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06.09.2024 11:25

Nach Paris verbannt auch Madrid alle Leih-Scooter

MADRID (dpa-AFX) - Gut ein Jahr nach Paris verbietet Madrid als zweite westeuropäische Hauptstadt den Verleih von E-Scootern. Die Maßnahme werde im Oktober in Kraft treten, teilte Bürgermeister José Luis Martínez-Almeida mit.

Man werde den drei Anbietern die Lizenzen entziehen, weil sie "sich nicht an Bedingungen gehalten haben, die wir zur Gewährleistung der Sicherheit von Fußgängern, insbesondere von älteren Menschen, gestellt haben. Unsere Priorität ist die körperliche Unversehrtheit und die Sicherheit der Madrilenen", betonte er. Man habe nicht vor, anderen Unternehmen Lizenzen zu gewähren.

Die drei Anbieter (Lime, Dott und Tier Mobility) durften bisher in Madrid insgesamt 6.000 Elektroroller verleihen. Anders als in Paris wurde das Scooter-Verbot in der spanischen Hauptstadt ohne vorherige Bürgerbefragung beschlossen. In einer ersten Reaktion bat der Anbieter Lime um eine dringende Sitzung mit Martínez-Almeida.

E-Scooter gibt es in Madrid seit 2019. Zum Streitthema wurden sie dort, weil sie - wie auch anderswo, darunter auch in deutschen Städten - oft an verbotenen Stellen abgestellt werden, Gehwege blockieren und die Verkehrssicherheit gefährden. Der unzureichende Versicherungsschutz und das Fehlen von Schulungen, die die Unternehmen den Bürgern anbieten sollten, waren laut den Behörden weitere Gründe, die zum Verbot geführt hätten.

Die Lage hatte sich auch trotz der Verhängung tausender Geldstrafen in Höhe von 30 bis 200 Euro nicht gebessert. In Spanien gab es (wie auch anderswo) bereits zahlreiche E-Scooter-Unfälle, bei denen Menschen ums Leben kamen.

Ein Verbot zeichnet sich bisher in keiner deutschen Stadt ab

E-Scooter sind auch in Deutschland gelegentlich ein Streitthema. Zuletzt hatte Gelsenkirchen die Sondernutzungserlaubnis für die Anbieter an eine verpflichtende Identitätsprüfung der Nutzerinnen und Nutzer gekoppelt, um Missbrauch und Fehlverhalten besser verfolgen zu können. Die beiden dort tätigen Unternehmen, Bolt und Tier, stellten daraufhin den Dienst ein und klagten gegen die Maßnahme. Ein grundsätzliches Verbot gibt es in Gelsenkirchen nicht und zeichnet sich auch in anderen deutschen Städten bisher nicht ab./er/DP/mis



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