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22.11.2024 09:45

APA ots news: FMA bringt Leitfaden zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken...

APA ots news: FMA bringt Leitfaden zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken auf den neuesten Stand

FMA lädt Finanzbranche und andere Stakeholder ein, den  
angepassten Wegweiser zur Beachtung von Nachhaltigkeits- und 
Klimarisiken zu kommentieren. Konsultation bis 15. Jänner 
2025. 

Wien (APA-ots) - Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA)  
hat heute die 
öffentliche Konsultation zu ihrem grundlegend überarbeiteten, 
sektorübergreifenden Leitfaden zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken 
gestartet. Der im Jahr 2020 erstmals veröffentlichte Wegweiser soll 
den beaufsichtigten Unternehmen des österreichischen Finanzmarkts als 
Hilfestellung bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken im 
Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit dienen und sie auf regulatorische 
Entwicklungen und die Erwartungen der Aufsicht vorbereiten. Die 
umfassende Überarbeitung des Leitfadens berücksichtigt die 
regulatorischen und methodischen Entwicklungen der vergangenen Jahre 
und trägt damit dem dynamischen Umfeld im Bereich Sustainable Finance 
Rechnung. Unter Nachhaltigkeitsrisiken sind Risiken aus den Bereichen 
Umwelt, Soziales und Unternehmensführung zu verstehen - auch bekannt 
unter den englischen Stichworten Environmental, Social, Governance 
oder abgekürzt ESG. "Die Extremwetterereignisse in Österreich und 
unseren Nachbarländern - mit Hitze, Starkregen und Überschwemmungen - 
haben erneut dramatisch vor Augen geführt, dass Nachhaltigkeits- und 
Klimarisiken keine weit entfernten Phänomene sind, sondern sich 
vermehrt und massiv auch hier in Österreich manifestieren", so die 
FMA-Vorstände Helmut Ettl und Eduard Müller. "Finanzmarktteilnehmer 
müssen sie in ihrer täglichen Arbeit bei Kredit-, Markt- oder 
operationellen Risiken mitberücksichtigen." 

Zwtl.: Abbildung der neuesten Policy-Entwicklungen und 
Berücksichtigung neuer Aspekte 

"Die regulatorischen Vorgaben im Bereich Sustainable Finance 
haben sich in den letzten Jahren besonders dynamisch entwickelt", so 
Ettl und Müller. "Vor diesem Hintergrund haben wir uns zu einer 
umfassenden Überarbeitung des Leitfadens entschlossen." Insbesondere 
wurden zwei aktuelle Themen erstmalig aufgenommen: So wird etwa den 
naturbezogenen Risiken bzw. Biodiversitätsrisiken ein eigenes Kapitel 
gewidmet. Zudem findet sich ein neuer Abschnitt im Leitfaden, der die 
Themen Transitionsplanung und Transitionspläne aufgreift und ihre 
Bedeutung für das Risikomanagement darstellt. Weitere Themen sind 
u.a. die Berücksichtigung von Litigation Risks im Kapitel zu Rechts- 
und Reputationsrisiken des Leitfadens und ein eigener Abschnitt zu 
Risiken aus dem Bereich Greenwashing, also im Zusammenhang mit 
Vorwürfen, dass die ESG-Eigenschaften irreführend dargestellt werden. 
Als besonders praxisrelevanter Aspekt wurde zudem der Annex 
aktualisiert und ausgeweitet, der einen Überblick zu Tools und 
Methoden für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken bietet. Für diesen 
Teil wurde auch das Umweltbundesamt mit einbezogen. 

Zwtl.: Input der interessierten Öffentlichkeit ist wesentlicher 
Baustein des Leitfadens 

Bereits am Beginn des Überarbeitungsprozesses hatte die FMA 
besonderen Wert auf eine Einbindung verschiedener Stakeholder:innen 
gelegt. Im Rahmen eines Workshops im April 2024 wurden 
Vertreter:innen aus Ministerien, Behörden, Industrie, Wissenschaft, 
Forschung und Zivilgesellschaft eingeladen, ihren Input für die 
Überarbeitung einzubringen. Dieser offene Austausch geht mit der nun 
anstehenden Begutachtung in die nächste Runde. Die FMA lädt daher 
Interessierte ein, sich unter folgendem Link bis 15. Jänner 2025 an 
der öffentlichen Konsultation des überarbeiteten Leitfadens zum 
Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken auf der FMA-Website zu beteiligen: 
https://www.fma.gv.at/fma/fma-konsultationen/ 

Rückfragehinweis: 
   FMA-Mediensprecher 
   Boris Gröndahl 
   Telefon: +43 1 24959-6010 / +43 676 8824 9995 
   E-Mail: boris.groendahl@fma.gv.at 

Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/694/aom 

*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER 
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