Märkte & Kurse

STELLANTIS N.V.
Suchanfrage Börsenlexikon
ISIN: NL00150001Q9 WKN: A2QL01 Typ: Aktie DIVe: 8,68% KGVe: 3,77
 
14,486 EUR
+0,50
+3,56%
Echtzeitkurs: heute, 13:52:07
Aktuell gehandelt: 58.164 Stk.
Intraday-Spanne
13,952
14,590
Handelsplatz wählen:
Perf. 1 Jahr -21,50%
Perf. 5 Jahre +17,74%
52-Wochen-Spanne
13,388
27,355
TARGOBANK Depot:
 
kaufen   verkaufen
Sparplan eröffnen:   Sparplan eröffnen:
Investment Tools:
Analysieren Sie Ihr Wertpapier im Detail mit unseren Tools.
RisikohinweiseProduktinformation
  Übersicht     Kennzahlen     Portrait     Analyse     Chart     Nachrichten     Hebelprodukte     Zertifikate     Fonds  
Ausgewählte Nachricht zu dieser Aktie
27.11.2023-

BGH verweist Wohnmobil-Dieselklage an Vorinstanz zurück

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof hat die Diesel-Schadenersatzklage eines Wohnmobil-Käufers an das Oberlandesgericht Bamberg zurückverwiesen. Der Kläger hatte 2018 ein neues Wohnmobil Fiat Ducato Sunlight für 52 300 Euro gekauft. Nach Feststellung der Bamberger Richter war es mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgerüstet. Damit komme "ein Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Betracht", befand der BGH am Montag.

Der Käufer fordert die Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung. Das Landgericht Bayreuth und das Oberlandesgericht Bamberg hatten die Klage 2022 abgewiesen. Der BGH stellte fest, nach den vom OLG Bamberg getroffenen Feststellungen sei "ein schuldhaftes Verhalten der Beklagten nicht zu verneinen". Die Sache sei aber nicht zugunsten des Klägers entscheidungsreif. Die Vorinstanz müsse nun nach Maßgabe der neueren höchstrichterlichen Rechtsprechung Feststellungen zum Bestehen eines Differenzschadens nachholen.

Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs im März hatte der BGH im Juni die Hürden für Schadenersatz gesenkt. Demnach genügt bereits fahrlässiges Handeln eines Autoherstellers für einen Anspruch auf Schadenersatz. Es müsse kein vorsätzliches sittenwidriges Handeln nachgewiesen werden, hatte der BGH in einem Urteil gegen VW , Audi und Mercedes entschieden. Demnach könnten Autokäufer für den Wertverlust durch eingebaute Abschaltvorrichtungen einen pauschalen Ausgleich in Höhe von etwa 5 bis 15 Prozent des Kaufpreises bekommen. Im Fall des Wohnmobil-Käufers muss nun das OLG Bamberg die Voraussetzungen eines Differenzschadens näher aufklären.

Ansprüche auf Schadenersatz können grundsätzlich nicht an den Hersteller des Motors gerichtet werden, sondern müssen an den Hersteller des Autos gerichtet werden. Das hatte der BGH im Juli klargestellt. Der Autobauer garantiere den Käufern der von ihm hergestellten Fahrzeuge, dass sie den europäischen Normen entsprechen. Der Motorhersteller habe damit nichts zu tun./rol/DP/nas

 
Weitere Nachrichten zu dieser Aktie
Seiten:   4 5 6 7 8    Anzahl: 271 Treffer     
Datum Zeit Nachrichtenüberschrift
29.04.2024 11:05 Das E-Auto verliert an Boden - Acatech beklagt sch...
29.04.2024 06:17 Autoindustrie: Wachsende Kluft zwischen Ladesäule...
28.04.2024 20:35 dpa-AFX-Überblick: UNTERNEHMEN - Die wichtigsten ...
28.04.2024 14:14 US-Gewerkschaft setzt Einkommenserhöhung bei Daim...
25.04.2024 06:11 Wagenknecht will im Bundestag über Verbrenner-Aus...
25.04.2024 05:50 Automesse in Peking beginnt - Deutsche Hersteller ...
23.04.2024 16:27 ROUNDUP: Neues Elektromodell soll Sicherheit in Ei...
23.04.2024 15:41 Opel-Chef: Flaute wird Elektromarkt nicht aufhalte...
23.04.2024 12:19 Opel fährt Produktion für neues Elektromodel in ...
23.04.2024 07:59 Renault steigert Umsatz und übertrifft Erwartungen
23.04.2024 07:09 IEA: Chinesische Importe können E-Auto-Preise in ...
22.04.2024 18:35 ROUNDUP/Aktien Europa Schluss: Stabilisierter Woch...
22.04.2024 17:10 EU-Rechnungshof: E-Autos müssen die breite Masse ...
22.04.2024 11:27 Aktien Europa: Erneuter Stabilisierungsversuch - E...
21.04.2024 13:50 VW-Arbeiter in US-Werk organisieren sich gewerksch...
18.04.2024 08:05 Autoabsatz in der EU sinkt im März
15.04.2024 18:15 ROUNDUP/Aktien Europa Schluss: Gewinne trotz Zuspi...
15.04.2024 12:10 ROUNDUP: Bundeskanzler Scholz fordert fairen Wettb...
15.04.2024 12:10 Aktien Europa: Überwiegend Gewinne vor Hintergrun...
14.04.2024 10:05 ROUNDUP/Studie: Autokonzerne erzielen Rekordzahlen...

Börsenkalender 1M

Es finden keine Ereignisse in den nächsten 30 Tagen statt

Übersicht

 
Tagesroutine
Die Tagesroutine umfasst alle täglich wiederkehrenden Nachrichten, die vor, während und nach dem Börsentag veröffentlicht werden.
 

 
* Information zu Abkürzungen: HP = Handelsplatz
FactSet
Implemented and powered by FactSet. Bereitstellung der Kurs- und Marktinformationen erfolgt durch FactSet.
Bitte beachten Sie die Risikohinweise und Quellenangaben der TARGOBANK, die für diese Seite gelten.
 

 

Produkte und Services