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23.12.2025 09:57

APA ots news: Erstmalige FMA-Zulassung von Kreditdienstleistern - neue...

APA ots news: Erstmalige FMA-Zulassung von Kreditdienstleistern - neue Optionen bei Problemkrediten

FMA überwacht Einhaltung von Verbraucherschutz bei Verkauf von  
überfälligen Krediten 

Wien (APA-ots) - Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) hat die  
ersten 
Kreditdienstleister gemäß dem neuen Kreditdienstleister- und 
Kreditkäufergesetz (KKG) zugelassen. Das Gesetz soll Banken den 
Verkauf und die Verwaltung von Problemkrediten erleichtern und einen 
transparenten Sekundärmarkt für solche Kredite etablieren. 
Gleichzeitig soll der Schutz der vom Verkauf betroffenen 
Kreditnehmer:innen gestärkt werden. 

Das KKG ist dieses Jahr in Kraft getreten und setzt eine EU- 
Richtlinie um. Konkret enthält es Vorgaben für den Verkauf und die 
Betreibung notleidender (also überfälliger oder ausgefallener) 
Kredite, die von Banken vergeben und dann an Kreditkäufer verkauft 
wurden. Banken müssen den Verkauf notleidender Kredite an die FMA 
melden; Kreditdienstleister , die solche Kredite im Auftrag von 
Kreditkäufern eintreiben, benötigen eine Zulassung der FMA. Diese 
Kreditdienstleister sind Unternehmen, die bereits als Inkassobüro 
gewerblich berechtigt sind. 

Für Verbraucher:innen ist insbesondere relevant, dass der Verkauf 
eines notleidenden Kredits keine Nachteile für die Kreditnehmer:innen 
verursachen darf. Insbesondere müssen alle Vertragsbedingungen, wie 
etwa Zinssätze und Laufzeiten, unverändert bleiben. 
Kreditnehmer:innen müssen rechtzeitig und transparent darüber 
informiert werden, dass ihr Kredit verkauft wurde und wer künftig die 
Verwaltung übernimmt. Die rechtliche Position der Kreditnehmer:innen 
bleibt somit unverändert, nur die Kommunikation erfolgt künftig mit 
dem Kreditdienstleister statt mit dem Kreditinstitut. Darüber hinaus 
unterliegen die Kreditdienstleister strengen Verhaltensregeln , die 
einen fairen Umgang mit den Verbraucher:innen verlangen - speziell 
betreffend der Einhaltung von Datenschutz und 
Kommunikationsstandards. Aggressive Methoden zur 
Forderungseintreibung sind untersagt. 

Die Beaufsichtigung der zugelassenen Kreditdienstleister ist in 
der FMA im Bereich Bankenaufsicht angesiedelt. Weiterführende 
Informationen finden Sie auf der FMA-Website . Verbraucher:innen 
können sich ebenfalls über die Website an die FMA wenden . 

Rückfragehinweis: 
   FMA-Mediensprecher 
   Boris Gröndahl 
   Telefon: +43 1 24959-6010 / +43 676 8824 9995 
   E-Mail: boris.groendahl@fma.gv.at 

Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/694/aom 

*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER 
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT *** 

OTS0022    2025-12-23/09:52


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