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07.07.2026 16:33

Le Pens Anwalt: Teils zufrieden mit Urteil

PARIS (dpa-AFX) - Nach der Verurteilung von Marine Le Pen hat sich der Anwalt der französischen Rechtspopulistin positiv über das geringere Strafmaß geäußert. Er sei "in Teilen zufrieden", sagte Rodolphe Bosselut. "Das ist ein guter Anfang". Das Berufungsgericht sei beachtlich von dem Urteil aus erster Instanz abgewichen, "vor allem bei der Strafe der Unwählbarkeit, die für uns ein extrem wichtiger Punkt ist".

Das Gericht hatte Le Pen wegen der Veruntreuung öffentlicher Gelder in einer Affäre um Scheinbeschäftigungen schuldig gesprochen. Es verurteilte Le Pen zu einer dreijährigen Haftstrafe - davon zwei Jahre auf Bewährung und eins, das sie zu Hause mit Fußfessel absitzen muss. Außerdem entzog es ihr das Recht bei Wahlen anzutreten für 15 Monate und verhängte 30 weitere Monate auf Bewährung. Weil ebendiese Strafe seit dem Urteil in erster Instanz angewendet wird, hat Le Pen die 15 Monate bereits verbüßt. In erster Instanz wollte das Gericht Le Pen das passive Wahlrecht aber für fünf Jahre entziehen.

Der Anwalt der Rechtsnationalen sagte, man werde nun darüber nachdenken, wie man mit dem Urteil verfahren wolle. Le Pen kann gegen die Entscheidung in Revision gehen. Der Anwalt des Europaparlaments, Patrick Maisonneuve, sagte, das Europaparlament sei Opfer von Veruntreuung öffentlicher Gelder gewesen. Auch hätten die Angeklagten über Jahre Geld vom europäischen Steuerzahler gestohlen und dies habe das Gericht bestätigt. Das Europaparlament trat in dem Verfahren gegen Le Pen und weitere Mitglieder ihrer Partei als Nebenkläger auf.

Frankreichs Staatschef Emmanuel Macron antwortete auf eine Frage zu dem Urteil lediglich, es sei für die Demokratie gut, wenn der Präsident Justizentscheidungen nicht kommentiere./rbo/DP/jha



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