Märkte & Kurse

VONOVIA SE
Suchanfrage Börsenlexikon
ISIN: DE000A1ML7J1 WKN: A1ML7J Typ: Aktie DIVe: 4,04% KGVe: -
 
27,010 EUR
0,00
0,00%
Echtzeitkurs: 30.04.24, 22:26:30
Aktuell gehandelt: 470.494 Stk.
Intraday-Spanne
26,550
27,900
Handelsplatz wählen:
Perf. 1 Jahr +36,93%
Perf. 5 Jahre -35,26%
52-Wochen-Spanne
16,205
29,290
TARGOBANK Depot:
 
kaufen   verkaufen
Sparplan eröffnen:   Auszahlplan eröffnen:
Investment Tools:
Analysieren Sie Ihr Wertpapier im Detail mit unseren Tools.
RisikohinweiseProduktinformation
  Übersicht     Kennzahlen     Portrait     Analyse     Chart     Nachrichten     Hebelprodukte     Zertifikate     Fonds  
Ausgewählte Nachricht zu dieser Aktie
24.05.2023-

ROUNDUP: Verjährt Auskunftsanspruch zu Miethöhe? - Zwischenlösung in Sicht

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Mieter haben das Recht zu erfahren, wie sich die Höhe ihrer Miete berechnet - ob und ab wann dieser Anspruch auf Auskunft verjähren kann, steht derzeit beim Bundesgerichtshof (BGH) auf dem Prüfstand. Nach erster Einschätzung durch den zuständigen Senat schien sich eine salomonische Lösung abzuzeichnen: Demnach würde ein Anspruch auf Auskunft zwar durchaus verjähren - allerdings nicht wie bisher drei Jahre nach Beginn des Mietverhältnisses. Sondern erst drei Jahre ab dem Zeitpunkt, ab dem der Mieter eine solche Auskunft erstmals verlangt. Der Vorsitzende Richter sprach dabei von einem "verhaltenen Anspruch". Ein Urteil soll am 12. Juli verkündet werden.

Bisher lief die Frist drei Jahre nach Abschluss des Mietvertrags ab. Wem danach erst Zweifel an der Höhe der verlangten Miete kamen, der konnte zwar trotzdem klagen, aber hatte keinen Anspruch mehr auf dafür eventuell entscheidende Auskünfte. Konkret geht es um vier gleichzeitig verhandelte Fälle von Berliner Mietern, für die stellvertretend der Rechtsdienstleister Conny GmbH (früher Wenigermiete.de) klagt. Er macht Verstöße gegen die Mietpreisbremse geltend. "Es kann nicht sein, dass dieser Auskunftsanspruch selbstständig verjährt, bevor der Zahlungsanspruch geltend gemacht ist oder selbst verjährt", sagte Rechtsanwältin Christina Heber, die für Conny die Mieter in den Vorinstanzen vertreten hatte.

Die beklagten Vermieter hatten sich geweigert, die aus Sicht der Kläger zu viel entrichtete Miete zurückzuzahlen. Sie hatten es unter anderem aber auch abgelehnt, bestimmte Angaben zu den Wohnungen zu machen und sich dabei auf die jeweils verstrichene Verjährungsfrist berufen. Informationen zu Modernisierung, Baujahr oder auch der vom Vormieter gezahlten Miete sind aber für die Einschätzung wichtig, ob die vereinbarte Miete zu hoch ist. Außerdem können Mieter so besser einschätzen, ob sich eine Klage lohnt oder nicht.

In drei Fällen hatten die Vorinstanzen zugunsten der Mieter geurteilt. Der Vermieter sei durch eine Verjährung nicht vor einer Inanspruchnahme auf Rückzahlung geschützt, hatten die zuständigen Kammern des Landgerichts Berlin argumentiert. Schließlich sei die Auskunft eine Voraussetzung dafür, Ansprüche durchzusetzen. Eine Verjährung trage nicht zum Rechtsfrieden bei.

Nach Angaben von Heber geht es in allen vier Verfahren um gegebenenfalls zu viel gezahlte Miete für 6 bis 48 Monate und dabei um zu viel gezahlte Beträge von 155 bis 300 Euro monatlich. Darüber hinaus würde eine gesenkte Miethöhe auch künftig für die betroffenen Mieter gelten - zwei wohnen noch in der jeweiligen Wohnung. Ein Urteil könnte aus Sicht von Conny große Tragweite haben für Mieter mit älteren Mietverträgen.

Die Landesregierungen können seit Juni 2015 "Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten" ausweisen. Auch die Berliner Wohnungen in den vier BGH-Verfahren liegen in solch besonders begehrten Vierteln. Dort gilt dann etwa, dass Vermieter beim Einzug neuer Mieter höchstens zehn Prozent auf die örtliche Vergleichsmiete draufschlagen dürfen. Es gibt aber Ausnahmen: Zum Beispiel für neue oder modernisierte Wohnungen oder wenn schon der bisherige Mieter mehr gezahlt hat./avg/DP/ngu

Name Kurs Währung Datum Zeit HP*
GRAND CITY PROPERTIES S.A. 10,360 EUR 30.04.24 22:59 Lang & S...
LEG IMMOBILIEN SE 79,400 EUR 30.04.24 23:00 Lang & S...
TAG IMMOBILIEN AG 13,310 EUR 30.04.24 23:00 Lang & S...
VONOVIA SE 26,910 EUR 30.04.24 22:59 Lang & S...
 
Weitere Nachrichten zu dieser Aktie
Seiten:  1 2 3 4 5    Anzahl: 424 Treffer     
Datum Zeit Nachrichtenüberschrift
30.04.2024 18:08 ROUNDUP/Aktien Frankfurt Schluss: Schwache Autower...
30.04.2024 15:27 Aktien Frankfurt: Schwache Autowerte belasten Dax
30.04.2024 15:21 dpa-AFX-Überblick: UNTERNEHMEN vom 30.04.2024 - 1...
30.04.2024 13:43 AKTIEN IM FOKUS: Vonovia-Zahlen helfen Immobiliens...
30.04.2024 12:17 Aktien Frankfurt: Dax leidet unter schwachen Autow...
30.04.2024 10:27 ROUNDUP/Aktien Frankfurt Eröffnung: Dax dreht ins...
30.04.2024 10:12 ROUNDUP: Vonovia macht wieder Gewinn - Wert des Im...
30.04.2024 08:22 Aktien Frankfurt Ausblick: Dax erneut lethargisch ...
30.04.2024 07:08 Vonovia macht wieder Gewinn - Wert des Immobilienp...
30.04.2024 07:02 EQS-News: Vonovia startet operativ gut ins Jahr, e...
29.04.2024 05:50 WOCHENAUSBLICK: Hoffnung auf weitere Dax-Gewinne -...
26.04.2024 15:33 WOCHENAUSBLICK: Hoffnung auf weitere Dax-Gewinne -...
24.04.2024 14:22 ROUNDUP: Vonovia verkauft rund 4500 Wohnungen in B...
24.04.2024 12:23 Land Berlin kauft der Vonovia rund 4500 Wohnungen ...
19.04.2024 06:16 Sinkende Baugenehmigungen: Linke schlägt 20-Milli...
18.04.2024 13:27 EQS-News: SBTi bestätigt:  Klimaziele von Vonovi...
17.04.2024 13:18 Wohnungsmarkt in Berlin bleibt angespannt - Angebo...
17.04.2024 13:04 Bündnis fordert gerechte Kostenaufteilung bei Woh...
11.04.2024 10:54 Baubranche: Krise im Wohnungsbau wird gesamte Wirt...
11.04.2024 08:19 ROUNDUP: Eigentümerverband will gegen verlängert...

Börsenkalender 1M

08.05.24
Analysten-, Investoren- & Aktionärskonferenzen

Übersicht

 
Tagesroutine
Die Tagesroutine umfasst alle täglich wiederkehrenden Nachrichten, die vor, während und nach dem Börsentag veröffentlicht werden.
 

 
* Information zu Abkürzungen: HP = Handelsplatz
FactSet
Implemented and powered by FactSet. Bereitstellung der Kurs- und Marktinformationen erfolgt durch FactSet.
Bitte beachten Sie die Risikohinweise und Quellenangaben der TARGOBANK, die für diese Seite gelten.
 

 

Produkte und Services