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07.06.2023-

ROUNDUP 2/Netzagentur: Renditeplus soll für mehr Netz-Investitionen sorgen

(neu: mit weiteren Stellungnahmen)

BONN/BERLIN (dpa-AFX) - Der für die Energiewende nötige Ausbau der Strom- und Gasnetze soll durch höhere Renditen der Netzbetreiber attraktiver werden. Um den Betreibern mehr Anreize für Investitionen zu bieten, will die Bundesnetzagentur die von ihr festgelegte Verzinsung des Eigenkapitals erhöhen. Sie soll 2024 bei 7,09 Prozent liegen und nur für Neuinvestitionen gelten, wie die Behörde am Mittwoch in Bonn berichtete. Derzeit liegt der Zinssatz bei 5,07 Prozent. Die Energiewirtschaft kritisierte die Vorschläge.

Über die Netzentgelte zahlen die Netznutzer, also Haushalte, Gewerbe und Industrie, auch die Renditen der Betreiber. "Die Mehrbelastung dort muss auf das Notwendigste begrenzt bleiben", sagte Netzagentur-Präsident Klaus Müller laut einer Mitteilung.

Experten gehen davon aus, dass sich das Stromnetzentgelt-Aufkommen durch das geplante Zinsplus bundesweit pro Jahr um insgesamt rund 500 Millionen Euro erhöhen wird. Pro Durchschnittshaushalt mit einem Jahresverbrauch von 3500 Kilowattstunden würde dies Mehrkosten in Höhe von 10 bis 12 Euro pro Jahr bedeuten.

Die Behörde hat ihre Vorschläge jetzt zur Diskussion gestellt. Bis Ende August können sich etwa Netzbetreiber oder Verbände dazu äußern. Die endgültige Festlegung soll am Jahresende erfolgen.

Der Energiewirtschaftsverband BDEW kritisierte, dass der Zinssatz nur für Neuinvestitionen und nicht für Bestandsinvestitionen gelten soll. Der alte und viel zu niedrige Zinssatz bleibe damit für Bestandsanlagen bestehen. "Aus der damit weiter massiv reduzierten Ertragskraft der Bestandsinvestitionen müssen die Netzbetreiber aber die dringend notwendigen Neuinvestitionen finanzieren", erklärte die Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), Kerstin Andreae. Laut BDEW sind allein für den erforderlichen Ausbau der Stromübertragungsnetze bis 2030 etwa 126 Milliarden Euro nötig. Dazu kämen weitere Milliarden-Investitionen in die Verteilnetze auf allen Spannungsebenen.

Auch der Stadtwerkeverband VKU äußerte sich ablehnend. Der Zinssatz sei mit Blick auf die benötigten Investitionen "enttäuschend", erklärte der Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU), Ingbert Liebing. "Wir brauchen eine attraktive Verzinsung, um das notwendige Kapital für die gewaltigen Aufgaben des Netzausbaus einwerben zu können. Sonst bleiben zentrale Aufgaben der Energiewende auf der Strecke."

Der Energiekonzern Eon , der über seine Tochtergesellschaft Westenergie einen Großteil der Verteilnetze für Strom und Gas betreibt, äußerte sich zurückhaltend. Man begrüße die Reaktion der Bundesnetzagentur auf das seit einiger Zeit steigende Zinsniveau, sagte ein Eon-Sprecher. "Bei dieser Neufestlegung wird allerdings die Verzinsung des Bestandsvermögens außen vorgelassen." Man woll jetzt die Pläne im Detail bewerten und sich dann in die Konsultation einbringen. Westenergie ist unter anderem zuständig für 175 000 Kilometer Stromverteilnetz sowie 24 000 Kilometer Gasverteilnetz.

Laut dem Vergleichsportal Verivox sind die Stromnetzentgelte für Haushalte in den letzten fünf Jahren um 28 Prozent gestiegen, die Gasnetzentgelte um 23 Prozent. Eine Musterfamilie mit einem Stromverbrauch von 4000 Kilowattstunden und einem Gasverbrauch von 20 000 Kilowattstunden zahlt laut Verivox für die Stromnetze im Bundesschnitt derzeit 350 Euro netto und für die Gasnetze 379 Euro netto im Jahr. Derzeit machten Stromnetzentgelte 21 Prozent des Strompreises für Haushalte aus und Gasnetzgebühren 14 Prozent.

Das Netzentgelt ist der Preis für die Nutzung der Stromnetze. Jeder Netznutzer, der Strom aus dem Versorgungsnetz bezieht, muss ihn an den Netzbetreiber zahlen - ähnlich wie beim Briefporto. Das Netzentgelt kann sich laut Bundesnetzagentur nicht im freien Wettbewerb bilden, weil es vor Ort immer nur ein Stromnetz gibt. Fachleute sprechen von einem natürlichen Monopol. Daher wird das Netzentgelt reguliert.

Die Netzentgelte basieren auf behördlich festgelegten sogenannten Erlösobergrenzen. Diese ergeben sich aus überprüften Kosten für Betrieb, Unterhaltung und Ausbau des Netzes zuzüglich eines Gewinns, der sogenannten Eigenkapitalverzinsung sowie jährlichen Anpassungen. Diese regulierten Kosten sind die Grundlage der Preise, die Netzbetreiber verlangen dürfen. Die Bundesnetzagentur betont, dass der Netzbetreiber durch die Summe seiner Netzentgelte nicht mehr verdienen darf, als ihm von der Behörde als Gesamterlös vorgegeben wurde./tob/DP/jha

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