Märkte & Kurse

BAYERISCHE MOTOREN WERKE AG
Suchanfrage Börsenlexikon
ISIN: DE0005190003 WKN: 519000 Typ: Aktie DIVe: 5,22% KGVe: 7,52
 
79,260 EUR
0,00
0,00%
Echtzeitkurs: 02.04.26, 22:57:34
Aktuell gehandelt: 20.587 Stk.
Intraday-Spanne
76,900
79,560
Handelsplatz wählen:
Perf. 1 Jahr +8,61%
Perf. 5 Jahre -10,84%
52-Wochen-Spanne
62,380
97,920
TARGOBANK Depot:
 
kaufen   verkaufen
Sparplan eröffnen:   Auszahlplan eröffnen:
Investment Tools:
Analysieren Sie Ihr Wertpapier im Detail mit unseren Tools.
RisikohinweiseProduktinformation
  Übersicht     Kennzahlen     Portrait     Analyse     Chart     Nachrichten     Hebelprodukte     Zertifikate     Fonds  
Ausgewählte Nachricht zu dieser Aktie
23.03.2026-

ROUNDUP: Verbrenner-Aus 2030? BGH urteilt zu Klagen gegen Autobauer

KARLSRUHE/MÜNCHEN/STUTTGART (dpa-AFX) - Zuletzt wurde in Deutschland und Europa politisch wieder viel über das geplante Verbot für Verbrenner-Autos diskutiert. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) geht einen anderen Weg und wendet sich mit Klimaklagen vor Gericht direkt gegen zwei deutsche Autohersteller. Heute entscheidet dazu der Bundesgerichtshof (BGH). Was ist an dieser Klage besonders? Und was wollen die Umweltschützer erreichen? Die wichtigsten Fragen und Antworten vor dem Urteil aus Karlsruhe:

Was fordert die Deutsche Umwelthilfe?

Die DUH will, dass BMW und Mercedes-Benz untersagt wird, in Zukunft Neuwagen mit klimaschädlichen Verbrennungsmotoren zu verkaufen: Am besten ab dem 31. Oktober 2030, da die Fahrzeuge im Schnitt etwas mehr als 14 Jahre in Betrieb seien und Deutschland 2045 treibhausgasneutral sein will, erklärt DUH-Rechtsanwalt Remo Klinger. Die Kläger hätten aber auch mehrere Hilfsanträge mit alternativen Zeiträumen gestellt - zum Beispiel bis 2045, oder sogar 2050.

Das Problem sei, dass BMW und Mercedes sich bislang zu überhaupt keinem Datum verpflichten wollten, solange es ihnen nicht gesetzlich vorgeschrieben werde. Genau darum gehe es nun am BGH, sagt Klinger: "Ist zivilrechtlich alles erlaubt, was nicht verboten ist?". Aus Sicht der Kläger ist die Antwort klar: Nein. Unternehmen müssten sich auch über staatliche Regulierung hinaus an Sorgfaltspflichten halten, wenn in die Rechte Dritter eingegriffen werde.

Auf welche Rechte berufen sich die Kläger?

Drei Geschäftsführer der DUH berufen sich vor Gericht auf ihr im Grundgesetz verankertes, allgemeines Persönlichkeitsrecht. Dadurch, dass BMW und Mercedes einen zu großen Teil des globalen und nationalen CO2-Budgets aufbrauchten, würde der politische Handlungsspielraum beschränkt, sagen sie. So würden später weitreichende Maßnahmen zur CO2-Reduktion notwendig, die wiederum ihre Freiheitsrechte einschränken würden. Ihre Argumentation stützen sie auf den berühmten Klimaschutz-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2021.

Was hat das Bundesverfassungsgericht damals entschieden?

Das höchste Gericht Deutschlands hatte im März 2021 entschieden, dass das Klimaschutzgesetz des Bundes in seiner damaligen Form zu kurz griff und vom Gesetzgeber Nachbesserungen gefordert. Die zum Teil noch sehr jungen Klägerinnen und Kläger würden durch die Regelungen in ihren Freiheitsrechten verletzt, hieß es. Denn: "Die Vorschriften verschieben hohe Emissionsminderungslasten unumkehrbar auf Zeiträume nach 2030."

Einen Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur wie geplant auf deutlich unter 2 Grad und möglichst auf 1,5 Grad zu begrenzen, sei dann nur mit immer dringenderen und kurzfristigeren Maßnahmen machbar. Davon sei "praktisch jegliche Freiheit potenziell betroffen", erklärten die Richterinnen und Richter. Zur Wahrung der grundrechtlich gesicherten Freiheit müsse der Gesetzgeber Vorkehrungen treffen, "um diese hohen Lasten abzumildern".

Worum geht es nun am Bundesgerichtshof?

Während es bei der wegweisenden Klimaschutz-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts um eine Verpflichtung des Staates ging, geht es am BGH darum, ob auch Großemittenten wie BMW und Mercedes vor Gericht zur Verantwortung gezogen werden können. Im Verfahren gehe es um eine bisher nicht geklärte Grundsatzfrage, sagt DUH-Anwalt Klinger: "Haben große Emittenten eine rechtliche Pflicht, ihre Produktion und Produkte am verbleibenden CO2-Budget und den Klimaneutralitätszielen auszurichten?"

Was sagen die beklagten Unternehmen dazu?

BMW argumentiert, das Pariser Klimaschutzabkommen lege kein rechtlich verbindliches CO2-Budget für einzelne Unternehmen fest, sondern umfasse ausschließlich nationale Selbstverpflichtungen der Staaten. Die Auseinandersetzung über den Weg zur Erreichung der Klimaziele müsse im Plenarsaal geführt werden, nicht im Gerichtssaal. "Hier geht es auch um die Rechtssicherheit der in Deutschland tätigen Unternehmen", sagte ein Sprecher nach der mündlichen Verhandlung Anfang März.

Mercedes-Benz begrüßte, dass der BGH grundlegende Rechtsfragen bei klimabezogenen Ansprüchen klären werde - so etwa die Reichweite des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Gesetzliche Vorgaben zu Klimazielen seien aber Aufgabe des Gesetzgebers, nicht der Rechtsprechung, erklärte das Unternehmen nach der Verhandlung.

Wie lief das Verfahren bisher?

Bisher hatte die DUH mit ihren Klagen gegen die Autohersteller vor Gericht keinen Erfolg. Sowohl die Landgerichte in München und Stuttgart, als auch die entsprechenden Oberlandesgerichte wiesen die Klagen ab. Immerhin: Der BGH ließ die zuvor von den OLG nicht zugelassenen Revisionen zu, sodass die zugrundeliegenden Rechtsfragen nun in Karlsruhe geklärt werden können.

Ist mit einem BGH-Urteil das letzte Wort gesprochen?

Als letzte Instanz in Zivilverfahren ist eine Entscheidung des BGH an sich nicht mehr anfechtbar. Wenn potenziell Grundrechte betroffen sind, bleibt aber der Gang vor das Bundesverfassungsgericht. Die Umwelthilfe behalte sich diese Option offen, falls ihre Klage vor dem BGH keinen Erfolg haben sollte, hatte Anwalt Klinger vor der mündlichen Verhandlung gesagt.

Wie steht es politisch um das Verbrennerverbot?

Bisher war das Ende von Verbrennern in der Europäischen Union (EU) für 2035 vorgesehen. Die Verordnung, auf die sich Unterhändler der EU-Staaten und das Europaparlament vor rund drei Jahren verständigten, schrieb vor, dass danach faktisch keine neuen Autos mit Benzin- oder Dieselmotor zugelassen werden dürfen. Ende 2025 nahm die EU-Kommission von diesen Plänen aber Abstand und schlug Aufweichungen und Ausnahmen vor./jml/DP/zb

Name Kurs Währung Datum Zeit HP*
BAYERISCHE MOTOREN WERKE AG 79,260 EUR 02.04.26 21:59 Societe ...
MERCEDES-BENZ GROUP AG 52,840 EUR 02.04.26 21:59 Societe ...
RWE AG 58,920 EUR 02.04.26 22:00 Societe ...
 
Weitere Nachrichten zu dieser Aktie
Seiten:  1 2 3 4 5    Anzahl: 666 Treffer     
Datum Zeit Nachrichtenüberschrift
03.04.2026 10:55 IG Metall fordert weitere Lockerung beim Verbrenne...
02.04.2026 15:20 dpa-AFX-Überblick: UNTERNEHMEN vom 02.04.2026 - 1...
02.04.2026 08:14 BMW-Absatz auf US-Markt geht zurück - Elektroauto...
01.04.2026 06:23 Söder warnt SPD vor industriepolitischer Bankrott...
26.03.2026 11:12 Ministerin Reiche offen für Erhöhung der Pendler...
25.03.2026 10:07 Schnieder setzt auf mehr Ladesäulen für E-Autos
25.03.2026 05:38 Umfrage: Interesse an Elektroautos steigt
24.03.2026 06:05 EU-Automarkt mit leichtem Plus im Februar
23.03.2026 15:20 dpa-AFX-Überblick: UNTERNEHMEN vom 23.03.2026 - 1...
23.03.2026 11:41 ROUNDUP: Klimaklagen gegen BMW und Mercedes scheit...
23.03.2026 11:31 BGH: Kein Erfolg für Klimaklagen gegen BMW und Me...
23.03.2026 07:35 ROUNDUP: Verbrenner-Aus 2030? BGH urteilt zu Klage...
23.03.2026 05:50 BGH entscheidet zu Klimaklagen gegen BMW und Merce...
21.03.2026 17:47 Dieselpreis springt um 12 Cent und kratzt am Rekor...
21.03.2026 09:16 ROUNDUP: Wie der Iran-Krieg immer mehr Firmen und ...
20.03.2026 06:08 Studie: Autoimporte aus China überholen erstmals ...
20.03.2026 06:02 EU-Grüne wollen Autopaket zustimmen bei klarer EV...
19.03.2026 06:27 Das sind die größten Baustellen beim Autozuliefe...
18.03.2026 10:12 ROUNDUP: Krise in Autobranche - Rüstungsindustrie...
17.03.2026 13:22 WDH/ROUNDUP: Nettogewinn bei VW-Tochter Audi steig...

Börsenkalender 1M

14.04.26
Geschäftsbericht

Übersicht

 
Tagesroutine
Die Tagesroutine umfasst alle täglich wiederkehrenden Nachrichten, die vor, während und nach dem Börsentag veröffentlicht werden.
 

 
* Information zu Abkürzungen: HP = Handelsplatz
FactSet
Implemented and powered by FactSet. Bereitstellung der Kurs- und Marktinformationen erfolgt durch FactSet.
Bitte beachten Sie die Risikohinweise und Quellenangaben der TARGOBANK, die für diese Seite gelten.
 

 

Produkte und Services