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01.12.2025-

ROUNDUP: Klagen gegen Fernwärmeversorger wegen Preiserhöhungen

BERLIN (dpa-AFX) - Verbraucherschützer sind gegen mehrere Fernwärmeversorger in Deutschland wegen aus ihrer Sicht ungerechtfertigter Preiserhöhungen vor Gericht gezogen. Klagen wurden bisher gegen die Hansewerk Natur GmbH im schleswig-holsteinischen Quickborn, die E.ON Energy Solutions GmbH in Essen und die Stadtwerke Neubrandenburg eingereicht, wie der Verbraucherzentrale Bundesverband in Berlin mitteilte. Eine weitere Klage ist demnach in Vorbereitung.

In den Fällen handelt es sich um Sammelklagen. Sie richten sich gegen die Formeln, mit der die Anbieter ihre Preise errechnet haben. Diese entsprächen nicht den gesetzlichen Vorgaben, meint der Verband. Die Preiserhöhungen seien damit ungerechtfertigt. Urteile sind den Angaben zufolge bisher nicht ergangen.

Verband geht gegen Berechnungsformel vor

"Wir wenden uns gegen die Preisänderungsklausel, mit der die Preiserhöhungen begründet wurden. Wenn diese Klausel unwirksam ist, fehlt die rechtliche Grundlage für die Erhöhungen", erläuterte ein Sprecher des Verbandes. In diesem Fall könnten die Verbraucher die aufgrund der Klausel erhöhten Preise zurückfordern.

Alle drei bisher beklagten Versorger haben dem Verband zufolge ihre Fernwärmepreise in den vergangenen Jahren deutlich erhöht. Fernwärmekunden können nicht - wie etwa Verbraucher, die mit Erdgas heizen - den Anbieter wechseln, wenn ihnen die Preise zu hoch erscheinen. In einem Fernwärmenetz gibt es in aller Regel nur einen Versorger.

Stadtwerke Neubrandenburg ließen ihre Formel extern prüfen

Den Stadtwerken Neubrandenburg liegt die Sammelklage bisher nicht vor, wie eine Sprecherin sagte. "Daher können wir uns dazu aktuell nicht äußern." Die Klage wurde dem Verband zufolge am 27. November beim Oberlandesgericht in Rostock eingereicht.

Allerdings gab es nach ihren Worten bereits eine Unterlassungsklage beim OLG Rostock aus dem Sommer 2024. Sie soll laut Gericht 2026 fortgeführt werden, wie die Sprecherin sagte. Auch diese Klage richtete sich gegen die Berechnungsformel. Das Unternehmen habe damals die Fernwärmeformel extern untersuchen lassen. "Das Ergebnis dieser Prüfung bestätigte, dass unsere Formel rechtlich zulässig ist." Für die Bildung der Fernwärmepreise gebe es gesetzliche Vorgaben, die hauptsächlich in der AVBFernwärmeV geregelt seien. Diese bilde auch die Grundlage der Formel der Stadtwerke Neubrandenburg.

Sieben Verfahren beim Bundeskartellamt

Auch das Bundeskartellamt beschäftigt sich mit den Preisanpassungsklauseln mehrerer Fernwärmeanbieter in Deutschland. Ende 2023 eröffneten die Wettbewerbshüter nach eigenen Angaben Verfahren gegen sieben Stadtwerke und Fernwärmeversorger in Deutschland wegen des Verdachts auf missbräuchlich überhöhte Preissteigerungen im Zeitraum von 2021 bis 2023. Auch dort geht es um Preisanpassungsklauseln in insgesamt neun Fernwärmenetzen.

Im Frühjahr 2025 teilte das Kartellamt auf seiner Internetseite mit, dass sich bei zunächst vier dieser Netze der Anfangsverdacht erhärtet habe und zuungunsten der Verbraucher rechtswidrige Preisanpassungsklauseln verwendet worden seien. Die Verfahren zu allen neun Netzen liefen weiter. Um welche Unternehmen es sich handelt, gab das Kartellamt nicht bekannt./ili/DP/nas

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