Märkte & Kurse

DEUTSCHE BANK AG
Suchanfrage Börsenlexikon
ISIN: DE0005140008 WKN: 514000 Typ: Aktie DIVe: 4,62% KGVe: 9,31
 
14,434 EUR
0,00
-0,03%
Echtzeitkurs: 26.07.24, 22:26:23
Aktuell gehandelt: 426.290 Stk.
Intraday-Spanne
14,272
14,536
Handelsplatz wählen:
Perf. 1 Jahr +37,48%
Perf. 5 Jahre +102,47%
52-Wochen-Spanne
9,436
16,998
TARGOBANK Depot:
 
kaufen   verkaufen
Sparplan eröffnen:   Auszahlplan eröffnen:
Investment Tools:
Analysieren Sie Ihr Wertpapier im Detail mit unseren Tools.
RisikohinweiseProduktinformation
  Übersicht     Kennzahlen     Portrait     Analyse     Chart     Nachrichten     Hebelprodukte     Zertifikate     Fonds  
Ausgewählte Nachricht zu dieser Aktie
09.07.2024-

ROUNDUP 2/Prämiensparverträge: BGH bestätigt Maßstab zur Zinsanpassung

(neu: Aktualisiert mit Urteil.)

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Seit Jahren streiten Verbraucherschützer mit Sparkassen und Volksbanken vor Gericht über Nachzahlungen wegen unwirksamer Zinsklauseln bei Prämiensparverträgen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun in einem Urteil erstmals einen Referenzzins für die Nachberechnung der Zinsen bestätigt. Konkret ging es um zwei Entscheidungen der Oberlandesgerichte Naumburg und Dresden, die eine Zinsberechnung auf Grundlage der Umlaufrendite börsennotierter Bundesanleihen mit 8 bis 15 Jahren Restlaufzeit festgelegt hatten. Der Referenzzinssatz habe der Überprüfung des BGH standgehalten, so der Senat.

Bei Prämiensparverträgen erhalten Sparerinnen und Sparer zusätzlich zum variablen Zins eine meist nach Vertragslaufzeit gestaffelte Prämie. Je länger regelmäßige Sparbeiträge eingehen, umso höher fällt die Prämie aus. Solche Sparverträge wurden in den 1990er und Anfang der 2000er Jahre vertrieben - vor allem von Sparkassen ("Vorsorgesparen", "Vermögensplan"), aber auch von Volks- und Raiffeisenbanken ("Bonusplan", "VRZukunft").

Geld zurück - aber wie viel?

Viele dieser Verträge enthalten dabei Klauseln, die Geldhäusern einseitig das Recht einräumen, die zugesicherte Verzinsung nach Belieben zu ändern. Die Bank konnte den Zins so zum eigenen Vorteil anpassen, also verringern. Der BGH erklärte das bereits vor 20 Jahren für rechtswidrig. Wie die Zinsen für diese Produkte stattdessen zu berechnen sind, war bisher aber nicht höchstrichterlich geklärt.

Das wollten die Verbraucherzentralen ändern. Da der von den Oberlandesgerichten festgelegte Referenzzinssatz ihnen nicht ausreichte, legten sie gegen die entsprechenden Entscheidungen Revision ein. Sie wollten vom BGH stattdessen feststellen lassen, dass die Zinsen auf Basis der letzten zehn Jahre von Umlaufrenditen inländischer Hypothekenpfandbriefe mit einer garantierten Restlaufzeit von 10 Jahren berechnet werden. Sie forderten zudem gleitende Durchschnittswerte. Der BGH lehnte dies wie schon die Vorinstanzen am Dienstag ab.

Der Elfte Zivilsenat in Karlsruhe fand keinen Grund, den von den Oberlandesgerichten herangezogenen Referenzzinssatz zu beanstanden. Die Umlaufrendite börsennotierter Bundeswertpapiere mit 8 bis 15 Jahren Restlaufzeit als Grundlage entspreche den Anforderungen an Referenzzinssätze, erklärte der Vorsitzende Richter, Jürgen Ellenberger. Der Zinssatz begünstige weder Sparer noch die beklagten Sparkassen. Er spiegele zudem die jeweils aktuellen Zinsen am risikolosen Kapitalmarkt wider.

Verbraucherschützer appellieren an Sparkassen

Trotz der zurückgewiesenen Revision zeigten sich die Verbraucherverbände nach dem Urteil positiv gestimmt. Es sei ein guter Tag für geprellte Prämiensparer, kommentierte die Vorständin des Verbraucherzentrale-Bundesverbands, Ramona Pop. "Der Bundesgerichtshof hat einen Maßstab festgelegt, wie Sparkassen falsch berechnete Verträge neu berechnen müssen." Nun müssten die Sparkassen tätig werden und Entschädigungen in die Wege leiten.

Bindend ist das Urteil im juristischen Sinn nur für die beiden beklagten Sparkassen. Da es sich aber um Standardprodukte der Sparkassen handelt, könnten die Festlegungen des Gerichts aus Sicht der Verbraucherzentrale inhaltlich auch für Prämiensparverträge anderer Sparkassen gelten. Der Bundesgerichtshof ließ offen, ob auch andere Referenzzinssätze für die Zinsanpassungen infrage kämen./jml/DP/men

Name Kurs Währung Datum Zeit HP*
COMMERZBANK AG 15,055 EUR 27.07.24 10:08 Lang & S...
DEUTSCHE BANK AG 14,430 EUR 27.07.24 10:08 Lang & S...
 
Weitere Nachrichten zu dieser Aktie
Seiten:   1 2 3 4 5    Anzahl: 174 Treffer     
Datum Zeit Nachrichtenüberschrift
24.07.2024 07:06 Deutsche-Bank-Tochter DWS erhöht 2024er-Prognose ...
24.07.2024 07:02 DAX-FLASH: Gewinnmitnahmen nach zwei guten Tagen
24.07.2024 05:50 Deutsche Bank droht Verlust im zweiten Quartal
22.07.2024 17:05 dpa-AFX Überblick: KONJUNKTUR vom 22.07.2024 - 17...
22.07.2024 16:19 WDH/Studie: Bald kaum noch neue Eigenheime in Metr...
22.07.2024 09:09 Postbank rüstet 120 Filialen digital auf
17.07.2024 05:21 Studie: Zinsen auf Tagesgeld sinken - aber nicht f...
09.07.2024 18:49 ROUNDUP 3/Prämiensparverträge: BGH bestätigt Ma...
09.07.2024 17:52 ROUNDUP 2: BGH urteilt zu Zinsen für Prämienspar...
09.07.2024 17:31 ROUNDUP 2/Prämiensparverträge: BGH bestätigt Ma...
09.07.2024 07:20 ROUNDUP: BGH urteilt zu Zinsberechnung für Prämi...
04.07.2024 08:29 Mehr Geld für Beschäftigte privater Banken
02.07.2024 09:16 Neues europäisches Bezahlsystem Wero gestartet
01.07.2024 14:05 AKTIEN IM FOKUS: Bankwerte profitieren von Front g...
01.07.2024 05:49 Bankbeschäftigte in Hamburg zu Warnstreik aufgeru...
30.06.2024 22:14 Deutsche Bank bündelt Compliance und Finanzkrimin...
30.06.2024 22:13 dpa-AFX-Überblick: UNTERNEHMEN - Die wichtigsten ...
28.06.2024 22:55 Fed-Stresstest macht US-Banken großzügiger
27.06.2024 15:20 dpa-AFX-Überblick: UNTERNEHMEN vom 27.06.2024 - 1...
26.06.2024 23:02 Deutsche Bank und andere Geldhäuser bei US-Stress...

Börsenkalender 1M

Es finden keine Ereignisse in den nächsten 30 Tagen statt

Übersicht

 
Tagesroutine
Die Tagesroutine umfasst alle täglich wiederkehrenden Nachrichten, die vor, während und nach dem Börsentag veröffentlicht werden.
 

 
* Information zu Abkürzungen: HP = Handelsplatz
FactSet
Implemented and powered by FactSet. Bereitstellung der Kurs- und Marktinformationen erfolgt durch FactSet.
Bitte beachten Sie die Risikohinweise und Quellenangaben der TARGOBANK, die für diese Seite gelten.
 

 

Produkte und Services