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| 15.04.2026 14:05 EQS-News: hep global GmbH lädt Inhaber des Green Bonds 2021/2026 zur 2. Gläubigerversammlung am 5. Mai 2026 ein (deutsch) hep global GmbH lädt Inhaber des Green Bonds 2021/2026 zur 2. Gläubigerversammlung am 5. Mai 2026 ein
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EQS-News: hep global GmbH / Schlagwort(e): Anleihe
hep global GmbH lädt Inhaber des Green Bonds 2021/2026 zur 2.
Gläubigerversammlung am 5. Mai 2026 ein
15.04.2026 / 14:05 CET/CEST
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hep global GmbH lädt Inhaber des Green Bonds 2021/2026 zur 2.
Gläubigerversammlung am 5. Mai 2026 ein
Güglingen, 15. April 2026 - Die hep global GmbH gibt bekannt, dass die
Abstimmung ohne Versammlung bezüglich des Green Bonds 2021/2026 (ISIN:
DE000A3H3JV5) mit einer überdurchschnittlich hohen Teilnahmequote von 44,18
% das erforderliche Quorum von 50 % des ausstehenden Anleihevolumens nicht
erreicht hat und deshalb nicht beschlussfähig war. Aus diesem Grund lädt die
Gesellschaft die Anleihegläubiger des Green Bonds 2021/2026 zur Teilnahme an
einer 2. Gläubigerversammlung ein, die am 5. Mai 2026 in Heilbronn in Form
einer Präsenzversammlung stattfinden wird. Die Einladung wird am 17. April
2026 im Bundesanzeiger und auf der Unternehmenswebseite
https://hepsolar.com/green-bond-2021-2026/ veröffentlicht.
hep global bedankt sich bei allen Anleihegläubigern für ihre Teilnahme an
der Abstimmung ohne Versammlung und für ihre breite Unterstützung, indem sie
mit einer klaren Mehrheit für den modifizierten Beschlussvorschlag gestimmt
haben. Für die 2. Gläubigerversammlung wird ein Quorum von 25 % benötigt, um
die geplanten Maßnahmen umsetzen zu können. Deshalb bittet die Gesellschaft
um rege Teilnahme sämtlicher Anleihegläubiger des Green Bonds 2021/2026 an
der 2. Gläubigerversammlung.
hep global wird jedem wirksam teilnehmenden Anleihegläubiger des Green Bonds
2021/2026 eine einmalige Beschlussgebühr von 25 Euro zahlen. Voraussetzung
hierfür ist, dass das erforderliche Quorum erreicht wurde, die
erforderlichen Zustimmungen der Anleihegläubiger zu dem Beschlussvorschlag
vorliegen, die gesetzliche Anfechtungsfrist gemäß § 20 SchVG abgelaufen ist,
ohne dass ein Anfechtungsverfahren anhängig ist oder ein solches
rechtskräftig abgeschlossen wurde, und zusätzlich die beschlossene Änderung
der Anleihebedingungen wirksam geworden ist.
Gegenstand der Abstimmung im Rahmen der 2. Gläubigerversammlung wird der am
7. April 2026 auf der Internetseite von hep global veröffentlichte
modifizierte Beschlussvorschlag der SdK Schutzgemeinschaft der
Kapitalanleger e.V. ("SdK") sein, dem sich das Unternehmen bereits im Rahmen
der Abstimmung ohne Versammlung angeschlossen hatte. Vorgesehen ist u. a.
eine Laufzeitverlängerung um 18 Monate bis zum 18. November 2027. Zudem soll
die Verzinsung der Anleihe von 6,5 % auf 8,0 % erhöht werden, sofern die
Gesellschaft die Anleihe nicht innerhalb von 6 Monaten nach ursprünglicher
Fälligkeit am 18. Mai 2026 vollständig zurückzahlt. Das erklärte Ziel von
hep global ist es, den Green Bond 2021/2026 vor dem 18. November 2026
vollständig zu tilgen.
Sämtliche Unterlagen und Formulare zur 2. Gläubigerversammlung werden am 17.
April 2026 auf der Internetseite der hep global GmbH unter
https://hepsolar.com/green-bond-2021-2026/ veröffentlicht.
Pressekontakt:
Evelyn Kilinc
Römerstraße 3
74363 Güglingen
Tel.: +49 7135 93446-759
E-Mail: presse@hep.global
www.hepsolar.com
Investorenkontakt:
Thomas Tschirf
Römerstraße 3
74363 Güglingen
Tel.: +49 7135 93446-0
E-Mail: greenbond@hep.global
www.hepsolar.com
Finanzpressekontakt:
Frank Ostermair, Linh Chung
IR4value GmbH
Karl-Hromadnik-Str. 14
81241 München
Tel.: +49 211 178047-20
E-Mail: linh.chung@ir4value.de
www.ir4value.de
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15.04.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: hep global GmbH
Römerstraße 3
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E-Mail: info@hep.global
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ISIN: DE000A3H3JV5, DE000A351488
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2309040 15.04.2026 CET/CEST
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