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17.07.2026 13:17

Fernverkehrsbeschluss stößt auf Widerstand

Bundesnetzagentur

Berlin (dpa) - Die Deutsche Bahn muss auf stark belasteten Strecken künftig mehr Platz für Wettbewerber im Fernverkehr machen. Das hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) nach einem vorläufigen Beschluss Ende Juni nun endgültig entschieden, wie die Behörde mitteilte. Doch die Entscheidung sehen die Bahn und mehrere Bundesländer äußerst kritisch. Denkbar sind auch rechtliche Schritte gegen den Beschluss. 

Konkret geht es um den für 2028 geplanten Markteinstieg des italienischen Bahnunternehmens Italo in den Fernverkehr in Deutschland. Italo hatte dafür Beschwerde bei der Bundesnetzagentur gegen die Art und Weise eingelegt, wie die ohnehin begrenzten Schienenkapazitäten in Deutschland vergeben werden. Das Unternehmen wollte erreichen, dass die Rahmenbedingungen für neue Wettbewerber verbessert werden. 

Bahn muss in den Knoten mehr Platz machen

Die Bundesnetzagentur hat daraufhin nun entschieden, dass die für die Infrastruktur zuständige Bahntochter DB InfraGo auf bestimmten Strecken mindestens ein Viertel der Kapazitäten an Wettbewerber vergeben muss. Das gilt demnach für stark ausgelastete Korridore mit ausgewiesenen Kapazitätsobergrenzen, wie es etwa für die Knoten München und Frankfurt geplant ist. 

«Wir werden den Beschluss der Bundesnetzagentur ausführlich prüfen und bewerten», teilte die Bahn dazu mit. Aus einer Stellungnahme der InfraGo für die zuständige Beschlusskammer der BNetzA geht derweil hervor, dass das Unternehmen die Entscheidung für rechtlich fragwürdig hält. 

«Verfahrens- und Aufklärungsfehler»

In der Stellungnahme, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, wirft die InfraGo der Behörde «durchgehende Verfahrens- und Aufklärungsfehler» vor. Es fehle die tatbestandliche Grundlage für ein regulatorisches Eingreifen seitens der BNetzA. Schließlich sei die Vergabe von Trassenkapazitäten durch die InfraGo an Wettbewerber bisher rechtlich nicht beanstandet worden.

Bedenken haben aber auch die Bundesländer, wie aus mehreren Stellungnahmen hervorgeht, die der dpa ebenfalls vorliegen. Das Land Bayern etwa befürchtet, dass insbesondere der Regionalverkehr (SPNV) in der Fläche leiden werde, wenn die Entscheidung der BNetzA Bestand habe. 

«Im Gegensatz zur BNetzA befürchte ich durchaus, dass der SPNV gerade dort in Mitleidenschaft gezogen wird, wo künftig mehrere Eisenbahnverkehrsunternehmen um lukrative Trassen konkurrieren werden», schreibt Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter (CSU) in dem Papier. 

Brandenburg fürchtet um Fernverkehrsangebot in der Fläche

Das Land Brandenburg wiederum warnt vor einer Angebotsreduzierung des Fernverkehrs in der Fläche. «Ein zentrales Problem besteht darin, dass sich der Fernverkehr künftig verstärkt auf wirtschaftlich attraktive Strecken und Trassen fokussieren dürfte», heißt es in der Stellungnahme des Landes. «Die bisherige
Quersubventionierung schwach ausgelasteter Fernverkehrsverbindungen durch Einnahmen aus lukrativen Strecken entfällt.»

Gegenstimmen betonen den Wettbewerb

Doch es gibt auch andere Stimmen. Der «zielgerichtete und auf wenige Netzabschnitte begrenzte» Beschluss der BNetzA schütze vielmehr die Interessen des Nah- und Güterverkehrs, teilte etwa der Bahn-Wettbewerberverband Mofair mit. Wettbewerb habe bereits im Nahverkehr zu höherer Qualität und niedrigeren Preisen geführt. 

Auch die Konkurrenten im Güterverkehr befürworten die Entscheidung der Netzagentur. «Sie ermöglicht bei knappen Kapazitäten im Schienennetz mehr Wettbewerb im Fernverkehr, ohne andere Verkehrsarten zu benachteiligen», teilte der Verband Die Güterbahnen mit. 

Bund ist gefragt

Vom Interessenverband Allianz pro Schiene hieß es: «Jetzt ist der Bund gefragt, ein Konzept für Wettbewerb im Fernverkehr vorzulegen, von dem am Ende auch wirklich die Fahrgäste profitieren.» Zentral seien einfacher Ticketkauf, die anbieterübergreifende Gültigkeit von Fahrscheinen und die Verzahnung mit dem Deutschlandtakt, teilte Verbandschef Dirk Flege mit.

Geändert haben die Stellungnahmen ohnehin nichts. Der Beschluss der Behörde steht unverändert. Beteiligte wie die Bahn könnten nun rechtlich gegen den Beschluss beim Verwaltungsgericht in Köln vorgehen. Was das für den von Italo für 2028 anvisierten Marktantritt bedeutet, ist offen.



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