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29.09.2025-

ROUNDUP: Berufungsprozess um Todesflug Rio-Paris soll beginnen

PARIS (dpa-AFX) - Mehr als 16 Jahre ist es her, dass eine Air-France-Maschine auf dem Weg von Rio de Janeiro nach Paris abstürzte und 228 Menschen starben. Ab heute Mittag stehen die Airline und Hersteller Airbus wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung vor einem Pariser Berufungsgericht. Den Konzernen, die in erster Instanz freigesprochen worden waren, drohen Geldstrafen bis zu 225.000 Euro. Die Verantwortung für den Unglücksflug hatten die Unternehmen von sich gewiesen.

Die Air-France-Maschine des Flugs AF 447 war am 1. Juni 2009 auf dem Weg von Rio in die französische Hauptstadt in eine Unwetterfront geraten und von den Radarschirmen verschwunden. Der Airbus vom Typ A330 stürzte in den Atlantik. 228 Menschen starben, darunter auch 28 Deutsche. Lange war die Ursache unklar. Erst im Mai 2011 wurden die letzten Leichen und der Flugdatenschreiber aus etwa 4.000 Metern Tiefe geborgen.

Prozess folgte erst Jahre nach dem Unglück

Die juristische Aufarbeitung zog sich nach dem Absturz über lange Jahre. Dass es 2022 überhaupt zu einem Prozess kam, war für die Hinterbliebenen ein Erfolg. Denn noch 2019 hatten Ermittlungsrichter ein Verfahren abgewiesen.

Konkret wurde Airbus in dem Prozess dann vorgehalten, die Folgen eines Ausfalls der Pitot-Sonden für die Geschwindigkeitsmessung unterschätzt zu haben. Diese waren auf dem Flug vereist. Air France soll seine Piloten nicht ausreichend geschult und auf eine Extremsituation wie bei dem Unglücksflug vorbereitet haben, hatte es in der Anklage geheißen.

Ein Expertengutachten hatte 2012 geurteilt, die Crew sei nach dem Ausfall der Pitot-Sonden mit der Lage überfordert gewesen. Eigentlich sei die Situation beherrschbar gewesen. Die Daten der Flugschreiber ergaben, dass die Piloten vor allem auf Warnungen über einen Strömungsabriss an den Tragflächen - im englischen Fliegerjargon "stall" genannt - falsch reagiert hatten. Dies ließ den Jet schnell an Höhe verlieren und schließlich abstürzen. Anders als zu erwarten schwieg die Überzieh-Warnung zwischendurch aber, als eine bestimmte Geschwindigkeit unterschritten wurde.

Gericht warf Konzernen Nachlässigkeit vor, aber sprach sie frei

Die Konzerne wurden in erster Instanz dann schließlich vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen. Das Gericht urteilte, dass sie teils nachlässig oder unvorsichtig gehandelt hätten. Vorfälle mit den Sonden seien von Airbus etwa nicht ausreichend nachverfolgt worden, Informationen seien zurückgehalten worden. Air France hätte seine Piloten besser auf Probleme mit den Sonden hinweisen können, so das Gericht. Doch weil nicht eindeutig festgestellt werden könne, dass die Verfehlungen zu dem Absturz führten, hätten diese strafrechtlich keine Relevanz.

Obwohl die Staatsanwaltschaft selbst in ihrem Plädoyer noch gesagt hatte, keinen Schuldspruch fordern zu können, ging sie in Berufung. Für die Hinterbliebenen geht der lange Kampf darum, zu erfahren, wer Mitverantwortung an dem Unglücksflug trägt, nun in die nächste Runde./rbo/DP/zb

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