Märkte & Kurse

Übersicht
Suchanfrage
Produktinformation
 

Auf dieser Seite finden Sie alle Nachrichten zeitlich geordnet und zu unterschiedlichen Themen der letzten drei Tage aufgelistet. Wählen Sie aus der untenstehenden Tabelle die für Sie interessante Nachricht aus. Zusätzlich können Sie auch unsere Nachrichtensuche nutzen, um damit noch detaillierter nach bestimmten und weiter zurückliegenden Nachrichten zu suchen.

 

Ausgewählte Nachricht
21.11.2024 16:17

Elternunterhalt: Gericht begrenzt Auskunftspflicht

KASSEL (dpa-AFX) - Das Bundessozialgericht in Kassel hat die Begrenzung der Auskunftspflicht für Angehörige gegenüber dem Sozialstaat bestätigt, wenn bei den Eltern das Geld für die Pflege nicht reicht. Geklagt hatte ein Mann, dessen Vater in einem Seniorenheim lebt und der vom Sozialhilfeträger Hilfe zur Pflege erhält. Der Sozialhilfeträger, der Landkreis Neuwied, holte im Internet Informationen über die Arbeitgeberin des Mannes ein und vermutete daraufhin, dass dessen Einkommen 100.000 Euro jährlich überschritt. Daraufhin verlangte der Kreis vom Sohn Auskunft über sein Einkommen und sein Vermögen. Dieser wehrte sich: Mit den genannten Informationen sei die gesetzliche Vermutung nicht widerlegt, daher bestehe keine Auskunftspflicht, argumentierte er. Das Bundessozialgericht gab ihm nun recht: Vermögensauskünfte können nach dem Angehörigen-Entlastungsgesetz erst dann verlangt werden, wenn die Einkommensgrenze von 100.000 Euro tatsächlich überschritten wird, entschied der 8. Senat. Seit Januar 2020 müssen Kinder für pflegebedürftige Eltern nur noch dann Unterhalt zahlen, wenn sie ein Jahresbruttoeinkommen von mehr als 100.000 Euro haben. Dabei wird vermutet, dass das Einkommen der unterhaltspflichtigen Angehörigen diese Grenze nicht überschreitet. Für eine Auskunftspflicht müssen im Einzelfall hinreichende Anhaltspunkte für ein Überschreiten dieser Grenze vorliegen, erst dann darf der Sozialhilfeträger ermitteln. Zunächst dürfen nur Auskünfte zum Einkommen erfragt werden Im konkreten Fall hatte das Sozialgericht Köln die Klage des Mannes zunächst abgewiesen. Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hob dieses Urteil dann auf. Zwar lägen hinreichende Anhaltspunkte für das Überschreiten der Einkommensgrenze vor, der Sozialhilfeträger habe in einem ersten Schritt aber nur Auskünfte zum Einkommen erfragen dürfen. Erst wenn auf dieser Grundlage die 100.000-Euro-Grenze tatsächlich überschritten sei, bestehe in einem zweiten Schritt ein umfassendes Auskunftsrecht, das sich auch auf Vermögen beziehe. Vermögensauskünfte könne er erst verlangen, wenn die Einkommensgrenze tatsächlich überschritten werde. Das umfassende Auskunftsverlangen sei deshalb rechtswidrig. Dagegen hatte der Sozialhilfeträger Revision eingelegt. Das vom Landessozialgericht geforderte gestufte Auskunftsverfahren finde im Gesetz keine Stütze, argumentierte er. Wenn zu vermuten sei, dass die Einkommensgrenze überschritten werde, bestehe auch die Verpflichtung zur Auskunft über das Vermögen, damit der Sozialhilfeträger den Unterhaltsanspruch umfassend prüfen könne. Entlastung für Angehörige Pflegebedürftiger Das BSG folgte dieser Argumentation nicht. Der Verwaltungsakt sei rechtswidrig und verletzte den Kläger in seinen Rechten, führte der 8. Senat aus. Zwar gebe es hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass der Mann ein Einkommen von mehr als 100.000 Euro habe. Hinreichend seien diese dann, wenn nicht nur eine ganz entfernte, sondern eine gewisse Wahrscheinlichkeit der Überschreitung vorliege. Auch sei nicht zu beklagen, dass der Sozialhilfeträger diese Anhaltspunkte aus dem Internet, also einer öffentlich zugänglichen Quelle, bezogen habe. Er sei nicht auf Auskünfte des Leistungsberechtigten beschränkt. Die Auskunftspflicht sei aber zunächst auf die Einholung von Auskünften zu den Einkommensarten beschränkt. Daraus ergebe sich zwangsläufig das vom Landessozialgericht geforderte gestufte Auskunftsverfahren. Der Gesetzgeber habe mit der neu gestalteten Auskunftspflicht in erster Linie erwachsene Kinder pflegebedürftiger Eltern entlasten wollen. Eine Ausweitung der Auskunftspflicht ließe sich damit nicht vereinbaren./nis/DP/nas


Weitere Nachrichten
 
Weitere Nachrichten der letzten drei Tage 
Seiten:   3 4 5 6 7    Berechnete Anzahl Nachrichten: 755     
Datum Zeit Nachrichtenüberschrift
21.11.2024 17:05 DZ Bank fairen Wert für Rheinmetall auf 820 Euro - 'Kaufen'
21.11.2024 17:05 dpa-AFX Überblick: KONJUNKTUR vom 21.11.2024 - 17.00 Uhr
21.11.2024 17:02 Original-Research: SBF AG (von Montega AG): Kaufen
21.11.2024 17:01 Original-Research: Delticom AG (von Montega AG): Kaufen
21.11.2024 16:59 EQS-Stimmrechte: Deutsche Post AG (deutsch)
21.11.2024 16:58 EQS-DD: UNIQA Insurance Group AG (deutsch)
21.11.2024 16:54 ROUNDUP 2: Weltstrafgericht erlässt Haftbefehl gegen Netanj...
21.11.2024 16:47 Devisen: Euro zum US-Dollar kaum bewegt
21.11.2024 16:41 Bayern durfte indirekte Werbung für E-Zigaretten verbieten
21.11.2024 16:39 Losfrage statt Vertragsdebatte: Nagelsmann sucht K.o.-Gegner
21.11.2024 16:36 GNW-Adhoc: Rackspace Technology lanciert Adaptive Cloud Mana...
21.11.2024 16:35 IRW-News: American Aires Inc: American Aires präsentiert be...
21.11.2024 16:30 ROUNDUP 2: Lautstarker Protest bei VW-Tarifrunde - wird bald...
21.11.2024 16:17 Elternunterhalt: Gericht begrenzt Auskunftspflicht
21.11.2024 16:13 ROUNDUP 3: Nvidia wächst dank KI-Boom weiter rasant - Aktie...
21.11.2024 16:12 EQS-DD: AUSTRIACARD HOLDINGS AG (deutsch)
21.11.2024 16:08 Devisen: Eurokurs gefallen - EZB-Referenzkurs: 1,0526 US-Dol...
21.11.2024 16:05
21.11.2024 16:05 ANALYSE-FLASH: JPMorgan belässt Zurich auf 'Underweight' - ...
21.11.2024 16:03 AKTIE IM FOKUS 2: Nvidia nach Rekord auf Richtungssuche
Suche
Durchsuchen Sie unser Nachrichtenangebot unter Angabe eines von Ihnen gesuchten Begriffs.




 
Weitere Nachrichten
Lesen Sie auch weitere interessante Nachrichten u.a. zu den Themen Aktien im Fokus, Hintergrundberichte, Börsentag auf einem Blick, Wochenausblick oder adhoc-Mitteilungen.
 
Börsenkalender
22.11.2024

YAGAMI
Geschäftsbericht

XINTELA
Geschäftsbericht

XR IMMERSIVE TECH
Geschäftsbericht

WOLFDEN RES CORP
Geschäftsbericht

Übersicht
 

FactSet
Implemented and powered by FactSet. Bereitstellung der Kurs- und Marktinformationen erfolgt durch FactSet.
Bitte beachten Sie die Risikohinweise und Quellenangaben der TARGOBANK, die für diese Seite gelten.
 

 

Produkte und Services

Wechselprämie 5.000€ Prämie für Ihren Depot-Übertrag

Zur Aktion

Top-Tagesgeldzinsen Attraktive Tagesgeldzinsen für Depot-Neukunden

Zur Aktion

Klassik-Depot Damit Ihr Handel mit Wertpapieren auf einer soliden Basis startet

Zum Klassik-Depot