Märkte & Kurse

Übersicht
Suchanfrage
Produktinformation
 

Auf dieser Seite finden Sie alle Nachrichten zeitlich geordnet und zu unterschiedlichen Themen der letzten drei Tage aufgelistet. Wählen Sie aus der untenstehenden Tabelle die für Sie interessante Nachricht aus. Zusätzlich können Sie auch unsere Nachrichtensuche nutzen, um damit noch detaillierter nach bestimmten und weiter zurückliegenden Nachrichten zu suchen.

 

Ausgewählte Nachricht
08.08.2025 13:37

ROUNDUP: Chefarzt unterliegt mit Klage gegen Abtreibungsverbot

LIPPSTADT (dpa-AFX) - Es ist eine Niederlage für den Kläger, doch für Mediziner Joachim Volz ist "der letzte Satz noch nicht gesprochen." Im Streit um ein Abtreibungsverbot ist der ein Chefarzt des Klinikums Lippstadt mit seiner Klage gegen den katholischen Träger gescheitert. Das Arbeitsgericht Hamm entschied am Freitag in dem aufsehenerregenden Fall, dass seine Klage gegen eine Dienstanweisung des fusionierten "Klinikum Lippstadt - Christliches Krankenhaus" abgewiesen werde.

Eine Begründung gab es zunächst nicht. Nur den einen Satz von Richter Klaus Griese: Der Arbeitgeber ist nach Auffassung des Gerichts "zu beiden Maßnahmen berechtigt". Genaueres werde schriftlich erfolgen. In einer kurzen Pressemitteilung hieß es im Anschluss, dass Krankenhaus sei berechtigt gewesen, "im Rahmen des zustehenden Direktionsrechts diese Vorgaben zu machen".

Der Streitfall in der Verhandlung

Gynäkologe Volz (67) hatte in seiner langjährigen Tätigkeit am Evangelischen Krankenhaus Lippstadt in Einzelfällen mit seinem Team medizinisch indizierte Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen. Das war ihm nach einer Fusion vom katholischen Träger seit Februar 2025 untersagt worden - auch etwa bei schweren Fehlbildungen des Fötus. Laut Klinik ist ein Abbruch als Ausnahme erlaubt, wenn "Leib und Leben der Schwangeren in Gefahr sind".

Die Klinik-Dienstanweisung mit Abtreibungsverbot umfasst ebenfalls die Tätigkeit des Gynäkologen in seiner rund 50 Kilometer entfernten Bielefelder Privatpraxis. Auch hier wurde die Klage des Gynäkologen nun abgewiesen.

In der Verhandlung wies der Richter darauf hin, dass medizinisch indizierte Abbrüche im Klinikum nicht kategorisch verboten seien, sondern in Teilen auch weiterhin erlaubt. Eine Ausnahme bilde die Situation, "dass Leib und Leben der Mutter beziehungsweise des ungeborenen Kindes akut bedroht sind, und es keine medizinisch mögliche Alternative gibt, mit der das Leben des ungeborenen Kindes gerettet werden könnte." Diese Ausnahmen müssten dann begründend dokumentiert und der Geschäftsführung bekanntgegeben werden.

Die Argumentation des Klinikums und des Klägers

Der Geschäftsführer des Klinikums, Hauke Schild, sagt, ein Arbeitgeber dürfe bestimmen, was in seinem Unternehmen gemacht werde und was nicht. "Das ist unternehmerische Freiheit." Der Rechtsvertreter des Klägers, Till Müller-Heidelberg, argumentierte hingegen, eine Klinikleitung könne Dienstanweisungen erteilen, diese umfassten aber nicht den ärztlichen Bereich - also Diagnostik und Therapie.

Der Chefarzt meint, das Verbot des katholischen Trägers ignoriere das ärztliche Urteil, den Willen der Patientin und das Gesetz, das einen solchen Eingriff in bestimmten Fällen erlaube. Ein Abbruch innerhalb der ersten zwölf Wochen nach Beratung ist laut Strafgesetzbuch nicht strafbar. Eine medizinisch indizierte Abtreibung - bei massiven Fehlbildungen des Fötus, nach einer Vergewaltigung und bei Gefahren für Leben, körperliche oder seelische Gesundheit der Schwangeren - ist erlaubt.

Im Gerichtssaal sagte Volz, die neue Klinikleitung habe ihm selbst bei schwersten Schädigungen - etwa einem ungeborenen Kind ohne Schädeldecke - keinen Spielraum gelassen. Auch in solchen Fällen dürfe er keinen Abbruch vornehmen. Eine Frau müsse in schweren Notsituationen aber die Freiheit haben, selbst zu entscheiden.

Ein schwieriger Fall, aber kein Einzelfall?

Bei einer Demo mit dem Titel "Stoppt das katholische Abtreibungsverbot" kurz vor der Gerichtsverhandlung sagte Volz der Deutschen Presse-Agentur, er sehe diese Auseinandersetzung um das Klinikum Lippstadt nicht als Einzelfall. Überall, wo im Rahmen von politisch gewollten Klinikfusionen demnächst katholische Träger mitmischten, sei zu befürchten, dass diese Hilfen strukturell nicht mehr angeboten würden. Er sei in Sorge, dass sich auch der Umgang ändern werde, Frauen an den Rand gedrängt, stigmatisiert würden und am Ende für Abbrüche ins Ausland gehen müssten.

Demonstranten fordern "Kirche, lass die Frauen frei"

Laut Polizei beteiligten sich rund 2.000 Menschen an einem Demozug, der auch am Klinikum vorbeizog. Auf Transparenten war zu lesen "Himmel Hölle Heuchelei! Kirche, lass die Frauen frei" war oder "Hilfe und Selbstbestimmung anstatt Bestrafung". Im Aufruf zu dem Protest betonte Volz: "Aus Sicht des katholischen Trägers ist jede Beendigung einer Schwangerschaft Mord. Somit wären mein Team und ich "Mörder"".

Die Organisatorin der Demo, Sarah Gonschorek (Grüne), sagte der dpa, sie empfinde das Verbot als eine große Ungerechtigkeit gegenüber den betroffenen Frauen. Auch aus Bund und Land NRW waren Politikerinnen gekommen, darunter die Grünen-Co-Fraktionschefin Britta Haßelmann.

Petition "gegen Kriminalisierung von Abtreibung" mit viel Zuspruch

Eine Petition, die der Mediziner zudem am 1. Juli unter dem Titel "Ich bin Arzt - meine Hilfe ist keine Sünde!" gestartet hatte, ist bisher von gut 232.000 Menschen unterschrieben worden. Bei dem Demomarsch stoppte Volz vor dem Klinikum und hielt eine Tafel hoch, auf die er die Zahl 231.470 eintrug - die aktuelle Unterschriftenzahl. Das sei "überwältigend".

Der Rechtsstreit dürfte weitergehen

Eine Kündigung sei für ihn keine Option, hatte Volz vor der Verhandlung auf dpa-Anfrage gesagt. Seine Hilfe als Arzt sei "ein Gebot der Menschlichkeit". Ein Gütetermin vor Gericht war im Frühjahr gescheitert. Nach der Entscheidung sagte er auf die Frage, ob er die nächste gerichtliche Instanz anstrebe, das sei "fast sicher". Er müsse aber erst die Begründung genau prüfen und mit seinen Rechtsvertretern beraten. Kurz vor der Verhandlung hatte er betont: "Ich bin fest überzeugt, dass Vernunft und Menschlichkeit gewinnen werden. Wenn es heute nun nicht sein sollte, dann haben wir einen langen Atem."/wa/DP/jha



Weitere Nachrichten
 
Weitere Nachrichten der letzten drei Tage 
Seiten:   7 8 9 10 11    Berechnete Anzahl Nachrichten: 471     
Datum Zeit Nachrichtenüberschrift
08.12.2025 12:45 OTS: ibw - Informationszentrale der Bayerischen Wirtschaft e...
08.12.2025 12:44 DZ Bank senkt fairen Wert für Airbus auf 238 Euro - 'Kaufen'
08.12.2025 12:44 Arbeitgeber gegen Rentenalter nach Beitragsjahren
08.12.2025 12:43 EU-Staaten einigen sich auf Verteilung von Asylbewerbern
08.12.2025 12:42 VERMISCHTES: UN-Umweltversammlung startet in Nairobi
08.12.2025 12:40 IRW-News: St. George Mining Limited : Bisher größter Absch...
08.12.2025 12:31 IRW-News: Nexus Uranium Corp. : Nexus Uranium vergibt Option...
08.12.2025 12:26 Deutsche Bank Research lässt Unilever auf 'Buy' - Ziel 5050...
08.12.2025 12:20 Ermittler kappen Tausende Nummern von mutmaßlichen Betrügern
08.12.2025 12:14 Keine Trendwende bei Firmenpleiten in Deutschland in Sicht
08.12.2025 12:07 Einfacher abschieben? EU-Minister einig bei Staaten-Liste
08.12.2025 12:06 Original-Research: CEOTRONICS AG (von BankM AG): Kaufen
08.12.2025 12:02 ROUNDUP: Keine Trendwende bei Firmenpleiten in Deutschland i...
08.12.2025 12:01 Wo Trumps Zölle am meisten schmerzen - und wo nicht
08.12.2025 11:59 Streit um Rentenalter - an Beitragsjahre koppeln?
08.12.2025 11:59 AKTIE IM FOKUS: Bilfinger setzen Rekordrally fort - Kepler C...
08.12.2025 11:57 AKTIE IM FOKUS: Schott Pharma rutschen von Rekordtief zu Rek...
08.12.2025 11:57 EQS-Stimmrechte: Symrise AG (deutsch)
08.12.2025 11:56 Firmenpleiten in Deutschland auf höchstem Stand seit 2014
08.12.2025 11:54 Original-Research: IBU-tec Advanced Materials AG (von Monteg...
Suche
Durchsuchen Sie unser Nachrichtenangebot unter Angabe eines von Ihnen gesuchten Begriffs.




 
Weitere Nachrichten
Lesen Sie auch weitere interessante Nachrichten u.a. zu den Themen Aktien im Fokus, Hintergrundberichte, Börsentag auf einem Blick, Wochenausblick oder adhoc-Mitteilungen.
 
Börsenkalender
09.12.2025

TIME OUT GROUP PLC
Geschäftsbericht

INCANTHERA PLC
Geschäftsbericht

LUFAX HOLDING LTD.
Geschäftsbericht

LITTLE FISH ACQUISITION I CORP
Geschäftsbericht

Übersicht
 

FactSet
Implemented and powered by FactSet. Bereitstellung der Kurs- und Marktinformationen erfolgt durch FactSet.
Bitte beachten Sie die Risikohinweise und Quellenangaben der TARGOBANK, die für diese Seite gelten.
 

 

Produkte und Services