Märkte & Kurse

DEUTSCHE WOHNEN AG
Suchanfrage Börsenlexikon
ISIN: DE000A0HN5C6 WKN: A0HN5C Typ: Aktie DIVe: 0,16% KGVe: 224,52
 
24,650 EUR
-0,10
-0,40%
Echtzeitkurs: 18.10.24, 22:26:23
Aktuell gehandelt: 9.962 Stk.
Intraday-Spanne
24,450
24,950
Handelsplatz wählen:
Perf. 1 Jahr +23,26%
Perf. 5 Jahre -28,57%
52-Wochen-Spanne
16,500
28,000
TARGOBANK Depot:
 
kaufen   verkaufen
Sparplan eröffnen:   Auszahlplan eröffnen:
Investment Tools:
Analysieren Sie Ihr Wertpapier im Detail mit unseren Tools.
RisikohinweiseProduktinformation
  Übersicht     Kennzahlen     Portrait     Analyse     Chart     Nachrichten     Hebelprodukte     Zertifikate     Fonds  
Ausgewählte Nachricht zu dieser Aktie
10.07.2024-

BGH stärkt Vermieter bei Kautionsabrechnung von Schäden

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Im Mietstreit um die Abrechnung von Schadenersatzansprüchen über die Mietkaution hat der Bundesgerichtshof (BGH) Vermietern den Rücken gestärkt. Vermieter dürften eigentlich verjährte Forderungen für Schäden an einer Mietsache auch dann mit der Kaution ihrer Mieter verrechnen, wenn sie ihre Ersetzungsbefugnis nicht innerhalb der sechsmonatigen Verjährungsfrist ausgeübt hätten, hielt der Karlsruher Senat in einem Urteil fest. Diese Befugnis erlaubt es Vermietern, bei Beschädigungen ihrer Wohnung Schadenersatz in Geld statt einer Wiederherstellung der beschädigten Sache einzufordern.

Grundsätzlich haben Vermieter nach Rückgabe einer Wohnung ein halbes Jahr Zeit, um von ihren ehemaligen Mietern Schadenersatz für eine Beschädigung einzufordern. Es gibt aber eine Ausnahme: Wenn der Anspruch vor Ablauf der sechs Monate theoretisch hätte verrechnet werden können, dann ist die Verrechnung auch später noch möglich. Bedingung dafür ist aber unter anderem, dass es sich um zwei gleichartige Forderungen handelt. Ob das in dem BGH vorgelegten Fall zutraf, stand unter anderem im Fokus der Verhandlung.

In dem konkreten Fall hatte eine Mieterin geklagt, weil ihr Vermieter ihr die Mietkaution in Höhe von rund 780 Euro nach ihrem Auszug nicht zurückgezahlt hatte. Er begründete dies damit, dass er die Kaution mit Schadenersatzforderungen für Schäden an der Wohnung verrechne. Da die Ansprüche nach Ansicht der Mieterin aber schon verjährt waren, klagte sie auf Rückzahlung der Kaution - und bekam in den Vorinstanzen recht. Die Revision des beklagten Vermieters hatte nun Erfolg. Der BGH hob das Urteil des Landgericht Nürnberg-Fürth auf und verwies die Sache zur neuen Verhandlung an das Gericht zurück./jml/DP/tih

Name Kurs Währung Datum Zeit HP*
DEUTSCHE WOHNEN AG 24,450 EUR 20.10.24 17:07 Lang & S...
TAG IMMOBILIEN AG 16,140 EUR 20.10.24 17:06 Lang & S...
VONOVIA SE 32,070 EUR 20.10.24 17:07 Lang & S...
 
Weitere Nachrichten zu dieser Aktie
Seiten:   1 2 3 4   Anzahl: 61 Treffer     
Datum Zeit Nachrichtenüberschrift
03.11.2023 07:30 EQS-News: Deutsche Wohnen veröffentlicht vorläuf...

Börsenkalender 1M

08.11.24
Geschäftsbericht

Übersicht

 
Tagesroutine
Die Tagesroutine umfasst alle täglich wiederkehrenden Nachrichten, die vor, während und nach dem Börsentag veröffentlicht werden.
 

 
* Information zu Abkürzungen: HP = Handelsplatz
FactSet
Implemented and powered by FactSet. Bereitstellung der Kurs- und Marktinformationen erfolgt durch FactSet.
Bitte beachten Sie die Risikohinweise und Quellenangaben der TARGOBANK, die für diese Seite gelten.
 

 

Produkte und Services