Märkte & Kurse

STELLANTIS N.V.
Suchanfrage Börsenlexikon
ISIN: NL00150001Q9 WKN: A2QL01 Typ: Aktie DIVe: 6,58% KGVe: 5,53
 
12,390 EUR
+0,13
+1,04%
Echtzeitkurs: heute, 15:58:56
Aktuell gehandelt: 14.362 Stk.
Intraday-Spanne
11,980
12,390
Handelsplatz wählen:
Perf. 1 Jahr -33,77%
Perf. 5 Jahre -9,10%
52-Wochen-Spanne
11,602
27,355
TARGOBANK Depot:
 
kaufen   verkaufen
Sparplan eröffnen:   Sparplan eröffnen:
Investment Tools:
Analysieren Sie Ihr Wertpapier im Detail mit unseren Tools.
RisikohinweiseProduktinformation
  Übersicht     Kennzahlen     Portrait     Analyse     Chart     Nachrichten     Hebelprodukte     Zertifikate     Fonds  
Ausgewählte Nachricht zu dieser Aktie
27.11.2023-

BGH verweist Wohnmobil-Dieselklage an Vorinstanz zurück

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof hat die Diesel-Schadenersatzklage eines Wohnmobil-Käufers an das Oberlandesgericht Bamberg zurückverwiesen. Der Kläger hatte 2018 ein neues Wohnmobil Fiat Ducato Sunlight für 52 300 Euro gekauft. Nach Feststellung der Bamberger Richter war es mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgerüstet. Damit komme "ein Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Betracht", befand der BGH am Montag.

Der Käufer fordert die Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung. Das Landgericht Bayreuth und das Oberlandesgericht Bamberg hatten die Klage 2022 abgewiesen. Der BGH stellte fest, nach den vom OLG Bamberg getroffenen Feststellungen sei "ein schuldhaftes Verhalten der Beklagten nicht zu verneinen". Die Sache sei aber nicht zugunsten des Klägers entscheidungsreif. Die Vorinstanz müsse nun nach Maßgabe der neueren höchstrichterlichen Rechtsprechung Feststellungen zum Bestehen eines Differenzschadens nachholen.

Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs im März hatte der BGH im Juni die Hürden für Schadenersatz gesenkt. Demnach genügt bereits fahrlässiges Handeln eines Autoherstellers für einen Anspruch auf Schadenersatz. Es müsse kein vorsätzliches sittenwidriges Handeln nachgewiesen werden, hatte der BGH in einem Urteil gegen VW , Audi und Mercedes entschieden. Demnach könnten Autokäufer für den Wertverlust durch eingebaute Abschaltvorrichtungen einen pauschalen Ausgleich in Höhe von etwa 5 bis 15 Prozent des Kaufpreises bekommen. Im Fall des Wohnmobil-Käufers muss nun das OLG Bamberg die Voraussetzungen eines Differenzschadens näher aufklären.

Ansprüche auf Schadenersatz können grundsätzlich nicht an den Hersteller des Motors gerichtet werden, sondern müssen an den Hersteller des Autos gerichtet werden. Das hatte der BGH im Juli klargestellt. Der Autobauer garantiere den Käufern der von ihm hergestellten Fahrzeuge, dass sie den europäischen Normen entsprechen. Der Motorhersteller habe damit nichts zu tun./rol/DP/nas

Name Kurs Währung Datum Zeit HP*
MERCEDES-BENZ GROUP AG 52,090 EUR 22.11.24 15:46 Lang & S...
STELLANTIS N.V. 12,334 EUR 22.11.24 15:46 Lang & S...
VOLKSWAGEN AG VZ 81,260 EUR 22.11.24 15:46 Lang & S...
 
Weitere Nachrichten zu dieser Aktie
Seiten:   10 11 12 13 14   Anzahl: 269 Treffer     
Datum Zeit Nachrichtenüberschrift
29.11.2023 20:43 Aktien New York: Moderate Gewinne dank anhaltender...
29.11.2023 17:35 WDH/ROUNDUP/Aktien New York: Kurse mit Zinshoffnun...
29.11.2023 17:30 ROUNDUP/Aktien New York: Kurse kommen mit Zinshoff...
27.11.2023 18:58 BGH verweist Wohnmobil-Dieselklage an Vorinstanz z...
27.11.2023 07:20 ROUNDUP: Forderung an Autogipfel: E-Autos müssen ...
23.11.2023 05:54 Anlage zur Produktion von Lithium wird eröffnet
23.11.2023 05:52 EY-Analyse: Autobauer legen bei Umsatz und Gewinn ...
23.11.2023 05:50 Anlage zur Produktion von Lithium wird eröffnet
22.11.2023 17:35 ROUNDUP: Regierung macht Weg für 100 Prozent Frit...

Börsenkalender 1M

Es finden keine Ereignisse in den nächsten 30 Tagen statt

Übersicht

 
Tagesroutine
Die Tagesroutine umfasst alle täglich wiederkehrenden Nachrichten, die vor, während und nach dem Börsentag veröffentlicht werden.
 

 
* Information zu Abkürzungen: HP = Handelsplatz
FactSet
Implemented and powered by FactSet. Bereitstellung der Kurs- und Marktinformationen erfolgt durch FactSet.
Bitte beachten Sie die Risikohinweise und Quellenangaben der TARGOBANK, die für diese Seite gelten.
 

 

Produkte und Services

Wechselprämie 5.000€ Prämie für Ihren Depot-Übertrag

Zur Aktion

Top-Tagesgeldzinsen Attraktive Tagesgeldzinsen für Depot-Neukunden

Zur Aktion

Klassik-Depot Damit Ihr Handel mit Wertpapieren auf einer soliden Basis startet

Zum Klassik-Depot