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25.10.2024 06:29 Strafgerichtshof: Mongolei hat Putin-Haftbefehl missachtet DEN HAAG (dpa-AFX) - Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) wirft der Mongolei vor, den russischen Präsidenten Wladimir Putin während seines Besuchs Anfang September trotz internationalen Haftbefehls nicht festgenommen zu haben. Die Mongolei sei der Aufforderung des Gerichtshofs zur Festnahme des Kremlchefs nicht nachgekommen, kritisierte die Behörde im niederländischen Den Haag. "Die Mitgliedsstaaten und diejenigen, die die Gerichtsbarkeit des Gerichtshofs anerkennen, sind verpflichtet, Personen, gegen die ein Haftbefehl des IStGH vorliegt, unabhängig von ihrer offiziellen Position oder Staatsangehörigkeit zu verhaften und auszuliefern", hieß es weiter. Wegen des schweren Falls mangelnder Zusammenarbeit der Mongolei mit dem Gerichtshof habe die Kammer die Angelegenheit an die Versammlung der Mitgliedsstaaten gegeben. Die Mongolei erkennt den IStGH an. Dieser erließ im März 2023 einen internationalen Haftbefehl gegen Putin, weil er nach Ansicht des Gerichts im Angriffskrieg gegen die Ukraine für die Verschleppung ukrainischer Kinder nach Russland verantwortlich ist. Ukrainischen Angaben nach sollen Tausende Kinder nach Russland oder in russisch besetzte Gebiete der Ukraine gebracht worden sein. Russland weist die Vorwürfe zurück. Testbesuch beim kleinen Nachbarn Der Kremlchef hätte eigentlich in der Mongolei festgenommen werden müssen. Allerdings wird das dünn besiedelte Land mit seinen gerade einmal 3,4 Millionen Einwohnern von den Großmächten Russland und China umschlossen und bemüht sich um ein ausgewogenes Verhältnis zu beiden mächtigen Nachbarn sowie zum Westen. Eine Festnahme Putins galt schon wegen der wirtschaftlichen Abhängigkeit von beiden Nachbarstaaten als unwahrscheinlich. Putin hatte die Mongolei Anfang September besucht. Anlass war der 85. Jahrestag einer Schlacht, in der mongolische und sowjetische Truppen 1939 die Japaner zurückschlugen. Der Kremlchef testete offenkundig erstmals aus, ob er folgenlos ein Land besuchen kann, das ihn eigentlich ausliefern müsste./hme/DP/zb Weitere Nachrichten |
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