Märkte & Kurse

UNITED INTERNET AG
Suchanfrage Börsenlexikon
ISIN: DE0005089031 WKN: 508903 Typ: Aktie DIVe: 2,43% KGVe: 16,14
 
26,780 EUR
0,00
0,00%
Echtzeitkurs: 30.04.26, 22:43:46
Aktuell gehandelt: 530 Stk.
Intraday-Spanne
26,040
26,780
Handelsplatz wählen:
Perf. 1 Jahr +33,90%
Perf. 5 Jahre -23,68%
52-Wochen-Spanne
19,950
30,200
TARGOBANK Depot:
 
kaufen   verkaufen
Sparplan eröffnen:   Sparplan eröffnen:
Investment Tools:
Analysieren Sie Ihr Wertpapier im Detail mit unseren Tools.
RisikohinweiseProduktinformation
  Übersicht     Kennzahlen     Portrait     Analyse     Chart     Nachrichten     Hebelprodukte     Zertifikate     Fonds  
Ausgewählte Nachricht zu dieser Aktie
15.04.2026-

Weniger zahlen bei miesem Handynetz: Staat legt Regeln fest

BONN (dpa-AFX) - Bei besonders schlechtem Handynetz können Deutschlands Verbraucherinnen und Verbraucher künftig Tests durchführen, um vorzeitig aus dem Vertrag herauszukommen oder um weniger zu zahlen. Auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur gab die Bundesnetzagentur bekannt, dass sie am Mittwoch eine entsprechende Verfügung publiziert.

Es geht um das sogenannte Minderungsrecht, das eigentlich schon seit Dezember 2021 gilt. Bislang fehlten aber die dazugehörige Verordnung, um sich auf dieses Recht berufen zu können, und rechtsverbindliche Tests. Das ändert sich nun. Von Montag an können Verbraucher Messungen über eine App durchführen, um die Defizite nachzuweisen.

Bei Mobilfunk-Verträgen steht in den dazugehörigen Produktinformationsblättern, wie hoch der geschätzte Maximalwert der Datenübertragung ist. Liegen "erhebliche, kontinuierliche und regelmäßig wiederkehrende Abweichungen bei der Geschwindigkeit" zwischen der tatsächlichen und der vom Anbieter angegebenen Leistung vor, so greift der Rechtsanspruch. Jetzt legt die Bundesnetzagentur den Messkatalog fest.

Nach zwei Jahren macht die Netzagentur ernst

Das sei längst überfällig, monieren Verbraucherschützer. Denn den Entwurf für die Verfügung hatte die Behörde schon im Jahr 2024 gemacht. Dem damaligen Papier zufolge soll die Schwelle auf dem Land bei 10 Prozent liegen: Wer also in einem Dorf wohnt und dort immer wieder weniger als 10 Prozent der vertraglich versprochenen Maximalleistung bekommt, hat Anspruch auf Minderung.

Wie hoch die Preisminderung genau ist, muss jeder mit seinem Provider klären und notfalls vor Gericht ziehen. In Gebieten mit mittlerer Bevölkerungsdichte liegt die Schwelle laut Vorschlag der Netzagentur von 2024 bei 15 Prozent und in Gebieten mit hoher Bevölkerungsdichte bei 25 Prozent. Insgesamt 30 Messungen an fünf verschiedenen Tagen sind nötig, durchgeführt in der Breitbandmessung-App der Bundesnetzagentur. Laut Verfügungsentwurf von 2024 muss diese Schwelle an drei Tagen mindestens einmal erreicht werden - tut sie das nicht, greift der Rechtsanspruch. Wie hoch die finalen Vorgaben sind, klärt sich nun mit der Publikation des Regelwerks.

Kritik von Verbraucherschützern

Verbraucherschützer sehen das Minderungsrecht grundsätzlich positiv, die 2024 vorgeschlagenen Anforderungen halten sie aber für zu lasch. "Im schlimmsten Fall müssen Mobilfunkanbieter lediglich zehn Prozent der vertraglich vereinbarten Maximalgeschwindigkeit liefern, ohne dass dies Konsequenzen hat", sagt Felix Flosbach von der Verbraucherzentrale NRW. "Das ist aus Sicht der Verbraucherzentrale NRW kein ausgeglichenes vertragliches Verhältnis mehr zwischen Anbietern und Kunden."

Im Festnetz gibt es ebenfalls ein Minderungsrecht, die hierfür nötigen Messungen können seit 2022 durchgeführt werden. Die Erfahrungen zeigten, dass die Anbieter meistens am längeren Hebel sitzen, sagt Verbraucherschützer Flosbach. "Minderungsansprüche werden kleingerechnet und es gibt für die Betroffenen keine wirklichen Alternativen."

Das sei im Mobilfunkbereich anders. "Nach einer aufwendigen Messung können Betroffene nun endlich mindern oder nach Ablauf einer Nachbesserungsfrist kündigen", sagt Flosbach. "Gerade im Mobilfunkbereich gibt es Netzalternativen, die je nach Standort eine bessere Leistung versprechen."

Flosbach wertet besonders das Sonderkündigungsrecht als hilfreich für Verbraucher. "Wenn ich einen Handyvertrag unterschreibe und dann feststelle, dass der Provider bei mir daheim auf dem Land nur sehr schlechtes Netz bietet, dann kann ich dank Minderungsrecht schnell wechseln zu einem anderen Handynetz-Anbieter."

Branchenvertreter schütteln den Kopf

Vertreter der Telekommunikationsbranche bekommen bei dem Thema schlechte Laune. Der politisch beschlossene Minderungsanspruch im Mobilfunk sei "kaum praxistauglich", moniert der Geschäftsführer des Branchenverbandes VATM, Frederic Ufer. Das Messverfahren sei kompliziert und eher abschreckend.

Es könne die vielen unterschiedlichen Mess-Situationen nie vollständig korrekt dokumentieren, zumal die Ergebnisse durch äußere Umstände verfälscht werden können, moniert Ufer. Die Branche habe erhebliche Zweifel an der Belastbarkeit der Ergebnisse. "Unter dem Strich kann ein gesetzlich verankerter Minderungsanspruch kein praxistaugliches Instrument für mehr Verbraucherschutz sein, sondern er bleibt lediglich ein weiteres bürokratisches Ungetüm."

Eine Sprecherin der Deutschen Telekom berichtet, ihre Firma erhalte derzeit nur relativ wenige Messprotokolle zu dem bereits geltenden Festnetz-Minderungsanspruch. Jeder Fall werde sorgfältig geprüft./wdw/DP/zb

Name Kurs Währung Datum Zeit HP*
DEUTSCHE TELEKOM AG 27,420 EUR 30.04.26 21:59 Societe ...
TELEFÓNICA SA 3,855 EUR 30.04.26 21:59 Societe ...
UNITED INTERNET AG 26,740 EUR 30.04.26 21:58 Societe ...
VODAFONE GROUP PLC 1,318 EUR 01.05.26 10:57 Societe ...
 
Weitere Nachrichten zu dieser Aktie
Seiten:  1 2 3 4 5    Anzahl: 132 Treffer     
Datum Zeit Nachrichtenüberschrift
15.04.2026 10:47 ROUNDUP/Weniger zahlen bei miesem Handynetz: Staat...
15.04.2026 06:40 Weniger zahlen bei miesem Handynetz: Staat legt Re...
27.03.2026 14:39 Tech-Allianz startet Gegenentwurf zu Microsoft Off...
24.03.2026 18:08 ROUNDUP/Aktien Frankfurt Schluss: Zurückhaltung w...
24.03.2026 16:42 United-Internet-Tochter Ionos bringt nächsten Akt...
22.03.2026 20:35 dpa-AFX-Überblick: UNTERNEHMEN - Die wichtigsten ...
21.03.2026 01:35
19.03.2026 18:11 ROUNDUP/Aktien Frankfurt Schluss: Dax im Würgegri...
19.03.2026 15:21 ROUNDUP 2: United Internet und 1&1 wollen weiter w...
19.03.2026 15:20 dpa-AFX-Überblick: UNTERNEHMEN vom 19.03.2026 - 1...
19.03.2026 14:55 Aktien Frankfurt: Dax sackt auf Tief seit Ende Apr...
19.03.2026 13:56 ROUNDUP: United Internet und 1&1 wollen weiter wac...
19.03.2026 13:48 AKTIEN IM FOKUS: Ionos, United Internet und 1&...
19.03.2026 12:19 Aktien Frankfurt: Dax sackt auf Tief seit Mai - Ko...
19.03.2026 12:12 ROUNDUP: UI-Tochter Ionos steigert Umsatz und Gewi...
19.03.2026 09:05 United-Internet-Tochter 1&1 will weiter wachsen...
19.03.2026 07:35 United-Internet-Tochter Ionos steigert Umsatz und ...
19.03.2026 07:35 United Internet steigert Umsatz und will weiter pr...
19.03.2026 07:31 EQS-News: United Internet mit erfolgreichem Gesch?...
13.03.2026 18:10 ROUNDUP/Aktien Frankfurt Schluss: Dax fällt weite...

Börsenkalender 1M

12.05.26
Geschäftsbericht

21.05.26
Analysten-, Investoren- & Aktionärskonferenzen

Übersicht

 
Tagesroutine
Die Tagesroutine umfasst alle täglich wiederkehrenden Nachrichten, die vor, während und nach dem Börsentag veröffentlicht werden.
 

 
* Information zu Abkürzungen: HP = Handelsplatz
FactSet
Implemented and powered by FactSet. Bereitstellung der Kurs- und Marktinformationen erfolgt durch FactSet.
Bitte beachten Sie die Risikohinweise und Quellenangaben der TARGOBANK, die für diese Seite gelten.
 

 

Produkte und Services