Märkte & Kurse

Konjunktur
Suchanfrage
Produktinformation
 

Auf dieser Seite finden Sie alle Konjunkturnachrichten zeitlich geordnet und zu unterschiedlichen Themen der letzten vierzehn Tage aufgelistet. Wählen Sie aus der untenstehenden Tabelle die für Sie interessante Nachricht aus. Zusätzlich können Sie auch unsere Nachrichtensuche nutzen, um damit noch detaillierter nach bestimmten und weiter zurückliegenden Konjunkturnachrichten zu suchen.

 

Ausgewählte Nachricht
12.11.2024 12:54

ROUNDUP 2: Bundesverfassungsgericht prüft Solidaritätszuschlag

(neu: Details)

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe steht der Solidaritätszuschlag auf dem Prüfstand. Der Zweite Senat wolle sich mit einer Reihe verfassungsrechtlicher Fragen zu der Ergänzungsabgabe befassen, sagte die Vorsitzende Richterin, Doris König, zu Beginn der mündlichen Verhandlung. Unter anderem gehe es darum, inwiefern die Deutsche Einheit weiterhin zusätzliche Finanzierung benötigt. Seit 2021 gilt der Soli für 90 Prozent der Steuerzahler schon nicht mehr, aktuell geht es um die verbliebenen Betroffenen wie Gutverdiener und Unternehmen.

Konkret verhandelt das höchste deutsche Gericht über eine Verfassungsbeschwerde von sechs FDP-Politikern. Sie meinen, die Erhebung des ursprünglich mit der Finanzierung der Wiedervereinigung begründeten Solidaritätszuschlags sei mit Auslaufen des Solidarpakts II Ende 2019 verfassungswidrig geworden. "Eine stillschweigende Umwidmung der Ergänzungsabgabe ist unzulässig", sagte ihr Bevollmächtigter Henning Berger. Es sei eine "Normallage" eingetreten, die einer Fortführung entgegenstehe. Zudem kritisieren die Kläger, Bezieher unterschiedlicher Einkommen würden ungleich behandelt.

Richterin Rhona Fetzer, die Berichterstatterin in dem Fall ist, sagte, die Beschwerdeführer verfolgten ihr politisch gescheitertes Ziel nun juristisch weiter. Die Verfassungsbeschwerde sei unter fünf anhängigen Verfahren als Pilotverfahren ausgewählt worden. Ein Urteil spricht das Gericht in der Regel erst einige Monate später. (Az. 2 BvR 1505/20)

Regierung sieht weiterhin Finanzbedarf

Der Bund verteidigt den Soli und argumentiert, durch die Folgen der Wiedervereinigung ergebe sich noch heute ein erhöhter Finanzbedarf. Als Bevollmächtigter der Bundesregierung sagte Kyrill-Alexander Schwarz: "Politische Prozesse sind nicht zwingend vorhersehbar." Das Gericht habe auch immer die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers bei Finanzierungsfragen betont. Schwarz verwies zudem darauf, dass der Bundesfinanzhof in einem Urteil 2023 nicht von der Verfassungswidrigkeit des zugrundeliegenden Gesetzes überzeugt gewesen sei.

Gleichzeitig stellten die Bundestagsabgeordneten Michael Schrodi (SPD) und Andreas Audretsch (Grüne) infrage, ob eine Ergänzungsabgabe wie der Soli zwangsläufig nur der Deckung einer bestimmten, ursprünglich definierten Finanzlast dienen dürfe. Die Aufgaben des Staates seien in den letzten Jahren nicht weniger geworden, betonte Audretsch - und verwies auf Mehrkosten etwa durch den Infrastruktur-Ausbau, den russischen Angriffskrieg in der Ukraine und die Bewältigung der Klimakrise. Es gebe keinen Normalzustand.

Aus seiner Sicht ist es auch vom Sozialstaatsgebot gedeckt, dass nur Gutverdiener belastet werden. Zumal die Unterschiede zwischen Arm und Reich größer würden.

Mit den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Steuerart "Ergänzungsabgabe" hatte das Bundesverfassungsgericht sich schon 1972 einmal beschäftigt. Der Senat habe damals entschieden, eine Ergänzungsabgabe müsse von der Verfassung her nicht von vornherein befristet sein, sagte König. Der Gesetzgeber dürfe zudem sozialen Erwägungen Rechnung tragen. Ob eine Ergänzungsabgabe abgeschafft werden müsse, wenn die Voraussetzungen für die Erhebung entfielen, habe das Gericht damals ausdrücklich offen gelassen, so König.

Soli für 90 Prozent der Steuerpflichtigen abgeschafft

Der Soli wird als Zuschlag auf die Einkommens- und Körperschaftsteuer sowie Kapitalerträge erhoben und beträgt 5,5 Prozent der jeweiligen Steuer. Seit 2021 müssen nur noch Besserverdienende, Unternehmen und Kapitalanleger den Soli zahlen. Für 90 Prozent der Steuerpflichtigen wurde er im Rahmen des "Gesetzes zur Rückführung des Solidaritätszuschlag 1995" abgeschafft, für weitere 6,5 Prozent zumindest zum Teil. Dem Institut der deutschen Wirtschaft zufolge zahlten zuletzt noch rund sechs Millionen Menschen den Soli sowie etwa 600.000 Kapitalgesellschaften.

Sollte der Karlsruher Senat der Ansicht der FDP-Beschwerdeführer folgen und den Zuschlag für verfassungswidrig erklären, würde das wohl die nächste Bundesregierung vor eine weitere große Herausforderung stellen. Denn für das kommende Jahr sind Soli-Einnahmen von 12,75 Milliarden Euro fest im Haushalt verplant - die wohl wegfallen würden. Doch es könnte noch schlimmer kommen: Der Senat könnte entscheiden, dass der Staat Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag der vergangenen Jahre zurückzahlen muss. Das wären dann seit 2020 um die 65 Milliarden Euro.

Wenn die Verfassungswidrigkeit des Solidaritätszuschlags festgestellt würde und dieser rückabgewickelt werden müsste, müsste der zusätzliche Finanzbedarf eben anders gedeckt werden, erklärte der FDP-Bevollmächtigte Berger. Das obliege dann dem Gesetzgeber. Je länger man warte, desto größer seien die Folgen im Falle einer festgestellten Verfassungswidrigkeit, betonte Berger./jml/kre/hdo/DP/ngu



Weitere Konjunkturnachrichten
 
Weitere Konjunkturnachrichten der letzten 14 Tage 
Seiten:   17 18 19 20 21    Berechnete Anzahl Nachrichten: 1.102     
Datum Zeit Nachrichtenüberschrift
12.11.2024 13:29 ROUNDUP: Vorbild für die Politik? Metaller finden Tarifkomp...
12.11.2024 13:22 Designierte Chefdiplomatin der EU will härtere China-Politik
12.11.2024 13:04 Wirtschaftsminister Habeck will Gründerinnen besser fördern
12.11.2024 12:54 ROUNDUP 2: Bundesverfassungsgericht prüft Solidaritätszusc...
12.11.2024 12:51 Israels Armee fliegt schwere Luftangriffe nahe Beirut
12.11.2024 12:50 Neue Unwetter bedrohen Spanien - Noch 23 Vermisste
12.11.2024 12:35 FDP will nur wirtschaftlich wichtige Vorhaben stützen
12.11.2024 12:23 ROUNDUP/ Deutschland: Trump-Sieg und Ampel-Aus belasten ZEW-...
12.11.2024 12:22 Söder stellt Zukunft des Deutschlandtickets infrage
12.11.2024 12:17 Bildungsminister Özdemir setzt auf Digitalpakt-Fortsetzung
12.11.2024 12:12 ROUNDUP 2/Nach Ampel-Aus: Bundestagswahl für 23. Februar ge...
12.11.2024 12:02 UN-Klimagipfel: Warnungen vor Betrug beim Emissionshandel
12.11.2024 11:42 Mehr Opfer von Datenleaks durch Erpressersoftware-Angriffe
12.11.2024 11:35 Analyse: 2023 so viel Öl und Gas gefördert wie nie zuvor
12.11.2024 11:25 Deutschland: Trump-Sieg und Ampel-Aus belasten ZEW-Konjunktu...
12.11.2024 11:20 Vier israelische Soldaten im Norden des Gazastreifens getöt...
12.11.2024 11:19 Grüne: Bereit für den Wahlkampf
12.11.2024 11:09 KORREKTUR: 5,1 Prozent mehr Lohn für die Metaller - Laufzei...
12.11.2024 11:06 ROUNDUP/Kreise: Einigung auf Wahltermin am 23. Februar
12.11.2024 11:04 6,1 Prozent mehr Lohn für die Metaller - Laufzeit von 25 Mo...
Suche
Durchsuchen Sie unser Nachrichtenangebot unter Angabe eines von Ihnen gesuchten Begriffs.



 
Weitere Nachrichten
Lesen Sie auch weitere interessante Nachrichten u.a. zu den Themen Aktien im Fokus, Hintergrundberichte, Börsentag auf einem Blick, Wochenausblick oder adhoc-Mitteilungen.
 
Börsenkalender
19.11.2024

TECHNOTRANS SE
Geschäftsbericht

AD PEPPER MEDIA INTERNATIONAL NV
Geschäftsbericht

ZOOMD TECHNOLOGIES
Geschäftsbericht

Y.S.P.SOUTHEAST AS
Geschäftsbericht

Übersicht
 

FactSet
Implemented and powered by FactSet. Bereitstellung der Kurs- und Marktinformationen erfolgt durch FactSet.
Bitte beachten Sie die Risikohinweise und Quellenangaben der TARGOBANK, die für diese Seite gelten.
 

 

Produkte und Services

Wechselprämie 5.000€ Prämie für Ihren Depot-Übertrag

Zur Aktion

Top-Tagesgeldzinsen Attraktive Tagesgeldzinsen für Depot-Neukunden

Zur Aktion

Klassik-Depot Damit Ihr Handel mit Wertpapieren auf einer soliden Basis startet

Zum Klassik-Depot