis/DP/stw



Weitere Nachrichten
 
Weitere Nachrichten der letzten drei Tage 
Seiten:   8 9 10 11 12    Berechnete Anzahl Nachrichten: 1.000     
Datum Zeit Nachrichtenüberschrift
02.05.2024 07:05 Großküchenausrüster Rational macht mehr Gewinn
02.05.2024 07:01 EQS-News: Ergebnis der Siltronic AG im ersten Quartal 2024 w...
02.05.2024 07:01 EQS-News: Sunrise mit starkem Kundenwachstum und solidem Fin...
02.05.2024 07:01 EQS-News: AEVIS VICTORIA SA - Der Umsatz aus den operativen ...
02.05.2024 07:00 EQS-Adhoc: Amagvik AG veröffentlicht Jahresergebnis 2023 (d...
02.05.2024 07:00 EQS-News: HIAG Capital Market Day am 24. September 2024 (de...
02.05.2024 07:00 EQS-News: Rational AG startet mit erfolgreichem erstem Quart...
02.05.2024 06:57 JPMorgan hebt Ziel für Air France-KLM - 'Underweight'
02.05.2024 06:53 JPMorgan lässt Siemens Energy auf 'Underweight' - Ziel 11,4...
02.05.2024 06:50 GNW-Adhoc: CARBIOS und Hündgen schließen Liefervereinbarun...
02.05.2024 06:46 Ausländische Investitionen in Deutschland sinken weiter
02.05.2024 06:45 EQS-News: HUBER+SUHNER: Spatenstich für neue POLATIS® Prod...
02.05.2024 06:39 DAX-FLASH: Leichte Verluste nach der Feiertagspause
02.05.2024 06:36 UBS senkt Yara auf 'Neutral' - Ziel auf 340 Kronen
02.05.2024 06:35 ROUNDUP/Kommunalwahl in England: Sunaks konservativen Tories...
02.05.2024 06:08 Wie im Backofen: Rekord-Hitzewelle von Thailand bis Vietnam
02.05.2024 06:06 Terzic zur Champions-League-Quali: 'War das Mindestziel'
02.05.2024 06:06 Hummels froh über fünften Champions-League-Platz: 'Glück ...
02.05.2024 06:05 TAGESVORSCHAU: Termine am 2. Mai 2024
02.05.2024 06:05 WOCHENVORSCHAU: Termine bis 15. Mai 2024
Suche
Durchsuchen Sie unser Nachrichtenangebot unter Angabe eines von Ihnen gesuchten Begriffs.




 
Weitere Nachrichten
Lesen Sie auch weitere interessante Nachrichten u.a. zu den Themen Aktien im Fokus, Hintergrundberichte, Börsentag auf einem Blick, Wochenausblick oder adhoc-Mitteilungen.
 
Börsenkalender
02.05.2024

NEW GLITNIR BANK HF
Geschäftsbericht

IROC CO.
Geschäftsbericht

I-TAIL CORPORATION PCL
Geschäftsbericht

ENGCON AB
Analysten-, Investoren- & Aktionärskonferenzen

Übersicht
 

FactSet
Implemented and powered by FactSet. Bereitstellung der Kurs- und Marktinformationen erfolgt durch FactSet.
Bitte beachten Sie die Risikohinweise und Quellenangaben der TARGOBANK, die für diese Seite gelten.
 

 

Produkte und Services