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30.10.2024 06:25

Bemessungsgrenze für Sozialversicherungsbeiträge ungeklärt

BERLIN (dpa-AFX) - Vor zwei Wochen flog die Verordnung zur Festlegung der Beitragsbemessungsgrenze für die Sozialversicherungsbeiträge kurzfristig von der Liste der Vorhaben, die im Bundeskabinett beraten werden. Jetzt hofft das Ministerium von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD), dass über die für Arbeitnehmer und Träger der Sozialversicherung wichtige Verordnung bei der nächsten Kabinettssitzung am Mittwoch kommender Woche entschieden wird. Sicher ist aber auch das nicht.

"Wir streben eine Kabinettsbefassung am 6. November an", sagte eine Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums der Deutschen Presse-Agentur. Das Haus von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP), der hier zuletzt auf der Bremse gestanden hatte, teilte auf Anfrage lediglich mit, man äußere sich nicht zu Kabinettsterminen anderer Ressorts.

Mitte Oktober hatte Lindner "Bild" gesagt: "Solange keine Klarheit besteht, dass wir die Steuerzahler von der kalten Progression befreien, kann es keine Anpassung der Bemessungsgrenze bei den Sozialbeiträgen geben."

Nach den Plänen von Heil sollen in den Sozialversicherungen künftig auch bei höheren Monatseinkommen Beiträge fällig werden. Genauer gesagt: in der gesetzlichen Rentenversicherung bis zu einem Monatseinkommen von 8.050 Euro und in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung bis zu einer Grenze von 5.512,50 Euro monatlich. Aktuell liegen die Grenzwerte deutlich niedriger. Wer mehr verdient, zahlt auf das darüber liegende Einkommen keine Beiträge. Am 1. Januar soll die neue Verordnung in Kraft treten, die Bezieher höherer Einkommen stärker belasten würde.

In der Ampel gibt es seit längerem Streit darüber, bis zu welcher Einkommenshöhe künftig Beiträge für die Kranken- und Sozialversicherung fällig werden und über höhere Freibeträge bei der Steuer zur Einkommensentlastung. Die FDP setzt sich für letzteres in der Koalition ein und wirft den Grünen hier eine Blockade vor. Die Grünen halten ihrerseits der FDP vor, die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze zu blockieren./abc/DP/zb



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