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03.12.2025 10:58

Hamburg prüft Cum-Ex- und Cum-Cum-Fälle in Milliardenhöhe

HAMBURG (dpa-AFX) - Hamburgs Finanzämter gehen derzeit Cum-Ex- und Cum-Cum-Geschäften mit einer Schadenshöhe von rund 1,1 Milliarden Euro nach. Geprüft würden sechs Cum-Ex-Fälle mit einer Erstattungssumme von 483 Millionen Euro sowie neun Cum-Cum-Fälle mit einer Erstattungssumme von 641 Millionen Euro, heißt es in der Senatsantwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft. Wie hoch mögliche Rückforderungen ausfallen können, sei noch unklar.

Bislang rund 122 Millionen Euro rechtskräftig zurückgefordert

Bislang seien seit 2015 rechtskräftig 122,3 Millionen Euro zurückgefordert worden. Zudem seien im Zusammenhang mit Cum-Cum-Geschäften 18,8 Millionen Euro an Zinsen eingetrieben, aber noch keine Bußgelder verhängt worden. Der Senatsantwort zufolge ermittelt das Hamburger Finanzamt für Prüfungsdienste und Strafsachen wegen Cum-Cum-Geschäften derzeit in 36 Strafverfahren, die sämtlich von der Staatsanwaltschaft Köln geführt würden. In zwei weiteren Fällen werde das Vorliegen eines Anfangsverdachts geprüft.

Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat nach Senatsangaben seit 2015 keine Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit Cum-Cum-Geschäften eingeleitet. Entsprechend habe es auch keine Anklagen oder Verurteilungen gegeben. Allerdings obliege die Zuständigkeit für die Strafverfolgung der einschlägigen Taten grundsätzlich bei der Staatsanwaltschaft Köln, weil dort im nahe gelegenen Bonn das Bundeszentralamt für Steuern seinen Sitz hat.

Stoop: Steuerbetrüger müssen bestraft werden

Der haushaltspolitische Sprecher der Linksfraktion, David Stoop, sagte, Hamburg habe sich bei den Bußgeldern bislang völlig rausgehalten. "Dabei muss doch an sich auch dem Senat klar sein: Wer den Staat - und damit unser gesamtes Gemeinwesen - um Milliarden betrügt, muss dafür nach Recht und Gesetz bestraft werden!"

Bei Cum-Ex-Geschäften haben sich Banken und andere Investoren Steuern in Milliardenhöhe erstatten lassen, die sie zuvor gar nicht gezahlt hatten. Bei Cum-Cum-Geschäften wiederum geht es darum, Kapitalertragsteuern gar nicht erst zu bezahlen.

Steuerschaden Schätzungen zufolge bei rund 40 Milliarden Euro

Nach früheren Angaben der ehemaligen Kölner Oberstaatsanwältin und Cum-Ex-Jägerin Anne Brorhilker machten die Täter oft ein Cum-Cum-Geschäft und nutzten dann die Aktie direkt im Anschluss noch mal für ein Cum-Ex-Geschäft. Der Steuerschaden liege konservativen Schätzungen zufolge bei den Cum-Ex-Geschäften bei rund 10 Milliarden Euro, bei den Cum-Cum-Geschäften bei fast 30 Milliarden Euro, sagte die Co-Geschäftsführerin der Bürgerbewegung Finanzwende./klm/DP/jha



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