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| 21.04.2026 14:58 ROUNDUP: Im Westen 17 Prozent mehr Bruttoverdienst als im Osten BERLIN (dpa-AFX) - Auch mehr als 35 Jahre nach der Wiedervereinigung verdienen Vollzeitbeschäftigte im Westen brutto rund 17 Prozent mehr als im Osten. Dies geht aus Zahlen des Statistischen Bundesamts hervor, die der Linken-Fraktionschef Sören Pellmann abgefragt hat. Der Bruttojahresverdienst mit Sonderzahlungen lag demnach im Westen 2025 im Mittel bei 55.435 Euro. Im Osten waren es 46.013 Euro. Gemeint ist der sogenannte Median, die statistische Mittellinie zwischen den 50 Prozent der oberen und den 50 Prozent der niedrigeren Verdienste. Pro Stunde betrug der Bruttoverdienst im Westen 25,61 Euro, im Osten 21,36 Euro. Trend dauert an Im vergangenen Jahr hatte die gewerkschaftsnahe Hans-Böckler-Stiftung ebenfalls eine Lohnlücke von 17 Prozent berechnet. Als einen Grund für das Gefälle sehen Experten die niedrige Tarifbindung im Osten - Beschäftigte mit Tarifvertrag werden meist besser bezahlt. Zu beachten sind zugleich die regional oft niedrigeren Lebenshaltungskosten und Mieten in den östlichen Flächenländern. Pellmann nannte das nach wie vor große Gefälle eine Bankrotterklärung und politisches Versagen. Es sei Folge schwacher Tarifbindung, aber auch "von einem Wirtschaftsmodell, das den Osten viel zu lange als Billiglohngebiet behandelt hat", sagte der Linken-Politiker aus Leipzig. "Während Konzerne und Arbeitgeber von der Lohnspreizung profitieren, zahlen Beschäftigte von der Ostsee bis zum Erzgebirge die Zeche." Gewerkschaften für Aktionsplan Er forderte einen höheren Mindestlohn und mehr Tarifbindung. Dafür sollten öffentliche Aufträge nur an tarifgebundene Unternehmen gehen, meinte Pellmann. "Solange der Osten beim Lohn systematisch abgehängt wird, ist die Einheit unvollendet." Der Deutsche Gewerkschaftsbund betonte, die Bundesregierung müsse den Aktionsplan für mehr Tarifverhandlungen auf den Weg bringen, den die EU-Mindestlohnrichtlinie vorsehe. DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell forderte unter anderem ein digitales Zugangsrecht für Gewerkschaften in die Betriebe, die Weitergeltung von Tarifverträgen bei Aufspaltung von Betrieben und ein einfacheres Verfahren, um Tarifverträge für allgemeinverbindlich zu erklären./vsr/DP/nas Weitere Nachrichten |
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