Märkte & Kurse

UNITED INTERNET AG
Suchanfrage Börsenlexikon
ISIN: DE0005089031 WKN: 508903 Typ: Aktie DIVe: 2,32% KGVe: 10,75
 
21,880 EUR
+0,06
+0,27%
Echtzeitkurs: 31.05.24, 22:26:23
Aktuell gehandelt: 5.303 Stk.
Intraday-Spanne
21,660
22,020
Handelsplatz wählen:
Perf. 1 Jahr +61,87%
Perf. 5 Jahre -31,77%
52-Wochen-Spanne
12,370
25,460
TARGOBANK Depot:
 
kaufen   verkaufen
Sparplan eröffnen:   Sparplan eröffnen:
Investment Tools:
Analysieren Sie Ihr Wertpapier im Detail mit unseren Tools.
RisikohinweiseProduktinformation
  Übersicht     Kennzahlen     Portrait     Analyse     Chart     Nachrichten     Hebelprodukte     Zertifikate     Fonds  
Ausgewählte Nachricht zu dieser Aktie
07.09.2023-

Bundesverwaltungsgericht: Vorratsdatenspeicherung ist rechtswidrig

LEIPZIG (dpa-AFX) - Das Bundesverwaltungsgericht hat die anlasslose Vorratsdatenspeicherung als vollständig europarechtswidrig eingestuft. Die Regelung dürfe nicht mehr angewendet werden, teilte das Gericht in Leipzig am Donnerstag mit (Az.: BVerwG 6 C 6.22 und BVerwG 6 C 7.22). Damit zogen die Bundesrichter einen Schlussstrich unter jahrelange Diskussionen und Unsicherheiten. Der Entscheidung lagen Klagen von zwei Telekommunikationsunternehmen gegen die Vorratsdatenspeicherung zugrunde.

Die Regelung im Telekommunikationsgesetz zur Speicherung von Rufnummern, IP-Adressen oder der Dauer von Verbindungen genüge "schon deshalb nicht den unionsrechtlichen Anforderungen, weil keine objektiven Kriterien bestimmt werden, die einen Zusammenhang zwischen den zu speichernden Daten und dem verfolgten Ziel herstellen", so das Bundesverwaltungsgericht.

Bei der Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten fehle eine strikte Begrenzung auf den Zweck des Schutzes der nationalen Sicherheit. IP-Adressen dürften zwar zur Bekämpfung schwerer Kriminalität und zur Verhütung schwerer Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit gespeichert werden, allerdings sei das im Telekommunikationsgesetz nicht so eindeutig bestimmt.

Das Bundesverwaltungsgericht folgte mit seinen Urteilen den Vorgaben des EuGH. Der Europäische Gerichtshof hatte sich nach einer Vorlage des obersten deutschen Verwaltungsgerichts mit der Vorratsdatenspeicherung befasst. Die Regelung war wegen rechtlicher Unsicherheiten bereits seit 2017 nicht mehr angewandt worden.

Nach dem Luxemburger Urteil dürfen die Kommunikationsdaten aller Bürgerinnen und Bürger nicht ohne Anlass gespeichert werden, eine gezielte und zeitlich begrenzte Speicherung der Daten ist nur bei einer ernsten Bedrohung für die nationale Sicherheit möglich. Zur Bekämpfung schwerer Kriminalität kann laut EuGH auch eine Vorratsspeicherung der IP-Adressen möglich sein.

Bundesjustizminister Marco Buschmann erklärte, mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts sei nun endgültig klar, dass die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland "in vollem Umfang rechtswidrig und damit unanwendbar" ist. "Die jetzigen Entscheidungen sind für uns ein klarer Auftrag, die Vorratsdatenspeicherung nun zügig aus dem Gesetz zu streichen - und die digitalen Bürgerrechte in unserem Land weiter zu stärken", so der FDP-Politiker. Er verwies auf den Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung, wonach relevante Daten nur noch "rechtssicher anlassbezogen und durch richterlichen Beschluss" gespeichert werden sollen./bz/DP/ngu

 
Weitere Nachrichten zu dieser Aktie
Seiten:   1 2 3   Anzahl: 45 Treffer     
Datum Zeit Nachrichtenüberschrift
21.03.2024 10:33 EQS-News: United Internet mit erfolgreichem Gesch?...
18.03.2024 05:50 WOCHENAUSBLICK: Dax könnte weitere Rekorde anpeil...
15.03.2024 14:35 WOCHENAUSBLICK: Dax könnte weitere Rekorde anpeil...
11.03.2024 14:31 ROUNDUP/Erstmals 'Recht auf schnelles Internet' ge...
11.03.2024 14:01 Behörde ordnet erstmals Internet-Versorgung eines...

Börsenkalender 1M

Es finden keine Ereignisse in den nächsten 30 Tagen statt

Übersicht

 
Tagesroutine
Die Tagesroutine umfasst alle täglich wiederkehrenden Nachrichten, die vor, während und nach dem Börsentag veröffentlicht werden.
 

 
* Information zu Abkürzungen: HP = Handelsplatz
FactSet
Implemented and powered by FactSet. Bereitstellung der Kurs- und Marktinformationen erfolgt durch FactSet.
Bitte beachten Sie die Risikohinweise und Quellenangaben der TARGOBANK, die für diese Seite gelten.
 

 

Produkte und Services