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| 03.12.2025 13:34 WDH: Versicherer wollen flutgefährdete Gebäude besser absichern (Technische Wiederholung) BERLIN (dpa-AFX) - Die deutschen Versicherer wollen den Versicherungsschutz hochwassergefährdeter Gebäude in Deutschland verbessern - und gleichzeitig eine Versicherungspflicht gegen Überschwemmungen verhindern. Der Branchenverband GDV legte am Mittwoch ein Konzept vor, mit dem die mehr als 400.000 hochwassergefährdeten Häuser versichert werden könnten. Hausbesitzer sollen jedoch eine Abwahlmöglichkeit haben. Die Versicherer veröffentlichten ihren Vorschlag einen Tag vor der Ministerpräsidentenkonferenz mit Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU), bei der das Thema ebenfalls auf der Tagesordnung steht. Druck aus den Ländern Der GDV reagiert damit auf politischen Druck aus den Ländern, die die auf große Überschwemmungen regelmäßig folgenden Milliardenkosten nicht mehr bezahlen wollen. Die Versicherer wiederum sträuben sich gegen die von vielen Landespolitikern geforderte Pflichtversicherung, weil diese die Kosten für sämtliche Hausbesitzer und auch deren Mieter in die Höhe treiben würde. Das würde dann auch die Bewohner hochwassersicherer Wohnungen treffen. Denn diese müssten in Form höherer Beiträge dann für Hausbesitzer mitzahlen, die ihren Traum vom Eigenheim in einem Überschwemmungsgebiet verwirklicht haben. Staat soll bei Großkatastrophen ab 30 Milliarden Euro einspringen Normale Gebäudeversicherungen ohne Elementarschutz decken solche Risiken nicht ab. Bisher sind nur etwa 57 Prozent aller Wohngebäude in Deutschland gegen Elementarschäden versichert, wie GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen sagte. Ziel ist nun eine Quote nahe 100 Prozent. Kern des GDV-Konzepts ist ein neuer Rückversicherer namens Elementar Re. Erstversicherer wie Allianz, Generali oder Axa könnten demnach die Risiken sonst kaum versicherbarer Häuser an Elementar Re abgeben. Zusammen mit einem Sicherungsfonds der Branche soll Elementar Re Ereignisse mit versicherten Schäden von bis zu 30 Milliarden Euro abdecken. Erst bei noch größeren Katastrophen soll dann der Staat einspringen. Der Vorschlag des GDV sieht vor, dass sowohl bei neuen als auch bestehenden Verträgen zur Gebäudeversicherung der Elementarschutz mit angeboten werden müsste. Die Kunden sollen das Recht haben, sich gegen den Elementarschutz zu entscheiden, aber damit auch auf etwaige Staatshilfe verzichten. Bauland im Überschwemmungsgebiet keine Ausnahme Der Hintergrund: Die Länder wollen einerseits nach Überschwemmungen keine Hilfen mehr bezahlen. Doch haben die Kommunen in vielen Bundesländern in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten Bauland in gefährdeten Gebieten nah am Wasser ausgewiesen, in denen Überschwemmungen nur eine Frage der Zeit sind. Etliche Versicherer lehnen es bisher ab, stark gefährdete Gebäude in der Nachbarschaft regelmäßig über die Ufer gehender Flüsse und Bäche überhaupt zu versichern, da hohe Überschwemmungsschäden quasi garantiert sind. Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD angekündigt, dass die Elementarversicherung künftig allen Hausbesitzern angeboten werden solle, mit Prüfung einer Abwahlmöglichkeit für die Eigentümer. Zur Befürwortung eines Bauverbotes in Hochwassergebieten konnten sich die Regierungsparteien nicht durchringen. "Wir prüfen, wie die Planungsträger in den Ländern für ihre Verantwortung bei der Bauleitplanung in besonders schadensgefährdeten Gebieten sensibilisiert werden können", heißt es im Koalitionsvertrag lediglich. Allerdings könnten Kommunen künftig unter Umständen dennoch teure Konsequenzen drohen, wenn sie leichtsinnig planen. Union und SPD wollen nämlich die Staatshaftungsregeln "konkretisieren"./stw/cho/DP/jha Weitere Nachrichten |
| Name | Kurs | Währung | Datum | Zeit | Handelsplatz |
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| ALLIANZ SE | 367,500 | EUR | 05.12.25 | 21:32 | Xetra |
| AXA S.A. | 38,840 | EUR | 05.12.25 | 21:28 | Tradegat... |
| GENERALI S.P.A. | 33,770 | EUR | 05.12.25 | 18:46 | Tradegat... |
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05.12.2025 EDINBURGH WORLDWIDE INVESTMENT TRUST PLC Geschäftsbericht C3 METALS INC Geschäftsbericht OLYMPIO METALS Geschäftsbericht VITREOUS CAP Geschäftsbericht Übersicht |