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DEUTSCHE WOHNEN AG
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28.01.2026-

BGH untersagt 'gewinnbringende' Untervermietung

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Mieter dürfen mit Untervermietungen keinen Gewinn machen. Das berechtigte Interesse eines Mieters an einer Untervermietung sei, die wohnungsbezogenen Aufwendungen zu decken, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe anhand eines Falls aus Berlin. Zweck der Untervermietung sei es nicht, die Möglichkeit zu schaffen, Gewinn zu erzielen.

In dem Fall hatte eine Vermieterin einem Mieter den Vertrag gekündigt, weil er die Berliner Zweizimmerwohnung "gewinnbringend" untervermietet habe. Der heute 43-Jährige verlangte demnach für die 65 Quadratmeter 962 Euro im Monat. Er selbst habe anfangs eine Nettokaltmiete von 460 Euro gezahlt.

Bisher keine Regeln für Möblierungszuschlag

Der Mann hatte argumentiert, er habe die Wohnung den Untermietern voll ausgestattet überlassen - unter anderem mit Fernseher, Soundanlage, Geschirrspüler und Waschmaschine. Es gebe aber keine vernünftigen Berechnungsmodelle, wie Mobiliar und Hausrat in den Mietpreis eingerechnet werden sollen. Der Deutsche Mieterbund bestätigt das. Aktuell plant das Bundesjustizministerium gesetzliche Regeln für den Möblierungszuschlag.

Konkret zur Frage des überlassenen Mobiliars entschied der achte Zivilsenat am BGH nicht. Er wies die Revision des Mieters zurück. Das Räumungsurteil des Landgerichts Berlin ist damit rechtskräftig. (Az. VIII ZR 228/23)/kre/DP/mis

Name Kurs Währung Datum Zeit HP*
AROUNDTOWN SA 2,808 EUR 03.03.26 16:22 Societe ...
DEUTSCHE WOHNEN AG 22,300 EUR 03.03.26 16:20 Societe ...
LEG IMMOBILIEN SE 66,760 EUR 03.03.26 16:21 Societe ...
TAG IMMOBILIEN AG 15,630 EUR 03.03.26 16:22 Societe ...
VONOVIA SE 26,670 EUR 03.03.26 16:22 Societe ...
 
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